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> Fragen zu Markenschutz bei eBay
selfbusiness
Geschrieben am: Mo 12.05.2008, 23:32
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Hey!

Ich habe einige Fragen!

Wie kann man herausfinden, welche Marken vor dem Weiterverkauf geschützt sind? Denn vor einiger Zeit gab es doch mal bei Ed Hardy und Abercrombie and Fitch eine richtige Abmahnwelle gegen alle Verkäufer, welche Artikel dieser Enblems auf eBay vertrieben haben - selbst gegen Private!

Gibt es hier eine Datenbank?

Und die nächste Frage. Angenommen ich kaufe bei einem Großhändler verschiedene iPod "Kopien" und verkaufe diese bei eBay. Es sind aber nicht wirkliche Fälschungen, da diese zwar EXAKT wie die originalen iPods aussehen, aber nicht als solche benannt wurden. Sondern es steht lediglich MP3 bzw. MP4 Player darauf usw. Sind das trotzdessen Fälschungen?

DANKE
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#2 Geschrieben am: Mo 12.05.2008, 23:59 (+00:27)
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meinst du nicht, dass du mit so konkreten Fragen bei einem Anwalt besser aufgehoben wärst?


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Brian Folte
#3 Geschrieben am: Di 13.05.2008, 07:30 (+07:30)
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Nein, wenn da der Name nicht drauf steht ist es keine Fälschung. Ob es aber erlaubt ist weiß ich nicht, vielleicht haben die das aussehen ja auch schützen lassen wink.gif Man weiß ja nie.

LG Brian
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Rainer
#4 Geschrieben am: Di 13.05.2008, 07:47 (+00:17)
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Denn vor einiger Zeit gab es doch mal bei Ed Hardy und Abercrombie and Fitch eine richtige Abmahnwelle gegen alle Verkäufer, welche Artikel dieser Enblems auf eBay vertrieben haben - selbst gegen Private!


Gegen welches Gesetz soll man hier bitte verstoßen haben? Wenn ich nichts unterschrieben habe beim Lieferanten, daß ich die Ware nicht auf ebay verkaufe, dann hat man doch gegen nichts verstoßen.
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Helge!
#5 Geschrieben am: Di 13.05.2008, 08:03 (+00:15)
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@Rainer

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Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch das Angebot von Originalprodukten rechtswidrig sein. In Betracht kommt eine solche Rechtswidrigkeit dann, wenn die Rechte an den Originalprodukten im Rechtssinne noch nicht erschöpft sind. Eine Erschöpfung von Rechten tritt ein, wenn die betreffenden Produkte durch den Rechteinhaber oder mit seiner Zustimmung im Gebiet der europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden sind. In diesem Fall ist die Weiterverbreitung mit Ausnahme der Vermietung zulässig. Es stellt sich also die Frage, ob eine Erschöpfung der Rechte eingetreten ist oder nicht.


Wenn ich das richtig interpretiere, tritt dieser Fall also ein, wenn noch nicht alle Rechte erloschen sind. Also beispielsweise wenn das entsprechende Unternehmen eine Preisdiskriminierungsstrategie mit Gebietsschutz fährt, die es einzelnen Händlern ermöglicht, die entsprechenden Produkte außerhalb der EU günstig einzukaufen, um sie dann innerhalb derselben teurer über Ebay weiterzuverticken.
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selfbusiness
#6 Geschrieben am: Di 13.05.2008, 08:23 (+00:20)
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QUOTE (Rainer @ Di 13.05.2008, 08:47)
Gegen welches Gesetz soll man hier bitte verstoßen haben? Wenn ich nichts unterschrieben habe beim Lieferanten, daß ich die Ware nicht auf ebay verkaufe, dann hat man doch gegen nichts verstoßen.

Irgendeine Firma hat sich die gesamten Verkaufsrechte für Österreich und Deutschland gesichert! Noch dazu konnten die Artikeln nicht aus dem Europäischen Raum kommen, da sie zu diesem Zeitpunkt in der EU noch nicht vertrieben wurde!
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ja-sowas
#7 Geschrieben am: Di 13.05.2008, 10:39 (+02:15)
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Wie kann man herausfinden, welche Marken vor dem Weiterverkauf geschützt sind? Denn vor einiger Zeit gab es doch mal bei Ed Hardy und Abercrombie and Fitch eine richtige Abmahnwelle gegen alle Verkäufer, welche Artikel dieser Enblems auf eBay vertrieben haben - selbst gegen Private!

Das kann Dir bei allen Markenartikeln passieren, einen separaten Schutz des Weiterverkaufs gibt es nicht. Die meisten Markeninhaber gehen nur gegen Fälschungen vor, einige gehen halt leider etwas weiter. An sich ist es ja erlaubt, Markenartikel zu verkaufen, die man zuvor regulär innerhalb der EU gekauft hat - verboten ist nur der Reimport oder Parallelimport. Dummerweise liegt die Beweislast aber bei Dir. Wenn Du nicht beweisen kannst, dass die von Dir verkaufte Ware mit Zustimmung des Markeninhabers in der EU in Verkehr gebracht wurde, siehst Du vor Gericht leider alt aus.

QUOTE
Irgendeine Firma hat sich die gesamten Verkaufsrechte für Österreich und Deutschland gesichert!

Das bedeutet mehr oder weniger nur, dass der Hersteller sonst niemanden beliefert.

QUOTE
Und die nächste Frage. Angenommen ich kaufe bei einem Großhändler verschiedene iPod "Kopien" und verkaufe diese bei eBay. Es sind aber nicht wirkliche Fälschungen, da diese zwar EXAKT wie die originalen iPods aussehen, aber nicht als solche benannt wurden. Sondern es steht lediglich MP3 bzw. MP4 Player darauf usw. Sind das trotzdessen Fälschungen?

Wenn es wirklich exakte Kopien sind, wäre das wohl als unlauterer Wettbewerb anzusehen. Ansonsten kommts drauf an, ob Geschmackmuster, Patente o. ä. verletzt werden.
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