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> Private Erotik-Fotos verkaufen, Allgemeine Fragen dazu
Sambamann
  Geschrieben am: So 27.04.2008, 18:12
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Angenommen ...

Person X weiß aus sicherer Quelle, das sich mit dem Verkauf privater Erotikfotos in digitalem Format an Privatnutzer nebenbei Geld verdienen lässt.
Nun fragt sich X, woher er komplette FSK-18-Bildersammlungen inkl. dem Wiederverkaufsrecht / Rechteübertragung herbekommt? Auf seine Anzeigen-Gesuche haben sich bislang nur wenige Personen gemeldet ...

X weiß zwar, dass im Internet tausende Bildersammlungen zum kostenlosem Download
bereit stehen, doch den Urheber der Bilder ausfindig zu machen nahezu unmöglich ist.
Und ohne die Rechteübertragung kann X nichts mit den Bildern anfangen, da er sich nicht strafbar machen möchte.

Doch X hat sich bereits im Internet umgesehen und gelesen, dass in anderen Ländern (USA) das Copryright verfällt, wenn die Medien (also Bilder) nicht urheberrechtlich gekennzeichnet sind.


.... Antworten erwünscht.
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#2 Geschrieben am: So 27.04.2008, 18:40 (+00:28)
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Selber schiessen und sich die Rechte am Bild von der Person schriftlich übertragen lassen smile.gif

Dem Mädel eine Tagesgage für eine Photosession anbieten, welche für beide Seiten akzeptabel ist. Das wäre dann eine "Einmalige investition" und die Bilder dann 10fach, 100fach oder 1000fach weiterverkaufen.

Man kann aber auch eine Art "Grundpreis mit Beteiligung" vereinbaren. Sprich das Mädel bekommt zB: nur 50,- EUR für eine Photoserie (für die unmittelbaren Unkosten) und später pro verkauften Bild einen Betrag X oder pro Serie einen Betrag X

QUOTE
Doch X hat sich bereits im Internet umgesehen und gelesen, dass in anderen Ländern (USA) das Copryright verfällt, wenn die Medien (also Bilder) nicht urheberrechtlich gekennzeichnet sind.


Gitt sei Dank ist dies in Deutschland (wohl ganz EU) nicht so!

Gruß Dirk
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Sambamann
#3 Geschrieben am: So 27.04.2008, 18:51 (+00:10)
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QUOTE (japsa @ So 27.04.2008, 19:40)
Selber schiessen und sich die Rechte am Bild von der Person schriftlich übertragen lassen smile.gif

Dem Mädel eine Tagesgage für eine Photosession anbieten, welche für beide Seiten akzeptabel ist. Das wäre dann eine "Einmalige investition" und die Bilder dann 10fach, 100fach oder 1000fach weiterverkaufen.

Man kann aber auch eine Art "Grundpreis mit Beteiligung" vereinbaren. Sprich das Mädel bekommt zB: nur 50,- EUR für eine Photoserie (für die unmittelbaren Unkosten) und später pro verkauften Bild einen Betrag X oder pro Serie einen Betrag X

Gruß Dirk

Danke.

Ja, so hat sich X das gedacht und schon Verträge entworfen, nur findet X keine richtigen Personen ... bzw. werden alle Vorsichtig, wenn sie "Verträge" hören.

Wo gibts denn solch willige Damen?
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Lanza
#4 Geschrieben am: So 27.04.2008, 18:52 (+00:01)
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Doch X hat sich bereits im Internet umgesehen und gelesen, dass in anderen Ländern (USA) das Copryright verfällt, wenn die Medien (also Bilder) nicht urheberrechtlich gekennzeichnet sind.


QUATSCH mit SOSSE
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#5 Geschrieben am: So 27.04.2008, 18:58 (+00:05)
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Oh man, ist es denn so schwer ?

Man kann anstatt "Vertrag" auch : Vereinbarung sagen, oder ? Hört sich gleich viel freundlciher an. Ausgearbeitete "Vereinbarungen" gibts beim Anwalt.

Mädels kann man in einschlägigen Magazinen, Zeitungen, Webportalen etc. über Annoncen finden, oder Ihr geht mal in einen Puff und fragt direkt dort nach - die haben bestimmt nix gegen ein Zusatzbrot smile.gif

Schönen Abend noch...

Gruß Dirk
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Sambamann
#6 Geschrieben am: So 27.04.2008, 19:06 (+00:08)
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QUOTE (japsa @ So 27.04.2008, 19:58)
Oh man, ist es denn so schwer ?

Man kann anstatt "Vertrag" auch : Vereinbarung sagen, oder ? Hört sich gleich viel freundlciher an. Ausgearbeitete "Vereinbarungen" gibts beim Anwalt.

Mädels kann man in einschlägigen Magazinen, Zeitungen, Webportalen etc. über Annoncen finden, oder Ihr geht mal in einen Puff und fragt direkt dort nach - die haben bestimmt nix gegen ein Zusatzbrot smile.gif

Schönen Abend noch...

Gruß Dirk

Schon klar, aber X möchte halt gerne etwas vertragliches in Händen haben! Auf Papier!
X hat halt Angst vor diesem Abmahntrend, oder falls das Modell es sich plötzlich anders überlegt und X anzeigt, oder ähnliches!
Bei den Leuten umschreiben kann X das nach belieben ...

Eine hat schon angebissen. Sie möchte pro Verkauf 25 % sehen, welche X ihr am Ende des Monats überweisen würde.
Allerdings kommt X diese Person komisch vor. X denkt, es könnte sich um einen Fake handeln, da X die Bilder von ihr auch sehr bekannt vorkommen ...

Da wären wir schon beim nächsten Thema:
Was, wenn X ein Bilderpaket inkl. die Wiederverkaufsrechte erkauft, doch es stellt sich später heraus, dass der Verkäufer gar keine Rechte an den Bildern besaß, bzw. sie aus dem Netz geladen hat?

Wer wird dann zur Rechenschaft gezogen, im Falle eines Falles?

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#7 Geschrieben am: So 27.04.2008, 19:10 (+00:04)
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Warum fragts Du eigentlich so "bl..e" ?

Wenn X vor sowas Angst hat, dann soll X gleich die Finger davon lassen und eine Wurstbude aufmachen smile.gif

Ich schreibe es nochmal:
1. Vertrag gibts (auch schriftlich in Papierform) beim Anwalt in Millionenfacher Ausführung, wenn ess ein muß.
2. Beim Selbermachen erübricht sich Deine Frage 2 oder ?
Wenn X allen Gefahren die da kommen könnten ausweichen will, bleibt nur selber machen smile.gif

Gruß
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Sambamann
#8 Geschrieben am: So 27.04.2008, 19:16 (+00:05)
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QUOTE (japsa @ So 27.04.2008, 20:10)
Warum fragts Du eigentlich so "bl..e" ?

Wenn X vor sowas Angst hat, dann soll X gleich die Finger davon lassen und eine Wurstbude aufmachen smile.gif

Ich schreibe es nochmal:
1. Vertrag gibts (auch schriftlich in Papierform) beim Anwalt in Millionenfacher Ausführung, wenn ess ein muß.
2. Beim Selbermachen erübricht sich Deine Frage 2 oder ?
Wenn X allen Gefahren die da kommen könnten ausweichen will, bleibt nur selber machen smile.gif

Gruß

Wieso blöde?

Danke, ich denke damit kann der clevere Mr.X etwas anfangen.
Selbermachen kommt für X nur in Frage, wenn die Dame aus der Umgebung kommen würde, doch X wohnt nunmal in einem Dorf und hat keinen PKW.

Danke für die Antworten!!
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