| Tifflor |
Geschrieben am: Mi 23.04.2008, 22:04
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AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 453 Mitglied seit: 27.12.2005 |
Hi,
suche jemanden der mich evtl. ein wenig unterstuetzt bei einer Vertragsangelegenheit. Es geht darum dass ich meinen kompletten Onlineshop verkaufe. Hierzu soll natuerlich ein ordentlicher Kaufvertrag aufgesetzt werden der sowohl fuer Kaeufer als auch fuer Verkaeufer alle Rechten und Pflichten beinhaltet. Nach Verkauf des Shops moechte ich natuerlich nach Moeglichkeit als Verkaeufer aus allen Dingen raus sein. So habe ich natuerlich z.b. ordentliche Zahlen fuer das abgelaufene Geschaeftsjahr gemeldet die dann zum Verkaufspreis irgendwo mit fuehrten aber kann z.b. natuerlich keinerlei Garantien fuer die Zukunft fuer solche und aehnliche Zahlen liefern. Naja ich denke hier sind ja einige die schon so manches Internet Projekt verkauft haben und sich hier evtl. ein wenig auskennen, mir formulierungen und tips evtl. geben koennen, oder sogar evtl. mustervertraege ? waere klasse... danke und Gruss Oliver |
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| hajue |
#2 Geschrieben am: Mi 23.04.2008, 23:14 (+01:10)
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![]() AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 159 Mitglied seit: 3.03.2007 |
Salopp: *Einnahmen in der Vergangenheit bieten keine Garantie für zukünftige Einnahmen* bla, bla. Solange man nicht explizit damit wirbt, dass auf jeden Fall Summe X in Zeitraum Y für den Käufer rausspringt, kann man nicht wirklich was falsch machen. Im Zweifel kann ein Jurist einen wunderbaren Kaufvertrag aufsetzen, jedoch kostet das ... Das Risiko übernimmt der Käufer. Wenn keine Mängel am Projekt verschwiegen werden (bezüglich grober Fahrlässigkeit -> Kenntnis von Sicherheitslücken, etc ...), dürfte alles OK sein. Es wird wohl keine Privatperson den Shop kaufen, da Gewerbe von Nöten. Somit wird dem Käufer automatisch mehr *Achtsamkeit* zugetraut. Lustigster Fall: Ab dem Tag des Verkaufs gehen beim Käufer GAR KEINE Bestellungen ein^^ Da liegt keinerlei Verschulden bei Dir. Das sind externe Umstände -> die Kunden.
Was will der Käufer mehr? Im Prinzip ist die Sache recht simpel: KK-Antrag, Website + Daten, eventuell Kundendaten, Käufer zahlt lediglich. Sollte Ware im Spiel sein, hat der Käufer diese eh unverzüglich auf Mängel zu überprüfen. (Dies ist keine Rechtsberatung) Um den Service abzurunden gegebenenfalls Einführung/ Support.
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| Tifflor |
#3 Geschrieben am: Do 24.04.2008, 07:16 (+08:01)
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AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 453 Mitglied seit: 27.12.2005 |
jo danke schonmal fuer die hinweise...
mir gehts hier aber wirklich um das schriftliche vertragswert, so muss ja z.b. auch auf der anderen seite geregelt sein, dass der "Kaeufer" ab Kauf für alle anfallenden Dinge, Kosten sowie auch rechtlich, die verantwortliche Person für das Projekt ist... verkauft ihr denn alle hier einfach eure Projekte ohne einen Kaufvertrag ? Kann ich mir kaum vorstellen ;-) gruss oliver |
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| hajue |
#4 Geschrieben am: Do 24.04.2008, 09:17 (+02:00)
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![]() AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 159 Mitglied seit: 3.03.2007 |
Das ist klar- darum wird ein Vertrag bei kleinen Projekten oft weggelassen. Nimm mal ebay als Beispiel, da kommt der Kaufvertrag ganz simpel zustande. Da einfach Anbieter mit AGB durchlesen und staunen, wie wenig Infos es oft gibt. Zwei Möglichkeiten: 1) Kaufvertrag vom Anwalt, der fast zu 100% absichert 2) Selber einen Kaufvetrag formulieren, und alle relevanten Punkte mit *Nebenbeiregelungen* verdeutlichen: -> es fallen folgende Kosten an: -> folgende Pflichten haben Sie nach Projektübernahme: -> der Preis ist folgender: -> es fallen keine Versteckten Kosten an -> es bestehen zum jetzigen Zeitpunkt keine Ansprüche Dritter bzgl. nicht gelieferter Ware, Reklamation, etc. -> Sie erhalten Domain, Inhalte, Kundendaten, eventuell Restposten -> im Folgenden sind Sie alleine für das gesammte Projekt, Bestellungen, rechtliche Ansprüche Dritter verantwortlich. -> Es können keine Ansprüche mehr gegen mich geltend gemacht werden(, sowahr ich nicht in irgend einer Form widerrechtlich/ grob fahrlässig gehandelt habe) -> *Dass Projekt gehört zu 100% Ihnen. Ich habe NIX mehr damit am Hut.* Also ich denke mal, dass du einfach den Kaufvertrag mit professionellem Text füllen möchtest. Gehen wir mal vom einfachen Vertrag aus: Sie erwerben die Domain und das Projekt mit Inhalt. Nun geht der Käufer vor Gericht und macht alles falsch: Name nicht geändert - Impressum läuft auf Dich, Käufer stellt plötzlich fest, dass die Domain pro Jahr Geld kostet... *Der Mensch bekommt den Hammer um den Kopf geschlagen!* Wenn nichts verschwiegen wird, wie z.B.: es muss ein Server übernommen werden, mtl. Kosten = 249 Euro, ist alles Ok. Ferner: Wenn du einen 100% perfekten Kaufvertrag aufsetzen läßt, jedoch Produktbilder/ Content geklaut waren, bist du nicht aus der Sache raus. Der einzig wichtige Punkt wäre mE: Der Käufer sollte darauf hingewiesen werden, dass er ab Kauf für Reklamation haftet. Aber irgendwie unterstellen wir hier im Thread gerade, das der Käufer NULL Durchblick hat. Da er (hoffentlich) keine Privatperson ist, dürfte alles glatt über die Bühne gehen. (... alles persönliche Meinung, kein Rechtsberatung) -------------------- |
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| Tifflor |
#5 Geschrieben am: Do 24.04.2008, 09:45 (+00:28)
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AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 453 Mitglied seit: 27.12.2005 |
das sind doch schonmal viele wichtige punkte, auch ein paar gute formulierungen hast du schon angerissen...danke schonmal...
nein geht mir eben nur darum dass es eben sicherlich bei solchen projektverkaeufen ein paar kernthemen gibt, also formulierungen wie eben z.b. folgehaftung, die ja nunmal in einem solchen vertrag standard sein sollten und auch reingehoeren... gruss Oliver |
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| hajue |
#6 Geschrieben am: Do 24.04.2008, 09:51 (+00:05)
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![]() AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 159 Mitglied seit: 3.03.2007 |
Für weitere Anregungen google mal nach 'kaufvertrag muster'.
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