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| carlo |
Geschrieben am: Fr 11.04.2008, 10:13
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AyomRank 2 ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 14 Mitglied seit: 11.03.2008 |
Hallo Leute!
Ich weiß, mal wieder ein doofes Thema, aber jetzt hab ich den selben Fehler wie so viele gemacht und weiß nicht weiter. Ein Kunde zahlt nicht. Das Produkt hat er zwar noch nicht, ist ihm aber anscheinend egal. Er versucht sich drauf zu einigen, dass wir beide es einfach vergessen. Ich will meine Arbeit jedoch bezahlt kriegen (5 Tagessätze!!!). Jetzt kommts: ich hab aus Faulheit dieses Mal einfach auf einen Vertrag verzichtet. E-Mail usw hab ich alles gesichert - rechtskräftig? Selbst schuld.. i know. Was nun? Inkasso? Selbst Mahnungen schreiben? Bisher hatte ich fast immer einen Vertrag, sodass dieses Gebiet Neuland für mich ist. Gruß carlo -------------------- |
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| Marc Schuler Host2Day ISP International |
#2 Geschrieben am: Fr 11.04.2008, 10:39 (+00:25)
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![]() AyomRank 8 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 1563 Mitglied seit: 1.11.2005 |
Land?
Betrag (ca)? -------------------- ----------------------------------------------------------------------------------------
Webhosting mit einem einmaligen Preis-Leistungsverhältnis ---------------------------------------------------------------------------------------- |
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| nitrit |
#3 Geschrieben am: Fr 11.04.2008, 10:54 (+00:14)
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AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 259 Mitglied seit: 8.08.2007 |
E-Mails sind doch rechtskräftig oder? Ich setze doch nicht jedesmal nen 5-Seiten-Vertrag auf wenn ich jemand ein Design slice/code.
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| Kabir |
#4 Geschrieben am: Fr 11.04.2008, 11:26 (+00:31)
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AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 325 Mitglied seit: 16.09.2004 |
Doch sind sie. Und ein Vertrag kommt ist nur das wo groß Vertrag oben drauf steht. Wenn ich dir eine Mail schicke "Mach mir eine Logo für meine Site XY", dan kommt dadurch ein Vertrag zustande. Was dann genau Inhalt des Vertrages ist, ist dann im Zweifel schwer auszulegen. -------------------- |
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| MX |
#5 Geschrieben am: Fr 11.04.2008, 11:46 (+00:19)
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AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 172 Mitglied seit: 2.01.2008 |
Nun ja, es käme ein Angebot zustande, welches der betreffende noch annehmen müßte ... @Carlo: In Deinem Fall dürfte sehr wohl ein Vertrag zustande gekommen sein. Verträge können ja auch bswp. mündlich geschlossen werden, ... Wie der Vertrag geschlossen wird, können die vertragschließenden Teile selbst entscheiden - vorausgesetzt, daß Gesetz schreibt für den bestimmten Fall keine besondere Form vor. Um anwaltliche Hilfe wirst Du aber wohl nicht herumkommen. Stelle Deine Frage doch mal bei http://www.frag-einen-anwalt.de und sehe weiter. |
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| mainlink Mainlink Internet |
#6 Geschrieben am: Fr 11.04.2008, 13:22 (+01:36)
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AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 244 Mitglied seit: 12.09.2007 |
Vergiß es. -------------------- Rootservers, Webspace und Mailaccounts unter FreeBSD: Mainlink Internet
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| kare |
#7 Geschrieben am: Fr 11.04.2008, 13:32 (+00:10)
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AyomRank 3 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 42 Mitglied seit: 3.01.2008 |
Ein Vertrag ist eine gegenseitige, übereinstimmende Willensäusserung.
Dabei spielt es keine Rolle, ob der Vertrag schriftlich oder mündlich abgeschlossen wird. Auch ein eMail kann deshalb ein gültiger Vertrag sein, sofern Ihr Euch in dem eMail geeinigt habt. Gruss kare |
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| Ralf F |
#8 Geschrieben am: Fr 11.04.2008, 14:08 (+00:35)
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![]() AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 99 Mitglied seit: 12.12.2006 |
Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Dinge.
Ich kann mich mainlink nur anschliessen und dir raten das zu vergessen. -------------------- Städtereisen - citytrip.ch
Flüge - citytrip.ch Blog für Flüge und Reisen - blog.citytrip.ch Suche Link Partner und gegenseitige Blog-Gastbeiträge |
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#9 Geschrieben am: Fr 11.04.2008, 15:13 (+01:05)
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AyomRank 1 ![]() ![]() Gruppe: Member (inaktiv) Beiträge: 0 Mitglied seit: -- |
Wir haben gerade in diesem Monat mit hohen Zahlungsausfällen zu tun.
Was kannst Du tun? Wegen eines Betrages von 50 Euro lohnt der Aufwand nicht. Bei fünf Tagessätzen, würde ich einen Anwalt einschalten. Wenn Du ihm Betrugsabsicht nachweisen kannst, lohnt auch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Wenn Du von denen ein Urteil hast, ist der private Klageweg nur eine Formsache. Also, dies wäre der Weg in Deutschland. Doch in der Schweiz ist die Gesetzgebung ähnlich. Falls nicht, bitte korrigieren. Uns hat in diesem Monat jemand um den Lohn für die Arbeit von 20 Tagen gebracht. Hier der Sachverhalt: http://ahoek.autor-texter-content.com/archives/16 Wir haben Betrugsanzeige gestellt und werden danach das Geld auf dem privaten Klageweg mit Hilfe eines Anwaltes einklagen. Grüße Sylvia (André´s Frau) |
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| Kabir |
#10 Geschrieben am: Fr 11.04.2008, 15:46 (+00:32)
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AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 325 Mitglied seit: 16.09.2004 |
jemanden öffentlich des Betrugs zu verdächtigen, ist schon harter Tobak. Vor allem wenn aus der Dokumentation meiner Meinung nach keine Betrugsabsicht hervorgeht. Wenn ihr euch da mal nicht aufs Glatteis begebt. Das ihr eure Konflikte mir Geschäftspartnern öffentlich macht, hallte ich aber in jedem Fall für geschäftsschädigend. -------------------- |
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| Eric-Oliver Mächler Mächler-Networks |
#11 Geschrieben am: Fr 11.04.2008, 16:05 (+00:18)
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![]() AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 376 Mitglied seit: 16.09.2007 |
ich weiss natürlich nicht, wass für tagessätze du hast.
aber wenn der finanzielle schaden unterhalb 1000 sfr is vergiss es. da gibt hier in CH nur ärger und kosten und am schluss hast du wende pech hast nur nen verlustschein. das sind dann viel kosten wenig gewinn. wenn du aber mehr als 1k schaden hast und weisst, dass der schuldner auch potent ist, dann hat ne betreibung gute chancen. hol dir am besten mal nen betreibungsauszug dieser firma. wenn du siehst das er vieles offen hat - dann hasu wohl pech sonst viel glück.... -------------------- =========================================
Mächler-Networks Mein Blog ========================================= |
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| memoriam |
#12 Geschrieben am: Fr 11.04.2008, 16:08 (+00:02)
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![]() AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 436 Mitglied seit: 30.03.2005 |
Also wenn Du fünf Tage gearbeitet hast für das Projekt und aus dem (Mail-)Schriftverkehr ein AUFTRAG hervorgeht, dann gehe zu einem Anwalt und übergib ihm das ganze. Dann hast Du selbst den Kopf frei und kannst weiterarbeiten.
Bei nur einem Tag entgangener Vergütung lohnt sich das nicht. Denk immer dran, dass Du die Zeit, die Du jetzt für diese Sache aufwendest, theoretisch auch berechnen musst. Wirf also nicht gutes Geld (Deine jetztige Zeit) dem schlechten Geld (entgangene Zahlung) hinterher. Ich weiß, Du fühlst Dich jetzt wahrscheinlich wie Michael Kohlhaas - aber nimm's als Lehre fürs Leben |
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| memoriam |
#13 Geschrieben am: Fr 11.04.2008, 16:09 (+00:00)
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![]() AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 436 Mitglied seit: 30.03.2005 |
Ey, da war der Mächler doch schon wieder schneller!
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#14 Geschrieben am: Fr 11.04.2008, 16:18 (+00:08)
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AyomRank 1 ![]() ![]() Gruppe: Member (inaktiv) Beiträge: 0 Mitglied seit: -- |
Hallo Kabir, ich halte das Öffentlich machen schon für einen Weg. Wer ehrlich durchs Leben geht, faire Geschäfte macht und seine Rechnungen bezahlt braucht vor solchen Sachen keine Angst zu haben. Wir machen auch nicht unsere Konflikte mit Geschäftspartnern öffentlich. Im Gegenteil. Bei Problemen versuchen wir immer eine gangbare Lösung zu entwickeln. Fast immer gelingt dies auch. Ich meine fast jeder hatte schon mal Zahlungsschwierigkeiten. Ich wäre der Letzte der dann sofort "ein Fass aufmacht". Dieser junge Mann ist übrigens kein unbeschriebenes Blatt. Das weiss ich sicher! Es wäre wünschenswert wenn auch noch andere so vorgehen würden. Schräge Vögel hätten dann deutlich weniger Chancen. Wenn Du die Betrugsabsicht nicht erkennen kannst, lies den Beitrag noch einmal. Aber ich glaube das ist Off topic... Sylvia |
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| Eric-Oliver Mächler Mächler-Networks |
#15 Geschrieben am: Fr 11.04.2008, 16:22 (+00:04)
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![]() AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 376 Mitglied seit: 16.09.2007 |
memoriam: wie kommst du auf SCHON wieder? -------------------- =========================================
Mächler-Networks Mein Blog ========================================= |
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| Lynn Evelyne Marti |
#16 Geschrieben am: Sa 12.04.2008, 00:05 (+07:43)
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AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 425 Mitglied seit: 20.01.2008 |
Ist wirklich eine unerfreuliche Sache. Daraus folgere ich für mich als Lehre: immer eine genaue Seitenzahl bestimmen und den Gesamtbetrag im Voraus berechnen und vereinbaren, damit sich der Auftraggeber nicht herauswinden kann. Aus dem Kontext der Seite würde ich aber auch annehmen, dass der Aufttraggeber wahrscheinlich wirklich nicht von 105 Seiten ausging. Nur hätte er eben schon ein Limit setzen sollen, auch zu seinem eigenen Schutz. Sylvia, seid ihr denn sicher, dass ihr gewinnt? Ganz ehrlich: 105 Seiten hätte ich nie einfach so ins Blaue geschrieben, denn dieses Format ist nun wirklich ungewöhnlich für Content ... Da habt ihr euch auch zu wenig rückversichert und den Kunden nicht vorinformiert. Das könnte euch angelastet werden. So eindeutig sehe ich den Auftrag nicht, zumindest so, wie ihr es auf eurer Site darstellt ... -------------------- |
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| JonasV Webworker |
#17 Geschrieben am: Sa 12.04.2008, 00:52 (+00:46)
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![]() AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 212 Mitglied seit: 15.12.2005 |
Bin deiner Meinung. Ich hätte die Wortwechsel nicht veröffentlicht und sehe auch keine definitve Betrugsabsicht. "Umfangreiches Textmaterial" kann vieles bedeuten. Für den einen 2-3 Seiten für die Homepage und für den anderen ein halbes Lexikon. Zu dumm das Ihr das vorher nicht geregelt habt... -------------------- ~under construction~
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#18 Geschrieben am: Sa 12.04.2008, 01:18 (+00:25)
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AyomRank 1 ![]() ![]() Gruppe: Member (inaktiv) Beiträge: 0 Mitglied seit: -- |
Ich hatte ausdrücklich nach einer Höchstwortanzahl gefragt. Darauf wurde uns nahegelegt tief in die Materie einzusteigen. Eine Höchstanzahl widerspräche seiner Aufforderung nach umfangreichen Informationen.
Wer sich mal mit dem Thema Mücken befasst hat, weiß wie umfangreich das Thema ist. Als wir den Text ablieferten hatte ich schon ein bisschen Angst es würde nicht genügen, da manche Themen nur mal eben angekratzt wurden. Ob wir gewinnen? Keine Ahnung. Es ist nur blöd 20 Tage umsonst gearbeitet zu haben. Auf jeden Fall war uns dies eine Lehre. Obwohl 99% der Kunden ehrlich und reel sind. Den Text haben wir jetzt in einer eigenen Webseite verarbeitet. Mücken.org Mal sehen was draus wird. Sylvia |
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#19 Geschrieben am: Sa 12.04.2008, 01:23 (+00:05)
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AyomRank 1 ![]() ![]() Gruppe: Member (inaktiv) Beiträge: 0 Mitglied seit: -- |
Hallo Lynn, ja so läuft das normalerweise auch. Ein Kunde bestellt x Worte Text, man vereinbart einen Preis und hat einen fairen Deal. Das habe ich bei dem Herrn ja auch versucht, darauf erhielt ich folgende Antwort: Nein, eine Höchstanzahl an Worten widerspräche schließlich meiner eigenen Anforderung nach umfangreichen Informationen und wie ich bereits signalisierte, bin ich gerne bereit, entsprechend der Qualität, zu bezahlen. Da mir neben der Schreibqualität ebenso auch die Qualität der Inhalte viel bedeutet, bekommen Sie reichlich Zeit zur Fertigstellung und rate ihnen, sich wirklich auf die Thematik einzulassen. Was hättest Du gemacht? |
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| Lynn Evelyne Marti |
#20 Geschrieben am: Sa 12.04.2008, 07:29 (+06:06)
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AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 425 Mitglied seit: 20.01.2008 |
Hi Sylvia
Ja, der Auftrag könnte so ausgelegt werden, aber aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen in der Content-Szene wäre ich trotzdem nicht von 105 Seiten ausgegangen, sondern von überzogenen, naiven Erwartungen eines Auftraggebers. Er dachte wohl einfach, ihr wisst schon, was er meine, da ihr sicher schon eine Menge Content geschrieben habt, und wollte nur eigens betonen, wie wichtig ihm eine eingehende Recherche ist. Deshalb hätte ich mir selbst ein Limit gesetzt und ihm einen ungefähren Endbetrag vorgerechnet, denn viele Aufttraggeber rechnen sich den Gesamtbetrag nicht aus und erschrecken, wenn sie diesen vor sich haben. Ich meine: Er wollte Content, sowas wie eine Kurzgeschichte, das war das Limit, keinen Roman. Nach dem Missverständnis hätte ich eine Kurzfassung für den Aufttraggeber geschrieben (für seine 300 Euro) und aus dem großen Rest ein Sachbuch für einen Tierbuchverlag entwickelt. So wäre der Gewinn wohl größer gewesen als diese Klage, welche euch ja auch Geld und Zeit kostet. -------------------- |
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