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> 2 Kleingewerbe möglich?
alex72
Geschrieben am: Do 10.04.2008, 15:48
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Hallo,

ist das möglich zwei Kleingewerbe (§19 USTG Kleinunternehmerregelung)
anzumelden?

Ich habe nämlich schon ein Kleingewerbe (mit Internet
nichts zu tun) und wollte für mein neues Projekt evtl. auch ein
Kleingewerbe anmelden, weil ich nicht weis wie die Sache überhaupt läuft.

Außerdem sagte mal hier jemand, dass wenn man schon
ein Gewerbe hat, kein neues anmelden muß nur das
andere dazunehmen? Stimmt das so?

Kennt sich jemand damit aus?

PS: Habe bei der neuen Sache nur private Kunden, meistens aus dem Ausland!!!
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jAuer
Jürgen Auer - freiberufl. Programmierer
#2 Geschrieben am: Do 10.04.2008, 16:21 (+00:32)
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QUOTE (alex72 @ Do 10.04.2008, 15:48)
ist das möglich zwei Kleingewerbe (§19 USTG Kleinunternehmerregelung)
anzumelden?

Ich empfehle dir dringend, das mit deinem Finanzamt zu klären.

Aus dem folgenden Grund: Sagt dir hier jemand etwas falsches, dann 'riecht' für mich dieses Thema so sehr nach Problemen, daß Du später nur den Schaden hättest.

Denn sonst wäre es möglich, mit mehreren Kleingewerbetätigkeiten jeweils umsatzsteuerfrei zu arbeiten und damit die 17500-Grenze zu unterlaufen. Das kann eigentlich nicht Sinn einer solchen Regelung sein.


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Tifflor
#3 Geschrieben am: Do 10.04.2008, 16:51 (+00:30)
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FA fragen halte ich auch fuer den richtigen weg, was ich aber dazu sagen kann ist : es GIBT KEIN KLEINGEWERBE ...es gilt lediglich die optierung falls man mit SEINEM GEWERBE unter 17500 euro umsatz liegt...

da du dir die antwort bezueglich des 2. gewerbes eigentlich schon selber gegegen hast, naemlich dass dieses ja kein eigenes gewerbe ist sondern lediglich als erweiterung mit auf deinem normalen gewerbeschein eingetragen wird, beantwortet das auch eigentlich die erste frage, naemlich : sobald du mit deinem gewerbe (und das du darunter jetzt alles fuer einzelne projekte hast ist wurscht) ueber 17500 euro umsatz kommst ist im naechsten jahr ende mit der optierung...

gruss
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nitrit
#4 Geschrieben am: Do 10.04.2008, 17:11 (+00:19)
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QUOTE
es GIBT KEIN KLEINGEWERBE


mein gewerbeschein sagt da aber was anderes cool.gif


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Tifflor
#5 Geschrieben am: Do 10.04.2008, 22:19 (+05:08)
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wie alt ist der ?
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Yel Nats
#6 Geschrieben am: Fr 11.04.2008, 06:23 (+08:04)
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in D gibt es die Kleinunternehmerregelung, jedoch beziehen sich die Grenzen der Umsätze auf den UNTERNEHMER nicht auf die Unternehmungen.

Sprich es sind keine 2 Kleingewerbe möglich!


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alex72
#7 Geschrieben am: Fr 11.04.2008, 12:27 (+06:03)
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Hallo, danke euch erstmal.

Ich werde dann das eine Kleingewerbe lassen (läuft eh nicht mehr gut)
evtl. höre ich damit auch auf und das neue ganz normal anmelden
mit UST usw..

Ich dachte jetzt nur, weil Kleinunternehmerregelung wäre
evlt. von Vorteil, weil die meisten Kunden höchstwahrscheinlich aus dem
Ausland kommen u.a. viele nicht EU Staaten und die zahlen eh keine
UST soweit ich weis. Meine Ausgaben halten sich auch in Grenzen, deswegen
könnte ich mir wahrscheinlich auch nichts zurückholen (VST).

Ja ich werde mich da wohl direkt beim FA schlau machen!!!
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