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Diskussion

Bewertungsportal vs. Recht

Würde mich mal interesiere...

BartTheDevil89
Geschrieben am: Mo 31.03.2008, 22:51
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Hallo,

es gibt ja diverse Portal auf denen man Produkte bewerten (www.ciao.de,www.dooyoo.de,..) und mittlerweile auch Restaurants, etc. (www.qype.com/de) oder Hotels(www.Holidaycheck.de)
Aber wie siehts bei sowas überhaupt mit dem Recht aus? Kann dem Portalbetreiber nicht auch Anklagen bezüglich Rufschädigung oder ähnliches drohen? Oder wie sichert man solche Seiten ab?
Gibt es denn Ausnahmen die eine solche Bewertung wirklich rechtliche Probleme in den Weg stellen würde? rolleyes.gif


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SirHuckleberry
#2 Geschrieben am: Mo 31.03.2008, 23:12 (+00:21)
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Wenigstens zum Holidaycheck-Partnerprogramm kann ich sagen, dass unter jeder einzelnen Seite ein Link steht, wer für die Hotelbewertungen verantwortlich ist.
Der Link führt direkt zum Impressum von der HolidayCheck AG, wer von denen dann verklagt wird, kann mir dann eigentlich egal sein. rolleyes.gif
Aber ich glaub, so einfach ist das mit einer Klage auch nicht, es stellt sich dann die Frage, wer in der Beweispflicht steht. Ob das Hotel nachträglich beweisen kann, dass es in einem speziellen Fall die schlechte Beurteilung nicht verdient hat, möchte ich bezweifeln.
Hotelbewertungen von Urlaubern macht abgesehen davon doch auch schon fast jeder grosse Reiseveranstalter.


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BartTheDevil89
#3 Geschrieben am: Di 1.04.2008, 12:41 (+13:28)
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QUOTE (SirHuckleberry @ Mo 31.03.2008, 23:12)
Wenigstens zum Holidaycheck-Partnerprogramm kann ich sagen, dass unter jeder einzelnen Seite ein Link steht, wer für die Hotelbewertungen verantwortlich ist.
Der Link führt direkt zum Impressum von der HolidayCheck AG, wer von denen dann verklagt wird, kann mir dann eigentlich egal sein. rolleyes.gif
Aber ich glaub, so einfach ist das mit einer Klage auch nicht, es stellt sich dann die Frage, wer in der Beweispflicht steht. Ob das Hotel nachträglich beweisen kann, dass es in einem speziellen Fall die schlechte Beurteilung nicht verdient hat, möchte ich bezweifeln.
Hotelbewertungen von Urlaubern macht abgesehen davon doch auch schon fast jeder grosse Reiseveranstalter.

Ja, aber genau das ist ja eben das Problem...also eigentlich wird es zwar überall gemacht, aber trotzdem gibt es ja verläumdung, etc dagegen im Kontrast!


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#4 Geschrieben am: Di 1.04.2008, 13:31 (+00:50)
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nun niemand kann gegen eine objektive bewertung haben.

so haben in der schweiz ein paar professoren letzte woche vor gericht verloren, weil sie ihrer ansicht nach falsch bewertet wurden.

solange du nichts böswillig, verleumderisch beleidigst - gibts keine probleme. die frage ist hier nur was ist verleumderisch, was ist beleidigend. hier klafft das ganze auseinander. aber ne objektive bewertung - möglichst neutrag ist kein problem. wenigstens hier in der schweiz nicht - was aber im grossen nördlichen nachbarkanton namens DDR so läuft - kann ich nicht beantworten....


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SirHuckleberry
#5 Geschrieben am: Di 1.04.2008, 18:33 (+05:01)
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Nun, warum sollte es Verleumdungen geben, ausser jemand hat sich wirklich über ein Hotel geärgert. Dann wird derjenige das auch als Grund angeben.
Das einzige, was ich mir sonst noch vorstellen könnte ist, dass die Hotelfritzen selbst andere Hotels negativ bewerten, das ist wäre viel Arbeit bei wenig Niveau und damit eher als äusserst selten abzustempeln. Abgesehen davon werden die Bewertungen redaktionell geprüft und freigeschaltet.
Was mich heute jedoch zum Nachdenken gebracht hat, wie sollte mein Impressum aussehen. Sollte ich explizit auf Drittanbieter und deren Verantwortung hinweisen? Andererseits .. wäre letzteres nicht eh überflüssig, denn die Inhalte werden ja auf meine SEite angezeigt, da bin ich eh mitverantwortlich. Eine Tatsache, die uns direkt wieder an den Anfang des Threads bringt tongue.gif


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#6 Geschrieben am: Di 1.04.2008, 20:45 (+02:11)
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Ich sage nur freie Meinungsäußerung - diese muss natürlich fundiert sein, dann ist das ok!


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