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> VZ in der Domain = Abmahnung?
Sergej Gerber
Geschrieben am: Mi 26.03.2008, 18:10
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Hallo Leute,

Ich habe eine Frage bezüglich dieser Abmahnwellen von Studivz:

Können die mich abmahnen, wenn ich eine komplett themenfremde Seite ins Netz stelle, die sich mit dem Thema Handy beschäftigt und lautet: www.handybegriff-vz.de

Können die auch abmahnen, wenn ein Bindestrich das Wort und das VZ trennt?

Gruß
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Rainer
#2 Geschrieben am: Mi 26.03.2008, 18:13 (+00:02)
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Können können die viel. Nur ob sie damit vor Gericht durchkommen ist eine andere Frage. Sind schon Urteile über Abmahnungen diesbezüglich bekannt?
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jAuer
Jürgen Auer - freiberufl. Programmierer
#3 Geschrieben am: Mi 26.03.2008, 20:09 (+01:56)
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QUOTE (Sergej Gerber @ Mi 26.03.2008, 18:10)
Können die mich abmahnen, wenn ...

Können die auch abmahnen, wenn ...

Sie können dich auch direkt verklagen und sich eine Abmahnung sparen.

Jeder, der selbständig tätig ist, hat die Möglichkeit, andere zu verklagen oder selbst verklagt zu werden.

Was nichts anderes bedeutet als dies, daß Konflikte nicht per Faust, sondern per Gericht ausgetragen werden - also weitaus zivilisierter.

Wer das nicht haben will, der sollte nicht selbständig tätig sein - egal, ob im Web oder offline. Dann bitte lieber als Angestellter arbeiten, dann ist das Risiko einer geschäftsbezogenen persönlichen Klage doch sehr gering.

QUOTE (Rainer @ Mi 26.03.2008, 18:13)
Sind schon Urteile über Abmahnungen diesbezüglich bekannt?


Laut diesem Heise-Beitrag Ende Februar gibt es zwar Versuche. Aber da das noch nicht einmal einen Monat alt ist, dürfte das noch eine Weile dauern. Bei einem positiven Ausgang dürfte BewerberVZ sicherlich eine Pressemitteilung veröffentlichen.


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Eric-Oliver Mächler
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#4 Geschrieben am: Mi 26.03.2008, 21:22 (+01:13)
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VZ ist kein geschützer begriff. darum ist eine klage vor gericht ziemlich unerfolgreich *g*. und wenn du auf deiner domainvz kein studivz clon reinhaust haben die eh nix zu sagen. sonst mahn ich alleleute ab die eine "ER" buchstabenkombination wie in meinem name haben *g*


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stark77
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#5 Geschrieben am: Fr 28.03.2008, 21:13 (+47:51)
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QUOTE (Eric-Oliver Mächler @ Mi 26.03.2008, 22:22)
VZ ist kein geschützer begriff. darum ist eine klage vor gericht ziemlich unerfolgreich *g*. und wenn du auf deiner domainvz kein studivz clon reinhaust haben die eh nix zu sagen. sonst mahn ich alleleute ab die eine "ER" buchstabenkombination wie in meinem name haben *g*

Sicher, vor Gericht wird es möglicherweise abgewandt, aber wer hat bei einem Streitwert von 250.000 Euro (was ich bislang vom Geschehen dahingehend mitbekommen habe) so viel Geld "übrig", um dies für einen solchen Gerichtsprozess erst einmal auszulegen?

Wer einmal mit einer solchen Klage belastet wird, wird kaum fünfstellige Summen für Gericht und Anwalt haben (unabhängig davon, dass man es im Fall des Prozessgewinns zurück erhält). Und genau da setzen meiner Meinung nach die Abmahner an. Die meisten möchten bzw. können keinen Prozess in dem Maße durchführen und geben damit vorzeitig nach...


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Brian Folte
#6 Geschrieben am: Fr 28.03.2008, 21:22 (+00:08)
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Wieso sollte man hier einen Anwalt einschalten wenn mich z.B die studis da verklagen würden weil ich ein vz habe.

Nehmen wir an ich habe ein VZ und nun kommt studi und Verklagt mich, können die doch gerne machen solang wie ich diesen Prozess nicht verliere entstehen mir auch keine kosten jedenfalls keine außer Anfahrt zum Gericht, Briefkosten u.s.w.

Spreche hier aus Erfahrung (nicht mit VZ) wink.gif

LG Brian
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Eric-Oliver Mächler
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#7 Geschrieben am: Fr 28.03.2008, 21:23 (+00:01)
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QUOTE (stark77 @ Fr 28.03.2008, 22:13)
[QUOTE=Eric-Oliver Mächler,Mi 26.03.2008, 22:22]
Wer einmal mit einer solchen Klage belastet wird, wird kaum fünfstellige Summen für Gericht und Anwalt haben (unabhängig davon, dass man es im Fall des Prozessgewinns zurück erhält). Und genau da setzen meiner Meinung nach die Abmahner an. Die meisten möchten bzw. können keinen Prozess in dem Maße durchführen und geben damit vorzeitig nach...

jep, genau, dass könnte der fall sein. heute ist es mit viel geld leicht möglich prozesse anzustrengen, hinauszuzögern bis eine partei aufgeben muss - faktisch wird also ein urteil gekauft.

nun aber stark77 vergiss ned, dass eine klage zuerst zugelassen werden muss. und da kommen ned alle durch.

es ist jedem seine entscheidung ob er mit ner VZ domain handelt - ich selbst sehe das ganz locker, da in CH bissher desswegen noch keine Klage durchgekommen ist. und so werd ich weiterhin meine VZ domain behalten. Ehrlichgesagtt wäre mir Deutsche Gerichteswesen zu unsicher und dort würd ich die finger von lassen...


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stark77
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#8 Geschrieben am: Fr 28.03.2008, 21:28 (+00:04)
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QUOTE (Eric-Oliver Mächler @ Fr 28.03.2008, 22:23)
[QUOTE=stark77,Fr 28.03.2008, 22:13] [QUOTE=Eric-Oliver Mächler,Mi 26.03.2008, 22:22]
Wer einmal mit einer solchen Klage belastet wird, wird kaum fünfstellige Summen für Gericht und Anwalt haben (unabhängig davon, dass man es im Fall des Prozessgewinns zurück erhält). Und genau da setzen meiner Meinung nach die Abmahner an. Die meisten möchten bzw. können keinen Prozess in dem Maße durchführen und geben damit vorzeitig nach... [/QUOTE]
jep, genau, dass könnte der fall sein. heute ist es mit viel geld leicht möglich prozesse anzustrengen, hinauszuzögern bis eine partei aufgeben muss - faktisch wird also ein urteil gekauft.

nun aber stark77 vergiss ned, dass eine klage zuerst zugelassen werden muss. und da kommen ned alle durch.

es ist jedem seine entscheidung ob er mit ner VZ domain handelt - ich selbst sehe das ganz locker, da in CH bissher desswegen noch keine Klage durchgekommen ist. und so werd ich weiterhin meine VZ domain behalten. Ehrlichgesagtt wäre mir Deutsche Gerichteswesen zu unsicher und dort würd ich die finger von lassen...

Ja, das stimmt schon. Aber sicher kanns niemand sagen und gerade aus dem Risiko heraus würde ich es persönlich nicht machen. Und für meinen Deutschland-Standort kann ich ja auch nichts wink.gif

Insgesamt ist es eine riskante Sache. Wer das Risiko aufnehmen möchte, kann damit erfolgreich sein und an den "VZ-Hype" anknüpfen (der den StudiVZ-Betreibern sicher der größte Dorn im Auge bei der ganzen Problematik sein dürfte) und wer kein Risiko eingehen möchte, sollte definitiv die Finger davon lassen - so würde ich es beurteilen.


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AdMarkt
#9 Geschrieben am: Sa 29.03.2008, 00:45 (+03:17)
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QUOTE (Brian Folte @ Fr 28.03.2008, 22:22)
Wieso sollte man hier einen Anwalt einschalten wenn mich z.B die studis da verklagen würden weil ich ein vz habe.

Nehmen wir an ich habe ein VZ und nun kommt studi und Verklagt mich, können die doch gerne machen solang wie ich diesen Prozess nicht verliere entstehen mir auch keine kosten jedenfalls keine außer Anfahrt zum Gericht, Briefkosten u.s.w.

Spreche hier aus Erfahrung (nicht mit VZ) wink.gif

LG Brian

Markenrecht beidem Streitwert ist auf jeden Fall Landgericht und damit Anwaltszwang. Rechne mal nach wieviel dich eine Prozessvertretung kostet.


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- Matthias -
#10 Geschrieben am: Sa 29.03.2008, 10:16 (+09:30)
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Dreht doch einfach den Spiess herum, und lasst euch nicht nötigen. Denn aus vielen Abmahnpraktiken lässt sich auch schnell einmal der Nötigungs-(Straf-)tatbestand ableiten. Auch aus wettbewerbsrechtlicher Hinsicht lässt sich daher der Spiess leicht herumdrehen.

Am besten ist es mit einem Anwalt darüber zu sprechen, der im Wettbewerbsrecht zuhause ist.
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Eric-Oliver Mächler
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#11 Geschrieben am: Sa 29.03.2008, 10:36 (+00:20)
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nun matthias viele lassen sich halt abschrecken wenn sie solche post bekommen von einem RA. oft sind es ja kleinere projekte von privatpersonen - die scheuen halt einen konflikt.


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