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> Probleme bei E-Bay
oetty
Geschrieben am: So 9.03.2008, 12:33
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Hey,

Da ich mal wieder kein gescheites Forum dazu finde und mir hier eigentlich immer bei allen problemen geholfen wird, hoffe ich, dass ihr mir auch bei meinem neusten Problem weiterhelfen könnt...



Ich habe mir vor kurzem ein Handy auf E-Bay ersteigert.
Die Auktion trug den Namen "XDA ORBIT 2 TASCHEN TOMTOM 6 & WM6 DISPLAY NEU + OVP!!!". Ich habe in letzter Sekunde geboten. Natürlich bin ich davon ausgegangen es handele sich um ein XDA 2 und nicht um ein XDA 1. Die 2 war lediglich auf die Anzahl der Tachen bezogen. Daher habe ich deutlich mehr Geboten als ein XDA 1 wert gewesen wäre.

Nach der Auktion bat ich also den Verkäufer ob ich ihm die E-Bay Gebühren erstatten könne oder ihm eine Entschädigung zahlen könne und er dafür das Handy erneut reinstellen könne, da ich für ein XDA 1 keine Verwendung habe.
Der Verkäufer drohte mir sofort mit seinem Anwalt. Die Auktion endete am 1.3.08 und heute schrieb er mir, dass er jetzt bei seinem Anwalt war und diesem grünes Licht gibt, wenn bis Montag keine Zahlung eingegangen ist.

Ich fühle mich von der Artikelbeschreibung etwas "verarscht". Da der Verkäufer mich so unter Druck setzt wirkt es auf mich auch so als wäre dies von vorne herein so gewollt gewesen. kann man 9 Tage nach der Auktion bereits Anzeige erstatten wenn noch keine Zajlung eingegangen ist? Hätte ich in einem wirklichen Rechtsstreit überhaupt eine Chance? Oder meint ihr, dass er das mit seinem Anwalt alles nur vorgibt?

Bitte haltet mich nicht für einen Spaßbieter oder sonstiges. Das bin ich definitiv nicht. Ich würde mich wehr freuen, wenn mir jemand einen Ausweg nennen könnte. Wenn es erlaubt ist, kann ich auch den E-Bay Link einstellen und ihr könnt euch das selbst mal anschauen?
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AdMarkt
#2 Geschrieben am: So 9.03.2008, 12:40 (+00:06)
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Gibts nicht die Anfechtung von Kaufverträgen wegen Irrtums? Sollte bei dir zutreffen. Du müßtest dem Verkaufer zwar seine Kosten ersetzen (wolltest du ja auch) aber bist nicht an den Kaufvertrag gebunden.

p.s. wer gleich mit dem Anwalt kommt ist mir eher unsympatisch^^


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Siegfried_D
#3 Geschrieben am: So 9.03.2008, 12:40 (+00:00)
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bei der Artikelbeschreibung und der Reaktion deines Handels "Partners" würde ich es darauf ankommen lassen.


Hast Du Rechtsschutz?

Gruß

Siegfried


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oetty
#4 Geschrieben am: So 9.03.2008, 12:41 (+00:00)
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Ist es erlaubt den Link hier zu posten? dann könnt ihr euch das mal genauer anschauen.

Rechtsschutz? Ka^^
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Kabir
#5 Geschrieben am: So 9.03.2008, 12:53 (+00:11)
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QUOTE
bei der Artikelbeschreibung und der Reaktion deines Handels "Partners" würde ich es darauf ankommen lassen.

Würde ich auch so sehen, bei der Reaktion würde ich unterstellen die Artikelbeschreibung ist bewusst missverständlich formuliert worden. Sollte sich der Eindruck bestätigen (dazu müsste man halt das Angebot sehen), wird der Mensch das Geld niemals einklagen, den auch ein Richter wird sofort erkennen, mir welchen Ziel das Angebot eingestellt wurde.
Ich würde vermuten die Drohung mit dem Anwalt ist nicht ernst gemeint. Es ist nur eine Möglichkeit dich erstmal unter Druck zu setzen.


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oetty
#6 Geschrieben am: So 9.03.2008, 12:58 (+00:05)
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Nun muss ich aber offen und ehrlich sagen, dass ich in letzter sekunde geboten habe und die Artikelbeschreibung nicht aufmerksam gelesen habe....dort schreibt nämlich lediglich xda orbit (hier ist nicht mehr die Rede von "2"). Hätte ich trotzdem eine chance?


Kann er überhaupt schon zum anwalt? habe ich nicht 14 Tage zeit den artikel zu bezahlen?
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Kabir
#7 Geschrieben am: So 9.03.2008, 13:25 (+00:26)
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Kann er überhaupt schon zum anwalt?

Jeder kann zu Anwalt der ihn bezahlt wink.gif. Lass dich nicht bluffen ! natürlich ist er nicht zum Anwalt gegangen. Hast du nicht sowieso ein 14 Tätiges Rückgaberecht ?
Oder hat er das als Privatman verkauft ?
Wenn ja, das ist die sache dich erst Recht nicht koscher

QUOTE
xda orbit (hier ist nicht mehr die Rede von "2")

Vermutlich aber ach nicht von xda orbit 1 ? Die Frage ist aber letztlich vor allem mit welcher Absicht die Beschreibung formuliert wurde


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JonasV
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#8 Geschrieben am: So 9.03.2008, 15:02 (+01:36)
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Die Beschreibung "XDA ORBIT 2 TASCHEN TOMTOM 6 & WM6 DISPLAY NEU + OVP!!!" find ich ja mal etwas irreführend...

Gruß


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~under construction~
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Richardo
#9 Geschrieben am: So 9.03.2008, 15:25 (+00:23)
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1. Du hast ein 14 tägiges Widerrufsrecht - falls du keine Firma bist - siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzvertrag

Widderuf bedeutet das du deine Willenserklärung widerrufst - es kommt also nicht zur Auslieferung des Artikels.

oder

2. Bei einem Fernabsatzvertrag hast du ein Rückgaberecht - das bedeutet du kannst die Ware bei dir zuhause prüfen. Sollte sie diese dir nicht gefallen, kannst du diese auch widerrum zurücksenden. Vorausgesetzt du behandelst die Ware bei der Prüfung sehr sorgfältig und der Verkäufer kann diese als Neuware bei einer Rücksendung wieder verkaufen.

Und zum Schluß kann der Vekäufer bei ebay eine Unstimmigkeit melden - Käufer tritt vom Kaufvertrag zurück -> Ebaykosten werden von ebay wieder erstattet.


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#10 Geschrieben am: So 9.03.2008, 16:23 (+00:57)
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schick mir doch mal bitte den Link zur Auktion


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oetty
#11 Geschrieben am: So 9.03.2008, 17:59 (+01:35)
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Ich kann noch keine pms versenden, also heir der link

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewIt...cTODAY.m238.lVI
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jAuer
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#12 Geschrieben am: So 9.03.2008, 19:18 (+01:19)
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QUOTE (oetty @ So 9.03.2008, 12:33)
"XDA ORBIT 2 TASCHEN TOMTOM 6 & WM6 DISPLAY NEU + OVP!!!"

Da steht nirgends etwas von einer Version 2, die '2' bezieht sich doch relativ eindeutig auf die 2 Taschen.

Es gibt einen 'XDA Orbit' (keine Ahnung, was das ist) und zwei Taschen, von einer Version ist da keine Rede.

Wenn Du dann einen hohen Preis (höher als andere) bietest und dann von der Ersteigerung zurücktreten willst (mit einer Begründung, daß es nicht die Version 2 sei), dann käme ich mir als Verkäufer da etwas veräppelt vor.

Insofern kann ich die Verärgerung und die Reaktion des Anbieters verstehen.

PS: Sogar auf dem Bild bei der Auktion (also auf der Originalverpackung) steht bloß 'XDA Orbit'. Insofern kann man es dem Verkäufer auch nicht vorwerfen, daß er nicht extra 'Version 1.0' dazugesetzt hat.


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Gamorreaner
#13 Geschrieben am: So 9.03.2008, 21:47 (+02:28)
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,,angemeldet als privater Verkäufer''

Für einen privaten Verkäufer verkauft der mir meiner Meinung nach zu viel Autozubehör unsure.gif.


Aber zum eigentlichen:

BGB §119 [Anfechtbarkeit wegen Irrtums]
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und verständniger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

Würde ich jetzt so auffassen das du es anfechten kannst. Jedenfalls wirkt die Beschreibung auch für jemanden der sich mit den Teilen nicht wirklich auskennt (mich) sehr verwirrend. Hätte er die in der Artikelbeschreibung angedeuteten Geräteeigenschaften angeführt, würde er selbst auch ein wenig besser damit fahren, da der Kunde sich dann ja eigentlich im klaren drüber sein sollte was er da denn kauft, aber so ist das doch schon sehr offen was man da nun eigentlich kauft. Vom Bild her hätte ich jetzt aber auch nicht drauf getippt, dass es sich um 2 Taschen handelt, was vielleicht auch noch für dich sprechen könnte.



Kann das ganze aber auch ein wenig nachvollziehen. Ich lass mich auch jetzt noch immer von diesen 2deutigen Überschriften irreführen, allerdings lese ich mir dann immer noch die Artikelbeschreibung mit durch und reg mich dann anschließend drüber auf... .
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oetty
#14 Geschrieben am: So 9.03.2008, 21:57 (+00:10)
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Ja, ich seh meinen Fehler ja ein....aber ihr wisst ja bestimmt wie das ist wenn man bei einer Auktion sieht dass sie noch unter einer Minute geht und man n Schnäpchen wittert^^

Also meint ihr ich soll es drauf ankommen lassen? Ich vermute mal, dass er sowieso nur blöfft....8 Tage nach der Auktion zum Anwalt zu gehen....da müsste er doch vom Anwalt erfahren haben, dass ich 14 Tage zeit für die Bezahlung habe, oder? AUßerdem hat er mir sofort mit dem Anwalt gedroht und schickt mir immer viel zu viele Details mit (Name des Rechtsanwalts z.b.).
Was würdet ihr tun?



Wie hoch können denn die Gebühren von sonem Rechtsanwalt für sowas sein? Was kann da auf mich zukommen?


EDIT:
Ich möchte mich überigens schonmal herzlich für eure Hilfe bedanken! Echt klasse!
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TTlong
#15 Geschrieben am: So 9.03.2008, 22:14 (+00:17)
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QUOTE (oetty @ So 9.03.2008, 21:57)
Wie hoch können denn die Gebühren von sonem Rechtsanwalt für sowas sein? Was kann da auf mich zukommen?

Ich würde sagen, spar dir die Anwaltskosten und zahl lieber den Auktionspreis. Ist mit Sicherheit um ein vielfaches billiger.


Wie jAuer schon geschrieben hat, finde ich auch keine "irreführende" Artikelbeschreibung. Es ist sogar relativ detailreich geschildert, was in welchem Umfang verkauft wird. Wenn du dich als Käufer nur auf eine einzige kurze Zeile verlässt und dann bietest ohne den gesamten Text auch wirklich ausführlich gelesen zu haben, haste einfach Pech gehabt.


Das er bereits beim Anwalt war, bezweifle ich aber auch. Er wird dich nur erstmal mit diesen Mitteln versuchen dazu zu bewegen, den Preis zu zahlen => zu Recht.

Es war, wie du schon richtig erkannt hast, DEIN Fehler und dafür musst auch nur DU allein die Konsequenzen tragen, nicht der Verkäufer.


Gruß TTlong


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oetty
#16 Geschrieben am: So 9.03.2008, 22:26 (+00:11)
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Aber trotzdem denke ich, dass die Wahl seiner Artikelbezeichnung gewollt missverständlich formuliert war und von daher sehe ich es irgendwie nicht ein zu zahlen und fühle mich hinters Licht geführt...
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Kabir
#17 Geschrieben am: So 9.03.2008, 22:40 (+00:14)
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Ich finde es auch sehr missverständlich. Nun kenne ich das Gerät nicht und weiß nicht wie klar es ist das sich um Version 1 handelt. Es ist sicher ein Grenzfall. Und Anwaltskosten muss du nur Zahlen wenn es zu Prozeß kommt und du den verlierst. Aber so weit kommt es eigentlich nie. Normalerweise kommt es bei einer unklaren Rechtslage immer zum Vergleich und da trägt normalerweise jeder seine Anwaltskosten selber.
Es seht dir auf jeden Fall frei erstmal anzufechten und in ebay eine Unstimmigkeit zu melden und nicht zu bezahlen. Dann sehr er nämlich vor der Frage ob es sich für Ihn lohnt mehr zu machen als dir zu drohen. Vielleicht kommt nicht ein Scheiben von Anwalt, aber damit hat er noch keinen Rechtstitel in der Hand


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Lynn
Evelyne Marti
#18 Geschrieben am: Mo 10.03.2008, 00:41 (+02:00)
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Hi zusammen

Ich würde das Risiko eines Rechtsstreits nicht eingehen und den Artikel bezahlen und unter Lehrgeld verbuchen. Ich sehe auch keine Irreführung, die Titel sind nun mal so bei Ebay. Das weiß jeder, der bei ebay mitsteigert. Klar, dass zuerst der Artikel genau unter die Lupe genommen werden muss.


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hajue
#19 Geschrieben am: Mo 10.03.2008, 00:59 (+00:18)
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Warum nicht Gebühren und 40,- Euro extra zahlen? Dann kann der Verkäufer nochmals einstellen. Ansonsten gleiches Angebot selbst einstellen und wenig Verlust machen.


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chipchip
#20 Geschrieben am: Mo 10.03.2008, 08:15 (+07:15)
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Hallo!

Es gibt einen menüpunkt bei ebay umstimmigeiten online klären.
Da sitzt "einmal er du und ebay" ebay bestimmt dann ob der kaufvertrag rechtens ist.

Eine anzeige kann man auch nach 3 tagen starten bei zahlungseingang.

Aber rein theoretisch kannst du nur wegen irreführung von kaufvertrag zurücktreten.

Ich bin auch verkäufer und wenn einer "das geld brellen will" bzw. nicht zahlen gehe ich zwar auch so vor allerdings ohne anwalt.
Wenn es ene firma ist wo du gekauft hast, hast du sowieso rücktrittsrecht 2 Wochen.

Das problem ist was ich sehe ist das der käufer den artikel nicht mehr um den selben preis loswird.
Denn aus erfahrung bieten die leute nicht mehr so drauf wenn sie die selbe auktion nochmals sehen aufgrund von pusher verdacht smile.gif

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