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> Probleme bei E-Bay
oetty
Geschrieben am: Mo 10.03.2008, 21:27
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Hier seine letzte Mail:

QUOTE
so, war beim anwalt.
er meinte ich solle ihnen noch eine letzte chance geben.

der meinung bin ich zwar nicht - aber ich will kein unmensch sein.

haben sie das geld auf mein konto überwiesen?
wenn ja wann?

falls nein. geht morgen die unstímmigkeit zu ebay.
und anfang der kommenden woche schickt ihnen mein anwalt hr.xyxyxy dann einen brief.
er hat die unterlagen bereits erhalten.

er wird ihnen anbieten das geld binnen einer frist zu bezahlen und seine kostennote mitteilen.
damit entstehen ihnen dann definitiv kosten! alles weitere dann zu gegebener zeit von ihm.

am montag werde ich diesbezgl. noch einmal mein konto prüfen.
sollte das geld da sein, werde ich die unstimmigkeit beenden und ihren artikel direkt versenden.

falls nicht..... gebe ich grünes licht!

erhalte ich keine antwort passiert das gleiche wie im mittelteil beschrieben.





Was würdet ihr tun?
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oetty
#22 Geschrieben am: Mo 10.03.2008, 21:34 (+00:06)
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Hier das was bei E-Bay hinterlassen wurde

QUOTE

KÄUFER WEIGERT SICH DEN ARTIKEL ZU BEZAHLEN !!!


Bei den folgenden zitaten weiß ich nicht wer das verfasst hat. Es steht der Name des Verkäufers drüber..



QUOTE
Wenn zwischen Ihnen und dem Käufer ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, steht Ihnen nach § 433 Abs.
2 BGB gegen den Käufer ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises zu. Zuerst sollten Sie versuchen, mit
dem Käufer in Kontakt zu treten und das Problem zu lösen. Wenn der Käufer auf Ihre Anfragen nicht
reagiert oder ohne nachvollziehbaren Grund die Zahlung des Kaufpreises verzögert, sollten Sie ihn
dazu auffordern, den Kaufpreis innerhalb einer angemessenen Frist (z.B. eine Woche) zu zahlen.





QUOTE
Die Fristsetzung kann zwar auch per E-Mail erfolgen, um im Streitfall eine Fristsetzung beweisen zu
können, bietet es sich jedoch an, ein derartiges Schreiben z.B. per Einschreiben mit Rückschein an
den Käufer zu versenden.

Lässt der Käufer diese Frist verstreichen, können Sie vom Vertrag
zurücktreten. Den Rücktritt sollten Sie ebenfalls klar und deutlich erklären und z.B. per Einschreiben
mit Rückschein an den Käufer schicken.



QUOTE

Unter Umständen können sie zusätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, etwa wenn Sie
den Artikel nach dem Rücktritt nur zu einem geringeren Preis an einen anderen Käufer verkaufen
konnten.

Wenn Sie am Kaufvertrag festhalten wollen, etwa weil Sie einen sehr hohen Preis für Ihren
Artikel erzielen konnten, haben Sie selbstverständlich auch die Möglichkeit, auf Zahlung des Kaufpreises
zu bestehen und ggf. den Käufer zu verklagen.
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AdMarkt
#23 Geschrieben am: Mo 10.03.2008, 22:10 (+00:36)
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der will dir nur ein wenig Angst machen ^^ Lass dir doch mal die Nummer von seinem Anwalt geben, damit du das mit dem persönlich klären kannst rolleyes.gif

Ich würde mich ja hierauf berufen:

QUOTE
§ 119 BGB
(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtume war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.


Unstimmigkeit bei Ebay aufmachen, reinschreiben dass du aufgrund der unklaren Auktionsbeschreibung das Modell nicht zuordnnen konntest, aber trotzdme bereit bist die Auktionsgebühren zu übernehmen und fertig ...


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oetty
#24 Geschrieben am: Di 11.03.2008, 07:23 (+09:13)
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Überigens liest er hier mit^^


Naja, haben wir uns ejtzt auf eine einmalige Zahlung vonm 30€ geeinigt. Ich denke damit kann jeder leben.
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chipchip
#25 Geschrieben am: Di 11.03.2008, 08:03 (+00:39)
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QUOTE (oetty @ Di 11.03.2008, 08:23)
Überigens liest er hier mit^^


Naja, haben wir uns ejtzt auf eine einmalige Zahlung vonm 30€ geeinigt. Ich denke damit kann jeder leben.

Warum du kannst ja angeben das bei eBay der Kauf nicht zustande kam smile.gif
Das heißt er bekommt seine Provision zurück und du müsstest nichts zahlen.



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Kabir
#26 Geschrieben am: Di 11.03.2008, 11:45 (+03:42)
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CODE
Das heißt er bekommt seine Provision zurück und du müsstest nichts zahlen.

Ich denke die 30 Euro sind eher für den entgangen Gewinn. Die Provision bekommt er ja zurück. Aber ich denke auch, das dies angesichts der unklaren Lage ein vernüftiger Kompromiss ist.


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chipchip
#27 Geschrieben am: Di 11.03.2008, 13:12 (+01:27)
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Hmmm mit die 30 € kann aber er seinen anwalt auch nicht zahlen smile.gif
Wenn ich meinen Anwalt quäle kostet mich das gleich ne stange *LOL*

Na ich find eh okay und toll das es eine einigung gab aber naja dieses problem beruht halt auch gegenseitigkeit.

Einerseits versteh ich den Käufer und andererseit den Verkäufer.

Schade das nicht alle solche sachen klimpflich ausgehen smile.gif


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