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| Björn Kaiser Xewo Marketing Manufaktur |
Geschrieben am: Fr 7.03.2008, 19:14
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![]() AyomRank 6 Gruppe: Moderatoren Beiträge: 613 Mitglied seit: 20.09.2006 |
Hi at all,
@ Schwede: wie dort geschrieben, ist man aber dann 5 Jahre daran gebunden. Keine Rechtsberatung !!! Um die Frage nach der Gewerbeanmeldung nochmals aufzugreifen: rein rechtlich müsstest du ab dem ersten Euro ein Gewerbe anmelden. Und da du ja eine Kontakt Mail Adresse einsetzen willst, trittst du nach aussen hin als Unternehmen auf ( oder machst zumindest den Eindruck ) Wenn nicht, dann kannst du Einnahmen, die vor der Anmeldung gemacht wurden, nicht darin aufführen >> wäre also Steuerhinterziehung. Ich möchte ganz sicher niemand dazu verleiten, Einnahmen nicht anzugeben. Aber schau es dir 1-2 Monate an und wenn du siehst, das es läuft, dann aber ganz schnell eine Gw-Anmeldung machen. Du wirst wohl eh höchstens auf einen 3-stelligen Betrag kommen im ersten Monat... wenn überhaupt. Was ich verstehen kann, ist der Aufwand und die Anfragen der ganzen Ämter gleich nach der Gw-Anmeldung und das man dem eigentlich aus dem Weg gehen möchte, wo du ja noch nicht einmal weisst, ob es läuft oder nicht. Wie du dich letzt endlich entscheidest liegt bei dir. Doch mit den 1-2 Monaten und/oder dem anschauen, ob es läuft, würde ich auf gar keinen Fall übertreiben. Wenn konkrete Einnahmen zu verbuchen sind, dann mach die Anmeldung. besten Gruss Björn -------------------- hier erfährt man die Wahrheit über "die Bild" >> Bildblog.de
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| Schwede |
#22 Geschrieben am: Fr 7.03.2008, 19:33 (+00:18)
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AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 122 Mitglied seit: 16.08.2006 |
Ja, dass will ich auch nicht in Abrede stellen. Mir ging es nur darum, Lynn darauf hinzuweisen, dass es keine Pflicht ist, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, auch wenn die Umsätze gering sind. Ich selber habe in den 90ern einmal etwas mit Single Malt Whisky gehandelt. (Mehr als übertriebenes Hobby mit Gewerbeschein) Hierbei habe ich trotz sehr geringer Umsätze auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, da mein Steuerberater mir dieses angeraten hat. Gruss Schwede |
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| Patrick T. |
#23 Geschrieben am: Fr 7.03.2008, 20:38 (+01:05)
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AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 178 Mitglied seit: 20.02.2006 |
Auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, kann zum Beispiel auch Sinn machen, wenn man (anfangs) viele Investitionen bzw. Anschaffungen hat (z.B. Maschinen, Werkzeuge o.ä.), um die Vorsteuer geltend zu machen.
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| alex72 |
#24 Geschrieben am: Fr 7.03.2008, 23:21 (+02:43)
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AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 169 Mitglied seit: 8.04.2007 |
Hallo, danke an Alle.
Einnahmen habe ich noch keine, da die DVDs auch nocht nicht fertig sind. Mir geht es eigentlich nur darum die Seite etwas bekannt zu machen, bevor es losgeht. Sobald der erste Cent auf dem (noch nicht eröffneten) Geschäftskontos ist, melde ich kurz vorher das Gewerbe an. Möchte alles ordentlich machen. Mir ging es nur darum, ob die Anmeldung dann nicht zu spät ist. |
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