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> Wann Gewerbe anmelden?
Björn Kaiser
Xewo Marketing Manufaktur
Geschrieben am: Fr 7.03.2008, 19:14
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Hi at all,

QUOTE
Kleinunternehmer-Regelung § 19 Absatz 1 UStG

Die Kleinunternehmer-Regelung hat zur Folge, dass keine Umsatzsteuer abzuführen ist. Hierfür ist allerdings Voraussetzung, dass in Rechnungen keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen wird. Bei Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.

Unternehmer, die im Inland oder in einem Freihafen ansässig sind und deren Umsatz ( zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer ) im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500,- Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50 000,- Euro nicht übersteigen wird ( Kleinunternehmer ) , brauchen keine Umsatzsteuer abzuführen. Bei Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit im Laufe des Kalenderjahres gilt für die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung die Umsatzgrenze von 17 500,- Euro.

Wegen der Versagung des Vorsteuerabzuges kann sich die Sonderregelung für Kleinunternehmer ungünstig auswirken. Das Gesetz räumt diesen daher die Möglichkeit ein, auf die Sonderregelung zu verzichten und die Besteuerung nach den allgemeinen Vorschriften zu wählen. An die Verzichtserklärung sind sie dann 5 Jahre gebunden.


@ Schwede: wie dort geschrieben, ist man aber dann 5 Jahre daran gebunden.

Keine Rechtsberatung !!!

Um die Frage nach der Gewerbeanmeldung nochmals aufzugreifen: rein rechtlich müsstest du ab dem ersten Euro ein Gewerbe anmelden. Und da du ja eine Kontakt Mail Adresse einsetzen willst, trittst du nach aussen hin als Unternehmen auf ( oder machst zumindest den Eindruck )
Wenn nicht, dann kannst du Einnahmen, die vor der Anmeldung gemacht wurden, nicht darin aufführen >> wäre also Steuerhinterziehung.

Ich möchte ganz sicher niemand dazu verleiten, Einnahmen nicht anzugeben.

Aber schau es dir 1-2 Monate an und wenn du siehst, das es läuft, dann aber ganz schnell eine Gw-Anmeldung machen. Du wirst wohl eh höchstens auf einen 3-stelligen Betrag kommen im ersten Monat... wenn überhaupt.

Was ich verstehen kann, ist der Aufwand und die Anfragen der ganzen Ämter gleich nach der Gw-Anmeldung und das man dem eigentlich aus dem Weg gehen möchte, wo du ja noch nicht einmal weisst, ob es läuft oder nicht.

Wie du dich letzt endlich entscheidest liegt bei dir. Doch mit den 1-2 Monaten und/oder dem anschauen, ob es läuft, würde ich auf gar keinen Fall übertreiben.

Wenn konkrete Einnahmen zu verbuchen sind, dann mach die Anmeldung.

besten Gruss Björn


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Schwede
#22 Geschrieben am: Fr 7.03.2008, 19:33 (+00:18)
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QUOTE
@ Schwede: wie dort geschrieben, ist man aber dann 5 Jahre daran gebunden.


Ja, dass will ich auch nicht in Abrede stellen.
Mir ging es nur darum, Lynn darauf hinzuweisen, dass es keine Pflicht ist, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, auch wenn die Umsätze gering sind.

Ich selber habe in den 90ern einmal etwas mit Single Malt Whisky gehandelt. (Mehr als übertriebenes Hobby mit Gewerbeschein)
Hierbei habe ich trotz sehr geringer Umsätze auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, da mein Steuerberater mir dieses angeraten hat.

Gruss
Schwede
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Patrick T.
#23 Geschrieben am: Fr 7.03.2008, 20:38 (+01:05)
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Auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, kann zum Beispiel auch Sinn machen, wenn man (anfangs) viele Investitionen bzw. Anschaffungen hat (z.B. Maschinen, Werkzeuge o.ä.), um die Vorsteuer geltend zu machen.
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alex72
#24 Geschrieben am: Fr 7.03.2008, 23:21 (+02:43)
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Hallo, danke an Alle.

Einnahmen habe ich noch keine, da die DVDs auch nocht
nicht fertig sind. Mir geht es eigentlich nur darum die Seite
etwas bekannt zu machen, bevor es losgeht.

Sobald der erste Cent auf dem (noch nicht eröffneten)
Geschäftskontos ist, melde ich kurz vorher das Gewerbe
an. Möchte alles ordentlich machen.

Mir ging es nur darum, ob die Anmeldung dann nicht zu
spät ist.
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