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> Unterlassungserklärung - hat sie ein Eilebedürfnis
Toblerone
Geschrieben am: Fr 22.02.2008, 13:37
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Kann mir sowas jemand sagen?

Gab da mal in der Verwandtschaft eine Sache mit Schutt&Waetke, daran erinnert ihr euch sicher....das waren die mit den vielen Abmahnungen. Offenes WLAN mit bestimmt 40-50 Wohnpateien.....dann noch als SSID Default....und die Sache war gegessen......

Unterlassungerklärung wurde damals mit Begründung nicht unterschrieben und auch kein Geld gezahlt. Nach 2 Jahren melden die sich wieder und wollen das sie jetzt unterschrieben wird.

Ist das nicht normalerweise ein Eilebedürfnis, was ja jetzt nicht mehr gegeben ist, nach 2 Jahren?!?!

Was meint ihr dazu? Ob das mal in rechtliche Hand eines Anwaltes gehört?
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