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> Mein Domainname nachträglich als marke eingetragen
lalo
Geschrieben am: Mo 28.01.2008, 08:57
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Hallo erstmal an alle,

ich habe da eine Frage.
Ich besitze schon seit ca. 2004 eine .de Domain.
Es gibt jemanden der hat sich später die gleiche domain als .org registriert.

Nun hat er sich Ende letzten Jahres den Domainname als Marke eintragen lassen und fordert , dass ich ihm die Domain herrausgebe, da ja eine Markenschutzrechtsverletzung besteht, sonst würde er rechtliche Schritte einleiten.

Geht das so einfach ?
Ich meine kann ich mir jetzt einfach domains raussuchen, die ich ganz toll finde, mir den Namen als Marke eintragen lassen und die dann einfach so einfordern ?

Mit freundlichen Grüßen
lalo
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- Matthias -
#2 Geschrieben am: Mo 28.01.2008, 09:12 (+00:14)
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In Anbetracht der wenigen Infos, die Du gibts - Du kannst beim Markenamt noch nachträglich einen Widerspruch einreichen, auch noch Jahre nachdem eine Marke eingetragen wurde, wenn Du nachweisen kannst, dass Dein Produkt/Deine Dienstleistung bereits vor der Markenbeantragung/Markeneintragung eingeführt war.
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lalo
#3 Geschrieben am: Mo 28.01.2008, 09:36 (+00:24)
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Hmm,

okay sorry, ich dachte ich hätte es verständlich geschrieben ;-)

Na ja ich versuche es dann nochmal etwas ausführlicher.

Ich glaube ich hatte ca. ende 2004 eine .de Domain registriert für eine Partyseite.
Der Name der Partyseite war zwar später anders und ich habe es hauptsächlich als umleitung genutzt, aber da sollte ja wohl nicht das Problem sein.

Der jenige hat ja gemerkt, dass diese Domain als .de registriert ist und sie als .ord registriert.
Er hatte mich glaube ich Anfang des Jahres schon mal dreist angeschrieben, nachdem Motto seine Partyseite wäre ja größer und er hat Anrecht auf die .de Domain und wollte mir 50 Euro bieten...

Das Empfand ich als lächerlich und war zu dem Zeitpunkt auch der Meinung, dass er sich ja einen anderen Namen hätte ausdenken können, wenn er sieht das die .de Domain schon vergeben ist oder sich direkt _vorher_ an mich wenden.

Na ja dann war ruhe bis jetzt der Brief ankam.

Direkt nachweisen ist glaube ich so nicht so einfach, ich hatte die Domain zwischenzeitlich glaube ich 2 mal zu einem anderen Provider umgezogen.
Könnte ich bei der Denic evtl. nachfragen nach dem Erstregistrierungsdatum ?

Allerdings spricht ja auch dafür, das ich sie vorher hatte, da er sich ja bestimmt nicht ohne Grund für eine Deutsche Partyseite eine .org Domain registriert.

Gruß und Danke
lalo
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- Matthias -
#4 Geschrieben am: Mo 28.01.2008, 09:51 (+00:14)
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Deine Infos sind auch jetzt noch nicht konkret - jedoch, eine Domain zu registrieren begründet noch keinen Markenanspruch. Erst wenn Dein Unternehmen/Produkt/Dienstleistung etabliert ist, kannst Du daraus ggf. bestimmte Rechte ableiten.

Zu prüfen wäre da eine ganze Menge, u. A. auch die Klassenzugehörigkeit, und Vieles mehr. Wenn es für Dich von grossem Wert ist, solltest Du einen Fachmann engagieren, der den Vorgang prüft. Rechne dabei mit Kosten jenseits 1000 Euro.
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lalo
#5 Geschrieben am: Mo 28.01.2008, 09:57 (+00:06)
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Na ja meine Hauptfrage ist einfach, ob ich die domain einfach so rausrücken muss, nur weil er nachträglich den Namen als Marke eintragen lassen hat ?

Welche genaueren / weiternen Infos meinst Du denn sind noch nötig, damit es Konkret wird ? ;-)
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lalo
#6 Geschrieben am: Mo 28.01.2008, 10:31 (+00:33)
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QUOTE (- Matthias - @ Mo 28.01.2008, 10:12)
Du kannst beim Markenamt noch nachträglich einen Widerspruch einreichen, auch noch Jahre nachdem eine Marke eingetragen wurde, wenn Du nachweisen kannst, dass Dein Produkt/Deine Dienstleistung bereits vor der Markenbeantragung/Markeneintragung eingeführt war.

Im Netz habe ich gerade immer nur gelesen, dass ein Widerspruch innerhalb von 3 Monaten statt finden muss.
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Tifflor
#7 Geschrieben am: Mo 28.01.2008, 11:32 (+01:01)
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wenn du die domain nur "registriert" hast seit 2004, aber nichts drauf genutzt hast, er jedoch die Domain zwar nach dir registriert, diese aber auch geschaeftsmaessig genutzt und dann auch als Marke eingetragen hat, koennte das in der Tat schlecht fuer dich aussehen.

Es gilt ganz klar : Geschaeftsmaessige Nutzung geht vor...

gruss
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André Griepenburg
Andre Griepenburg Internetdienstleistungen
#8 Geschrieben am: Mo 28.01.2008, 16:49 (+05:16)
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QUOTE (lalo @ Mo 28.01.2008, 10:57)
Welche genaueren / weiternen Infos meinst Du denn sind noch nötig, damit es Konkret wird ? ;-)

Wie wäre es mit den betreffenden Domains?
Nenne Sie doch einfach...


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bendecho
#9 Geschrieben am: Mo 28.01.2008, 17:00 (+00:11)
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ne domain muss man nicht unbedingt für http nutzen, gibt auch mail, ftp oder ähnliches und dass man mit einer späteren markenanmeldung auf eine bereits registrierte domain anspruch hat ist mir auch neu! dann würde ich mir ca. 95% der domains der ayom-mitglieder holen (natürlich nur solche mit interessantem traffic)...


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soeren cz
#10 Geschrieben am: Mo 28.01.2008, 20:36 (+03:35)
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QUOTE (André Griepenburg @ Mo 28.01.2008, 16:49)
Wie wäre es mit den betreffenden Domains?
Nenne Sie doch einfach...

es würde vielleicht auch schon weiterhelfen zu wissen, ob es sich bei der domain um einen phantasiebegriff handelt, oder ob sie beschreibend ist.

solche "angriffe" häufen sich in letzter zeit. vielen meinen, sich mit einer marke sonstwas erlauben zu können...oft kann man sowas aber schon mit einer gepfefferten antwortmail abarbeiten rolleyes.gif

mfg
soeren




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Maik
power-labels AG
#11 Geschrieben am: Mo 28.01.2008, 21:13 (+00:37)
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QUOTE (soeren cz @ Mo 28.01.2008, 20:36)
es würde vielleicht auch schon weiterhelfen zu wissen, ob es sich bei der domain um einen phantasiebegriff handelt, oder ob sie beschreibend ist.

Die Schöpfungshöhe für Domainnamen ist zu gering, um damit auf eine Urheberrechtsverletzung abzuzielen. Daher ist es relativ egal, welcher Name es ist.


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lalo
#12 Geschrieben am: Di 29.01.2008, 09:35 (+12:22)
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Ah okay sorry ;-)

Also meine Domain : partycheck.de und seine Domain partycheck.org

Also natürlich habe ich die Domain FTP und Mailmässig genutzt.
Auf der Domain lief auch eine Partyseite, jetzt ist sie auf eine andere Partyseite umgeleitet die ich zusammen mit einem Freund betreibe.
Diese Seite läuft auch geschäftlich bzw. verdient auch Geld durch Werbung.

Die Seite hat zwar nicht direkt den Namen Partycheck aber darunter läuft halt der "Partycheck", wo man alle möglichen Partys findet...

Aber der Domainname muss ja auch nicht unbedingt der Seitename sein oder ?
Ich mein RTL oder Prosieben haben ja z.b. andere Domains die dann auf die umleiten ;-)

...Ich kann mir das auch irgendwie nicht so vorstellen, dass dies so einfach geht, dann kann ich mir ja wirklich alle geilen Domainnamen als Marke eintragen und diese Domains dann einfordern.

Wäre es nicht vor der Markeneintragung auch seine Pflicht gewesen zu recherchieren ob es evtl. Namenskonflikte gibt ? (War ihm ja eh bewusst)

Gruß und Danke für eure Antworten
lalo
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Tifflor
#13 Geschrieben am: Di 29.01.2008, 10:42 (+01:06)
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namenskonflikte kann es nur dann geben wenn du deine domain ebenfalls als marke bereits eingetragen haettest ...

so kann es eben darauf hinauslaufen dass er a) ruhe gibt oder b) eben doch versucht das ganze einzuklagen...du wirst es sehen denke ich...
wie gesagt wenn du nachweisen kannst dass du das ganze wirklich bereits geschaeftsmaessig (d.h. auch werbung, korrespondenz, zahlungen etc liefen auf diesen namen) vor ihm genutzt hast, kann das ganze auch zum boumerang fuer ihn werden
koenntest du ihn ja drauf hinweisen wenn er weiter nervt...

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omc
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#14 Geschrieben am: Di 29.01.2008, 12:54 (+02:11)
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behalte die domain... partycheck wird er dir so nicht wegnehmen können. (keine rechtsberatung, nur meine meinung)
Gründe:
a.) Partycheck > generisch, beschreibend
b.) Die Markeneintragung fand nach Deiner Registrierung statt

c.) schon fast bösartig was der macht... gehe gleich mal das whois der org begucken......

PS: für 50 Euro kauf ich die auch... des Spasses halber blink.gif

ric


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lalo
  #15 Geschrieben am: Di 29.01.2008, 15:03 (+02:09)
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Ah Danke,

habe gerade mal nach den generischen / beschreibenden Domains bzw. Urteilen gegoogelt.
Danach sieht das ja ganz gut aus.

Wie ich gerade gelesen habe, hat sogar neu.de gegen neu.eu verloren, auch weil es ein generischer / beschreibender Begriff ist... ;-)
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chris-mass
#16 Geschrieben am: Do 21.02.2008, 14:56 (+22d 23:52)
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Hi lalo,

ich denke nicht das die Generik allein etwas mit dem Urteil zu tun hat.
Das ausschlaggebende waren bestimmt die unterschiedlichen Leitklassen sowie kleinere wichtige Eckpunkte.

Das Urteil von neu.de vs. neu.eu halte für eine richtige Entscheidung, obwohl ich nicht vom Fach komme. Befasse mich aufgrund ähnlicher Themenzusammenhänge selbst damit.


Im Fall der Fälle kannst du dir auch eine Umzugsstrategie durch den Kopf gehen lassen, was im Endeffekt sogar noch besser + eine Lösung sein kann, als es im Moment sein mag.
Ich kenne deine Ansprüche und Ziele für Zukunft nicht.

Einen gewissen Stamm an User wirst du ja haben und wenn dir ein besserer Name samt Slogan in die Gedanken kommt, musst du das Wissen aus deiner Erfahrung nutzen um nicht in die gleiche Situation zu geraten wink.gif


Viel Erfolg !!!
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