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| Lynn Evelyne Marti |
Geschrieben am: Mo 21.01.2008, 23:52
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AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 424 Mitglied seit: 20.01.2008 |
Hallo zusammen
Welche Vorteile bringt ein freiwilliger Eintrag im Handelsregister? Welche Nachteile? Mein Bruder, der ein selbständiges Geschäft hat, aber nur knapp über die Runden kommt, sagt, er dürfe keine feste Anstellung annehmen als Selbständiger. Stimmt das? -------------------- |
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| Fredi Noser Noser Medientechnik GmbH |
#2 Geschrieben am: Di 22.01.2008, 07:17 (+07:25)
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AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 115 Mitglied seit: 5.06.2006 |
Wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist kann er neben seiner selbständigen Tätigkeit auch eine Anstellung annehmen.
Ist also reine Verhandlungssache. Ein freiwilliger Eintrag im Handelsregister bringt nur in seltenen Fällen etwas. Sind aber bestimmte Bedingungen erfüllt stellt sich die Frage nicht, dann ist eine Eintragung zwingend. -------------------- Onlineshop für Kopfhörer,Lautsprecher, Mikrofon und mehr<br>
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| Christian TX WebSolutions GmbH |
#3 Geschrieben am: Di 22.01.2008, 08:17 (+00:59)
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![]() AyomRank 8 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 1560 Mitglied seit: 15.08.2005 |
Salve
Das mit der Festanstellung ist nicht so einfach... wenn sich jemand die Pensionskasse auszahlen wollte, musste er als selbständig gelten. In diesem Fall bin ich mir nicht sicher, ob er so einfach ein neues Arbeitsverhältnis eingehen darf ohne die Beiträge zurückzahlen zu müssen. Ansonsten ist er sein eigener Arbeitgeber und kann für andere Arbeiten wann und so viel er will. Betreffend Handelsregistereintrag... es hat seine Vorteile, einen HR-Auszug zu haben. Die Kosten halten sich in Grenzen, von daher eigentlich vertretbar. Gruss Christian -------------------- Das ist keine Werbung:
Aufruf zum Streik - Wir kaufen keine Produkte, deren Hersteller die olympischen Spiele in Peking in irgendeiner Art und Weise unterstützen! Das ist Werbung: ~ Jetzt bei Exsila anmelden und eine gratis DVD abstauben? Neu auch für unsere deutschen Freunde!! ° Das Verzeichnis für Verzeichnisse |
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| Lynn Evelyne Marti |
#4 Geschrieben am: Di 22.01.2008, 13:02 (+04:44)
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AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 424 Mitglied seit: 20.01.2008 |
Hallo zusammen
Wird schon stimmen bei meinem Bruder, weiß da auch nichts Näheres, ist bei ihm eher ein branchenbedingtes Problem, denn er weiß sich ansonsten gut zu behaupten und kennt sich in seinem Gebiet aus, er ist auch noch nicht allzu lange selbständig. Ich frage mich nur, wie Selbständige in ihrer Aufbauphase durchkommen, wenn das Geschäft noch nicht großartig Gewinn bringt. Sowas braucht ja auch Zeit. Und dann keinen Nebenjob annehmen zu dürfen, finde ich krass. Ich hab anderswo etwas von "nebenberuflich selbständig" gelesen, so soll man ab Fr. 4000.- Einkommen/Jahr schon in diese Sparte gezählt werden von der AHV. Welche Vorteile bringt denn der freiwillige Eintrag ins Handelsregister genau? Mehr Aufträge? -------------------- |
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| Kai Schnider |
#5 Geschrieben am: Mi 23.01.2008, 00:36 (+11:34)
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![]() AyomRank 2 ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (inaktiv) Beiträge: 23 Mitglied seit: 10.10.2007 |
Hallo, ein Handelsregistereintrag bringt dir/ihm gleichzeitig einen HR-Auszug. Falls du oder dein Bruder bspw. einmal Waren von Grosshändlern einkaufen möchte(st) so dient der Auszug lediglich als Beleg dafür dass es sich um ein angemeldetes Gewerbe handelt. Andernfalls dürfen dir Firmen und Grosshändler keine grösseren Warenmengen zu Wiederverkaufspreisen verkaufen. Gruss, Kai -------------------- |
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| sd12 |
#6 Geschrieben am: Mi 23.01.2008, 00:47 (+00:11)
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![]() AyomRank 9 Gruppe: Moderatoren Beiträge: 3574 Mitglied seit: 3.03.2004 |
Mach mal ein Firmenkonto ohne HR Auszug auf...
Der HR Auszug ist der "Ausweis" der Firma. Überall wo Du Dich ausweisen musst, hast Du ohne HR ein Probelm. -------------------- ************************
Treiber f[r das Kezboard ist [berfl[ssig. |
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| Christian TX WebSolutions GmbH |
#7 Geschrieben am: Mi 23.01.2008, 07:15 (+06:27)
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![]() AyomRank 8 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 1560 Mitglied seit: 15.08.2005 |
Salve Stimmt in der Schweiz so nicht. Frech gesagt: Hier verkaufe ich zu den Preisen, zu denen ich verkaufen will. Gruss Christian -------------------- Das ist keine Werbung:
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| Lynn Evelyne Marti |
#8 Geschrieben am: Mi 23.01.2008, 08:30 (+01:14)
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AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 424 Mitglied seit: 20.01.2008 |
Hallo zusammen
Erstmal danke für eure Tipps! Im deutschen Raum wird der Handelsregistereintrag wohl Vorteile haben, sofern jemand diesen als Vorbedingung verlangt. Der freiwillige Einzelfirma-Eintrag selbst kostet ja nicht so viel. Die Frage ist nur, welche versteckten Kosten da auf mich zukämen, ob ich dann automatisch als Selbständige registriert werde bei der AHV, obwohl ich noch nicht den entsprechend hohen Umsatz aufweise. Ist es wirklich so, dass deutsche Arbeitgeber den HR-Eintrag voraussetzen bei einem Schweizer Geschäftspartner? -------------------- |
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| Fredi Noser Noser Medientechnik GmbH |
#9 Geschrieben am: Mi 23.01.2008, 08:54 (+00:24)
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AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 115 Mitglied seit: 5.06.2006 |
Hallo
ich glaub die Ausgangslage ist etwas schwierig hier im Forum seriös abzuhandeln. Es wäre wohl sinnvoll mal das mit jemandem besprechen zu können, vielleicht gibt es eine Wirtschaftsförderung die so eine Beratung günstig oder kostenlos anbietet. Hier noch ein Link: http://startup.ch/ Vielleicht findest Du da einen Kontakt in Deiner Gegend oder Infos. -------------------- Onlineshop für Kopfhörer,Lautsprecher, Mikrofon und mehr<br>
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| [DL] |
#10 Geschrieben am: Mi 23.01.2008, 17:33 (+08:38)
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AyomRank 2 ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (inaktiv) Beiträge: 7 Mitglied seit: 21.01.2008 |
Ich habe meine Einzelfirma auch über StartUp gegründet und war zufrieden mit der Beratung und der Unterstüzung beim Ausfüllen aller Formulare etc.
Wenn du einen HR Eintrag hast, kriegst du einige Tage nach der Publikation im SHAB das Formular. Was heisst hier entsprechend hoher Umsatz? Entweder liegt er über dem Freibetrag oder nicht, da kannst du nicht auswählen. Und wenn du einfach nur nebenbei zu viel einnimmst, dürfte es bei den Steuern auffallen. Ein HR Eintrag stellt auch das Rechtsverhältis zwischen zwei Partner klar, da jeder schauen kann was für eine Firma du bist (AG, GmbH, ...). Dass du über den HR Eintrag Einträge bekommst bezweifle ich eher. Wenn du MwSt zahlen musst, ist der Eintrag sowieso obligatorisch (über 75k/Jahr, bei Spezialfällen auch mehr). ich finde für Schweizer diese Infos auch noch interessant: http://www.kmu.admin.ch/themen/index.html?lang=de https://www.kmuadmin.ch (Virtueller Amtsschalter, auch mit einem kleinen Tool, mit welchem du testen kannst, was du alles machen musst, also AHV/MwSt etc). |
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| AlessandroCH |
#11 Geschrieben am: Do 24.01.2008, 10:44 (+17:11)
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AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 98 Mitglied seit: 21.02.2007 |
Ich greife das mit der Anstellung trotzdem nochmal auf. Solange er keine 100% Stelle hat geht es den Arbeitgeber nichts an was er sonst noch macht.
Das mit dem HR ist auch schwer zu beurteilen da wir nicht einmal wissen um welche Branche es sich handelt und daher auch nicht wie viel Geld hin und hergeschoben wird. |
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| Fredi Noser Noser Medientechnik GmbH |
#12 Geschrieben am: Do 24.01.2008, 10:51 (+00:07)
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AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 115 Mitglied seit: 5.06.2006 |
Genau mit der Aussage hast Du sicher ins Schwarze getroffen. Ich arbeite also 30% für eine Arbeitgeber und habe Zugang zu Kundendaten. Gleichzeitig arbeite ich noch für zwei Konkurrenten dieser Firma, verschweige dies allen Arbeitgebern, weill ich bei keinem eine Vollzeitanstellung habe. -------------------- Onlineshop für Kopfhörer,Lautsprecher, Mikrofon und mehr<br>
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| Sacha Greenfieldmedia GmbH |
#13 Geschrieben am: Do 24.01.2008, 11:18 (+00:26)
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![]() AyomRank 6 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 624 Mitglied seit: 18.04.2005 |
Ich empfehle dir deine Firma im HR einzutragen und eine MwSt-Nr. zu beantragen. Beide bringen dir Vorteile, auch wenn sie mit (einmalige) Kosten verbunden sind.
2 gute Webseiten: gruenden.ch und startups.ch -------------------- Greenfieldmedia - Agentur für Grafik- und Webdesign in der Ostschweiz
Domainolio - Your Domain Portfolio |
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| sd12 |
#14 Geschrieben am: Do 24.01.2008, 11:28 (+00:09)
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![]() AyomRank 9 Gruppe: Moderatoren Beiträge: 3574 Mitglied seit: 3.03.2004 |
Art321a Abs. 3
Das mit "ich arbeite also 30% für eine Arbeitgeber und habe Zugang zu Kundendaten. Gleichzeitig arbeite ich noch für zwei Konkurrenten dieser Firma, verschweige dies allen Arbeitgebern, weill ich bei keinem eine Vollzeitanstellung habe." würd ich aufpassen. Wenn Du als "Reinigungskraft" arbeitest sicherlich kein Porblem, aber wenn z.B. im Marketing arbeitest, könnte es zum Problem werden! -------------------- ************************
Treiber f[r das Kezboard ist [berfl[ssig. |
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| Fredi Noser Noser Medientechnik GmbH |
#15 Geschrieben am: Do 24.01.2008, 11:47 (+00:19)
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AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 115 Mitglied seit: 5.06.2006 |
@ sd12
Da hast Du wohl mein Smile überlesen. Ist auf jeden Fall so, dass ein Arbeitnehmer der sich für eine Teilzeitanstellung bewirbt offenlegt wo er sonst noch arbeitet. Fehlen diese Informationen in den Bewerbungsunterlagen und findet der Bewerber das gehe den zukünftigen Arbeitgeber nichts an, werden seine Chancen den Job zu bekommen gegen Null sinken, wohl auch bei einer Reinigungskraft. -------------------- Onlineshop für Kopfhörer,Lautsprecher, Mikrofon und mehr<br>
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| Webi |
#16 Geschrieben am: Do 24.01.2008, 12:04 (+00:16)
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AyomRank 6 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 631 Mitglied seit: 28.03.2004 |
Beim HR-Eintrag gebe ich dir recht. Aber was für Vorteile bringt dir eine MwSt-Nr ausser viel administrativer Aufwand und zusätzliche Kosten? -------------------- www.linkit.ch - Das Webverzeichnis mit Links aus dem Deutschsprachigen Raum.
www.powerplay.ch - Die Hockeyquiz-Page www.bebelino.ch - Onlineshop für Baby- und Kinder-Produkte |
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| AlessandroCH |
#17 Geschrieben am: Do 24.01.2008, 12:37 (+00:33)
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AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 98 Mitglied seit: 21.02.2007 |
@sd12
Das stimmt schon, aber da lässt sich bestimmt ein geeigneter Job finden. |
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| sd12 |
#18 Geschrieben am: Do 24.01.2008, 14:32 (+01:55)
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![]() AyomRank 9 Gruppe: Moderatoren Beiträge: 3574 Mitglied seit: 3.03.2004 |
Den Vorsteuerabzug für Dein Geschäftspartner... -------------------- ************************
Treiber f[r das Kezboard ist [berfl[ssig. |
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| Webi |
#19 Geschrieben am: Do 24.01.2008, 15:22 (+00:50)
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AyomRank 6 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 631 Mitglied seit: 28.03.2004 |
Wenn du keine MwSt bezahlen musst, darfst du diese deinen Kunden auch nicht verrechnen. Also müsste der Preis eigentlich der gleiche sein...
-------------------- www.linkit.ch - Das Webverzeichnis mit Links aus dem Deutschsprachigen Raum.
www.powerplay.ch - Die Hockeyquiz-Page www.bebelino.ch - Onlineshop für Baby- und Kinder-Produkte |
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| sd12 |
#20 Geschrieben am: Do 24.01.2008, 15:30 (+00:07)
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![]() AyomRank 9 Gruppe: Moderatoren Beiträge: 3574 Mitglied seit: 3.03.2004 |
Wenn Du einem Kunden etwas verrechnest für CHF 100.- dann bezahlt Dir Dein Kunde CHF 100.- In der Buchhaltung muss er dann das für CHF 100.- verbuchen. Wenn er das Ding nun für CHF 120 weiterverkauft, dann sind darin CHF 9.12 MwST. Diese muss er dem Staat abführen. HÄTTEST Du aber eine MwST Nr. könnte Dein Kunde den Vorsteuerabzug geltend machen. DAs heisst er würde dem Staat für diese Aktion "nur" CHF 1.52 MEHRwST bezahlen. Oder anders gesagt, wenn Du dasselbe Produkt zu demselben Preis offeriest, bist Du ohne MwST IMMER 7.6% teurer als Deine Mitbewerber. -------------------- ************************
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