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> Handelsregister Schweiz
Lynn
Evelyne Marti
Geschrieben am: Mo 21.01.2008, 23:52
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Hallo zusammen

Welche Vorteile bringt ein freiwilliger Eintrag im Handelsregister? Welche Nachteile?

Mein Bruder, der ein selbständiges Geschäft hat, aber nur knapp über die Runden kommt, sagt, er dürfe keine feste Anstellung annehmen als Selbständiger. Stimmt das?


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Fredi Noser
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#2 Geschrieben am: Di 22.01.2008, 07:17 (+07:25)
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Wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist kann er neben seiner selbständigen Tätigkeit auch eine Anstellung annehmen.

Ist also reine Verhandlungssache.

Ein freiwilliger Eintrag im Handelsregister bringt nur in seltenen Fällen etwas. Sind aber bestimmte Bedingungen erfüllt stellt sich die Frage nicht, dann ist eine Eintragung zwingend.


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Christian
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#3 Geschrieben am: Di 22.01.2008, 08:17 (+00:59)
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Salve


Das mit der Festanstellung ist nicht so einfach... wenn sich jemand die Pensionskasse auszahlen wollte, musste er als selbständig gelten. In diesem Fall bin ich mir nicht sicher, ob er so einfach ein neues Arbeitsverhältnis eingehen darf ohne die Beiträge zurückzahlen zu müssen. Ansonsten ist er sein eigener Arbeitgeber und kann für andere Arbeiten wann und so viel er will.

Betreffend Handelsregistereintrag... es hat seine Vorteile, einen HR-Auszug zu haben. Die Kosten halten sich in Grenzen, von daher eigentlich vertretbar.

Gruss
Christian


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Lynn
Evelyne Marti
#4 Geschrieben am: Di 22.01.2008, 13:02 (+04:44)
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Hallo zusammen

Wird schon stimmen bei meinem Bruder, weiß da auch nichts Näheres, ist bei ihm eher ein branchenbedingtes Problem, denn er weiß sich ansonsten gut zu behaupten und kennt sich in seinem Gebiet aus, er ist auch noch nicht allzu lange selbständig.

Ich frage mich nur, wie Selbständige in ihrer Aufbauphase durchkommen, wenn das Geschäft noch nicht großartig Gewinn bringt. Sowas braucht ja auch Zeit. Und dann keinen Nebenjob annehmen zu dürfen, finde ich krass.

Ich hab anderswo etwas von "nebenberuflich selbständig" gelesen, so soll man ab Fr. 4000.- Einkommen/Jahr schon in diese Sparte gezählt werden von der AHV.

Welche Vorteile bringt denn der freiwillige Eintrag ins Handelsregister genau? Mehr Aufträge?


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Kai Schnider
#5 Geschrieben am: Mi 23.01.2008, 00:36 (+11:34)
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QUOTE (Lynn @ Di 22.01.2008, 14:02)
Welche Vorteile bringt denn der freiwillige Eintrag ins Handelsregister genau? Mehr Aufträge?

Hallo,

ein Handelsregistereintrag bringt dir/ihm gleichzeitig einen HR-Auszug. Falls du oder dein Bruder bspw. einmal Waren von Grosshändlern einkaufen möchte(st) so dient der Auszug lediglich als Beleg dafür dass es sich um ein angemeldetes Gewerbe handelt. Andernfalls dürfen dir Firmen und Grosshändler keine grösseren Warenmengen zu Wiederverkaufspreisen verkaufen.

Gruss,
Kai


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sd12
#6 Geschrieben am: Mi 23.01.2008, 00:47 (+00:11)
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Mach mal ein Firmenkonto ohne HR Auszug auf...

Der HR Auszug ist der "Ausweis" der Firma.

Überall wo Du Dich ausweisen musst, hast Du ohne HR ein Probelm.


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Christian
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#7 Geschrieben am: Mi 23.01.2008, 07:15 (+06:27)
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QUOTE (Kai)
Andernfalls dürfen dir Firmen und Grosshändler keine grösseren Warenmengen zu Wiederverkaufspreisen verkaufen.

Salve

Stimmt in der Schweiz so nicht. Frech gesagt: Hier verkaufe ich zu den Preisen, zu denen ich verkaufen will.

Gruss
Christian


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Lynn
Evelyne Marti
#8 Geschrieben am: Mi 23.01.2008, 08:30 (+01:14)
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Hallo zusammen

Erstmal danke für eure Tipps!

Im deutschen Raum wird der Handelsregistereintrag wohl Vorteile haben, sofern jemand diesen als Vorbedingung verlangt.

Der freiwillige Einzelfirma-Eintrag selbst kostet ja nicht so viel. Die Frage ist nur, welche versteckten Kosten da auf mich zukämen, ob ich dann automatisch als Selbständige registriert werde bei der AHV, obwohl ich noch nicht den entsprechend hohen Umsatz aufweise.

Ist es wirklich so, dass deutsche Arbeitgeber den HR-Eintrag voraussetzen bei einem Schweizer Geschäftspartner?


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Fredi Noser
Noser Medientechnik GmbH
#9 Geschrieben am: Mi 23.01.2008, 08:54 (+00:24)
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Hallo

ich glaub die Ausgangslage ist etwas schwierig hier im Forum seriös abzuhandeln. Es wäre wohl sinnvoll mal das mit jemandem besprechen zu können, vielleicht gibt es eine Wirtschaftsförderung die so eine Beratung günstig oder kostenlos anbietet.

Hier noch ein Link: http://startup.ch/

Vielleicht findest Du da einen Kontakt in Deiner Gegend oder Infos.



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[DL]
#10 Geschrieben am: Mi 23.01.2008, 17:33 (+08:38)
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Ich habe meine Einzelfirma auch über StartUp gegründet und war zufrieden mit der Beratung und der Unterstüzung beim Ausfüllen aller Formulare etc.

QUOTE
automatisch als Selbständige registriert werde bei der AHV, obwohl ich noch nicht den entsprechend hohen Umsatz aufweise

Wenn du einen HR Eintrag hast, kriegst du einige Tage nach der Publikation im SHAB das Formular. Was heisst hier entsprechend hoher Umsatz? Entweder liegt er über dem Freibetrag oder nicht, da kannst du nicht auswählen. Und wenn du einfach nur nebenbei zu viel einnimmst, dürfte es bei den Steuern auffallen.

Ein HR Eintrag stellt auch das Rechtsverhältis zwischen zwei Partner klar, da jeder schauen kann was für eine Firma du bist (AG, GmbH, ...).
Dass du über den HR Eintrag Einträge bekommst bezweifle ich eher.

Wenn du MwSt zahlen musst, ist der Eintrag sowieso obligatorisch (über 75k/Jahr, bei Spezialfällen auch mehr).
ich finde für Schweizer diese Infos auch noch interessant:
http://www.kmu.admin.ch/themen/index.html?lang=de
https://www.kmuadmin.ch (Virtueller Amtsschalter, auch mit einem kleinen Tool, mit welchem du testen kannst, was du alles machen musst, also AHV/MwSt etc).

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AlessandroCH
#11 Geschrieben am: Do 24.01.2008, 10:44 (+17:11)
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Ich greife das mit der Anstellung trotzdem nochmal auf. Solange er keine 100% Stelle hat geht es den Arbeitgeber nichts an was er sonst noch macht.

Das mit dem HR ist auch schwer zu beurteilen da wir nicht einmal wissen um welche Branche es sich handelt und daher auch nicht wie viel Geld hin und hergeschoben wird.
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Fredi Noser
Noser Medientechnik GmbH
#12 Geschrieben am: Do 24.01.2008, 10:51 (+00:07)
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QUOTE (AlessandroCH @ Do 24.01.2008, 11:44)
Ich greife das mit der Anstellung trotzdem nochmal auf. Solange er keine 100% Stelle hat geht es den Arbeitgeber nichts an was er sonst noch macht.

Genau mit der Aussage hast Du sicher ins Schwarze getroffen. Ich arbeite also 30% für eine Arbeitgeber und habe Zugang zu Kundendaten. Gleichzeitig arbeite ich noch für zwei Konkurrenten dieser Firma, verschweige dies allen Arbeitgebern, weill ich bei keinem eine Vollzeitanstellung habe. laugh.gif


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Sacha
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#13 Geschrieben am: Do 24.01.2008, 11:18 (+00:26)
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Ich empfehle dir deine Firma im HR einzutragen und eine MwSt-Nr. zu beantragen. Beide bringen dir Vorteile, auch wenn sie mit (einmalige) Kosten verbunden sind.

2 gute Webseiten: gruenden.ch und startups.ch


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sd12
#14 Geschrieben am: Do 24.01.2008, 11:28 (+00:09)
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QUOTE (AlessandroCH @ Do 24.01.2008, 11:44)
Ich greife das mit der Anstellung trotzdem nochmal auf. Solange er keine 100% Stelle hat geht es den Arbeitgeber nichts an was er sonst noch macht.

Das mit dem HR ist auch schwer zu beurteilen da wir nicht einmal wissen um welche Branche es sich handelt und daher auch nicht wie viel Geld hin und hergeschoben wird.

Art321a Abs. 3
QUOTE
Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses darf der Arbeitnehmer keine Arbeit gegen Entgelt für einen Dritten leisten, soweit er dadurch seine Treuepflicht verletzt, insbesondere den Arbeitgeber konkurrenziert.


Das mit "ich arbeite also 30% für eine Arbeitgeber und habe Zugang zu Kundendaten. Gleichzeitig arbeite ich noch für zwei Konkurrenten dieser Firma, verschweige dies allen Arbeitgebern, weill ich bei keinem eine Vollzeitanstellung habe." würd ich aufpassen.

Wenn Du als "Reinigungskraft" arbeitest sicherlich kein Porblem, aber wenn z.B. im Marketing arbeitest, könnte es zum Problem werden!


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Fredi Noser
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#15 Geschrieben am: Do 24.01.2008, 11:47 (+00:19)
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@ sd12

Da hast Du wohl mein Smile überlesen. Ist auf jeden Fall so, dass ein Arbeitnehmer der sich für eine Teilzeitanstellung bewirbt offenlegt wo er sonst noch arbeitet. Fehlen diese Informationen in den Bewerbungsunterlagen und findet der Bewerber das gehe den zukünftigen Arbeitgeber nichts an, werden seine Chancen den Job zu bekommen gegen Null sinken, wohl auch bei einer Reinigungskraft.


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Webi
#16 Geschrieben am: Do 24.01.2008, 12:04 (+00:16)
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QUOTE (Sacha @ Do 24.01.2008, 12:18)
Ich empfehle dir deine Firma im HR einzutragen und eine MwSt-Nr. zu beantragen. Beide bringen dir Vorteile, auch wenn sie mit (einmalige) Kosten verbunden sind.

Beim HR-Eintrag gebe ich dir recht. Aber was für Vorteile bringt dir eine MwSt-Nr ausser viel administrativer Aufwand und zusätzliche Kosten?


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AlessandroCH
#17 Geschrieben am: Do 24.01.2008, 12:37 (+00:33)
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@sd12

Das stimmt schon, aber da lässt sich bestimmt ein geeigneter Job finden.
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sd12
#18 Geschrieben am: Do 24.01.2008, 14:32 (+01:55)
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QUOTE (Webi @ Do 24.01.2008, 13:04)
Beim HR-Eintrag gebe ich dir recht. Aber was für Vorteile bringt dir eine MwSt-Nr ausser viel administrativer Aufwand und zusätzliche Kosten?

Den Vorsteuerabzug für Dein Geschäftspartner...


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Webi
#19 Geschrieben am: Do 24.01.2008, 15:22 (+00:50)
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Wenn du keine MwSt bezahlen musst, darfst du diese deinen Kunden auch nicht verrechnen. Also müsste der Preis eigentlich der gleiche sein...


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sd12
#20 Geschrieben am: Do 24.01.2008, 15:30 (+00:07)
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QUOTE (Webi @ Do 24.01.2008, 16:22)
Wenn du keine MwSt bezahlen musst, darfst du diese deinen Kunden auch nicht verrechnen. Also müsste der Preis eigentlich der gleiche sein...

Wenn Du einem Kunden etwas verrechnest für CHF 100.- dann bezahlt Dir Dein Kunde CHF 100.-

In der Buchhaltung muss er dann das für CHF 100.- verbuchen.

Wenn er das Ding nun für CHF 120 weiterverkauft, dann sind darin CHF 9.12 MwST. Diese muss er dem Staat abführen.

HÄTTEST Du aber eine MwST Nr. könnte Dein Kunde den Vorsteuerabzug geltend machen. DAs heisst er würde dem Staat für diese Aktion "nur" CHF 1.52 MEHRwST bezahlen.

Oder anders gesagt, wenn Du dasselbe Produkt zu demselben Preis offeriest, bist Du ohne MwST IMMER 7.6% teurer als Deine Mitbewerber.


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