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> Abfärbetheorie, Freiberufler und Online-Werbung
deltay
  Geschrieben am: Mo 21.01.2008, 14:15
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AyomRank 1
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Gruppe: Member (inaktiv)
Beiträge: 1
Mitglied seit: 21.01.2008


Hallo liebe Ayomer,

ich bin freiberuflicher Grafiker und erstelle Corporate Designs, Webseiten und Printanwendungen - halt alles was man so als Gestalter machen kann.... Versichert bin ich über die Künstlersozialkasse.

Nun möchte ich aber auch mit Webprojekten die ich in naher Zukunft starten möchte, mich weiter entwickeln aber auch Geld damit verdienen - mit anderen Worten: Adsense und Co platzieren....

Meine Recherchen im Vorfeld waren folgende:
Wenn man mit Adsense Geld verdient, sollte man auch einen Gewerbeschein besitzen.

Kein Problem dachte ich mir.... Aber! War ja klar: Wenn ich als Freiberufler gewerblich tätig werde, werden auf alle Umsätze Gewerbesteuer fällig (Abfärbetheorie). Das ist das kleinere Problem, denn viel "schlimmer" ist, dass man dann seinen Freiberufler-Status verliert. Zum Glück ist das laut Infos der Künstlersozialkasse kein Problem...

Kurzum:

1. Muss ich, wenn ich mit Adsense und Co arbeite, eine Handelsregisternummer im Impressum angeben? Vorrausetzung ist natürlich eine Gewerbeanmeldung....
2. Steckt(e) jemand in der ähnlichen Situtation und kann mir eventuell Tips geben?

Vielen Dank schonmal für Eure Antwort...
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jAuer
Jürgen Auer - freiberufl. Programmierer
#2 Geschrieben am: Mo 21.01.2008, 14:43 (+00:27)
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AyomRank 9
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Gruppe: Experten Entwicklung
Beiträge: 2407
Mitglied seit: 4.02.2006


Unter anderem aus diesem Grund steht bei mir sogar in den AGB (3.4), daß sich server-daten ausschließlich durch die Zahlungen der Kunden finanziert und keine Werbung eingebunden wird.

Allerdings meine ich, daß Du auch zwei verschiedene Tätigkeiten ausführen könntest: Hier die freiberufliche, da die gewerbliche.

Problem: Für jede Tätigkeit eine eigene Buchführung, die eine als GuV, die andere als Bilanz. Und da nicht jeder Gewerbetreibende schon im Handelsregister auftaucht, müßte es da eine 'kleinere Unterversion' geben.

PS: Willkommen bei Ayom.


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#3 Geschrieben am: So 27.01.2008, 13:20 (+5d 22:37)
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AyomRank 5
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Gruppe: Member (aktiv)
Beiträge: 242
Mitglied seit: 12.09.2007



Dieses Problem kann man nur durch strikte Trennung beider Tätigkeiten vermeiden. Mir ist das bei Zahnärzten bekannt, die nebenbei einen Prohylaxeshop betreiben, der üblicherweise von der Ehegattin betrieben wird.


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