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> Gegen Verleumdung und Falschmeldungen
wasGer
Geschrieben am: So 20.01.2008, 21:44
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Hallo, Guten Abend allerseits

Ich besitze ein Forum Community (aleviforum.com), da dies der erste Forum überhaupt von und für die Aleviten gegründet wurde, gab es mit der Zeit viele Schwierigkeiten und es haben sich auch einige "Moderatoren" weggelöst und selber Communties eröffnet.
Nun wird seit ca. 1 Jahr auf aleviforum.org Falschmeldungen gemacht, dass ich T-Shirts verkaufe und so über die Users geld verdiene und wie abscheulich das sei. Dass ich die Arbeitgeber der gebannten Users anrufe und sie feuern lasse.
Beides ist natürlich quatsch, natürlich habe ich ein Recht T-Shirts zu verkaufen aber der Clou ist: Ich verkaufe gar keine T-Shirts smile.gif Ich verkaufe über das Forum oder ausserhalb des Forum gar NICHTS.
Und die Arbeitgeber rufe ich natürlich auch nicht an, was für ein Quatsch. Das ist eine Lüge, die verbreitet wird um meinem Forum schaden beizufügen.
Nun wie sieht es rechtlich aus? Was kann ich dagegen tun?

Ich habe der türkischen Justiz eine Anfrage geschickt und sie meinten, dass ich eine Anzeige aus der Schweiz erheben kann/sollte.
Nun, weiss ich nicht wie ich vorgehen soll? Ich habe es satt, mich mit solchen "Kindern" zu befassen. Hat jemand Erfahrung in dieser Sache, wo/wem/wie erstellt man eine Anzeige und was sind die Kosten? Welche Beweismittel sind zulässig, welche nicht?
Ich freue mich auf jede hilfe, besten Dank im Voraus.
Freundlicher Gruss
erhan
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sd12
#2 Geschrieben am: So 20.01.2008, 21:47 (+00:02)
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Mein Wissenstand sagt mir, dass Du einfach zur Polizei gehen kannst.

Die Anzeige selbst sollte kostenlos sein.

Erst bei einer Niederlage vor Gericht sollten Kosten auf Dich zukommen.


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omc
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#3 Geschrieben am: Mo 21.01.2008, 08:36 (+10:48)
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QUOTE (sd12 @ So 20.01.2008, 21:47)
Mein Wissenstand sagt mir, dass Du einfach zur Polizei gehen kannst.

Die Anzeige selbst sollte kostenlos sein.

Erst bei einer Niederlage vor Gericht sollten Kosten auf Dich zukommen.

ist meiner Meinung nach in der schweiz zumindest nicht ganz so.

Ehrverletzungsverfahren (Zivilprozess)
Art. 173 und folgende > Verleumdung

Persönlichkeitsverletzung
ZGB 28 und folgende

es kann wohl also nicht einfach zur Polizei gegangen werden. Zumindest nicht in der Schweiz.

PS: Das ist keine Rechtsberatung sondern meine Laienmeinung.

Ric.ch


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wasGer
#4 Geschrieben am: Mo 21.01.2008, 22:55 (+14:19)
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Gibts dazu ein spezifisches Forum, wo man das nachfragen kann? Also nicht falsch verstehen, wir sind ja hier eher Webmaster-Forum...
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omc
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#5 Geschrieben am: Mo 21.01.2008, 23:00 (+00:04)
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möglichkeit 1:
wenn du in der schweiz wohnhaft bist, dann frag bei deiner gemeinde nach "kostenloser rechtsberatung". Ich glaube das gibt es fast überall und kostet in der Regel in den ersten 30 minuten nix. Du wirst von einem Juristen erstberaten. und der wird dir dann raten zum juristen zu gehen wegen oben erwähnten punkten smile.gif)

möglichkeit 2:
wenn du in der schweiz wohnhaft bist geh direkt zum jurist wink.gif

möglichkeit 3:
wenn du in der schweiz wohnhaft bist kannst ihm auch einen eingeschriebenen schreiben und im innert einer frist von 3-5 tagen auffordern das ganze zu löschen, ansonsten Zivilprozess > aber muss man dann auch durchziehen.

wenn du aus deutschland bist, dann geh zu einem guten onlineanwalt. die üblich verdächtigen.

ric.ch


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#6 Geschrieben am: Di 22.01.2008, 08:21 (+09:20)
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Salve

Off Topic... Womit wir wieder bei der leidigen Frage wären, woher die User kommen...
QUOTE
wenn du in der schweiz wohnhaft

Es ginge einfacher, haben wir auch schon mal andiskutiert und eigentlich dachte ich, da kommt ein Fähnchen unter die Foto. /Off Topic

Gruss
Christian
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