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> Geld verdienen mit Videoportalen
Kai Schnider
  Geschrieben am: Sa 19.01.2008, 16:22
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Hallo Leute,

gerade eben bin ich auf folgendes Angebot gestossen welches ich euch nicht vorenthalten möchte: Captain Ad. Mit dem Anbieter haben Webmaster nun die Möglichkeit Werbung in die Player von diversen Videoportalen einzubinden. Ähnlich wie bei Google Adsense wird die Werbung auf das Themengebiet der eigenen Website ausgelegt.. Sobald man sich angemeldet hat wählt man das Themengebiet der Website selbst aus und demnach werden dann relevante Anzeigen in die Videos integriert.

Nun wollte ich euch eigendlich nur mal den Tipp geben da ich in letzter Zeit viele Themen über Videoportale hier bei Ayom lese..Zwar nicht im Affiliate Bereich, aber damit ist auch hier einmal ein Thema eingeweiht. Wer genaueres über den Anbieter und dessen Features erfahren möchte dem empfehle ich an dieser Stelle auch meinen aktuellen Blog Beitrag: Geld verdienen mit Videos auf Youtube und co. Captain Ad machts möglich

Meine Fragen an euch um die Diskussion gleich anzupeilen:

Was denkt Ihr über diese Art von Werbeform?

Hat jemand schon Erfahrungen damit?

...

Freue mich auf eure Rezensionen, und natürlich auch auf Kommentare in meinem Blog wink.gif

Gruss,
Kai


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Duvi
#2 Geschrieben am: Sa 19.01.2008, 16:51 (+00:28)
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ach menno, immer diese marktschreierei smile.gif
http://www.ayom.com/topic-21888.html
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AdMarkt
#3 Geschrieben am: So 20.01.2008, 22:08 (+29:16)
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Ref-Links vergessen? ^^

Auf jeden Fall solltest du, wenn du schon so was anpreist die Leser wenigstens auch ein wenig über die Risiken aufklären und sie nicht einfach ins offene Messer laufen lassen ...

http://blogs-optimieren.de/2007/12/29/capt...en-und-risiken/


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Kai Schnider
#4 Geschrieben am: So 20.01.2008, 22:53 (+00:45)
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Hallo,

ich sehe das Problem nicht!? Webmaster haften sowieso nicht im Fall deine Rechtstheorien zu treffen mit dem einbinden von Captain Ad in Videos. Ich sehe die ganze Sache ein wenig lockerer, den ob Werbung jetzt intern in den Playern auftaucht oder extern rund um die Videos herum scheint mir kein wesentlicher Unterschied. Ganz abgesehen davon haben die Publisher solcher Videos sowieso kein Rechtsanspruch auf die Videos die sie auf öffentlichen Plattformen wie Youtube u.ä. veröffentlichen.

Wegen dem Haftungsrahmen und der Gesellschaft an sich, so kann ich zu diesem Zeitpunkt genau so wenig wie du eindeutige Abschätzungen zu dessen Seriösität aufstellen. Ich mahle mir aber deswegen nicht gleich den Teufel an die Wand denn bis jetzt konnte man ja keine eindeutigen negativ Rezensionen lesen die deine "Risiken" befürworten.

Gruss,
Kai

p.s. danke für den Hinweis wegen den Ref-IDs, hab ich gar nicht bemerkt! ohmy.gif


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#5 Geschrieben am: So 20.01.2008, 23:08 (+00:14)
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Ob du die Sache locker siehst oder nicht ist einem Anwalt herzlich egal. Du kannst ja den Spruch mal bei einem Prozess wegen Urheberrechtsverletzung anbringen - wird bestimmt ne interessante Reaktion geben smile.gif

Die AGB der meisten Portale die CaptainAd derzeit unterstützt haben übrigens in den AGB klar geregelt, was in dem Fall erlaubt ist und was nicht. Wenigstens da sollte man mal nachschauen bevor man CaptainAD nutzt.



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Kai Schnider
#6 Geschrieben am: So 20.01.2008, 23:58 (+00:50)
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Betreff AGB: Versteh mich bitte nicht falsch, ich weiss im allgemeinen worauf du hinaus willst, und damit gebe ich dir auch vollkommen recht. Das Angebot an sich stellt aber keinerlei Risiko für Adversiter dar, höchstens dann wenn Captain Ad plötzlich abgemahnt wird, der Service den Bach unter geht und darauf keine Auszahlungen mehr folgen.. Bei Urheberrechtsverletzungen haftet aber ausschliesslich der Betreiber. Aber auch hier gilt keine eindeutige Gewissheit, die AGB gelten mit dem Vorbehalt: "Nicht ohne Einverständnis..." - wer weiss schon ob Captain Ad von den jeweiligen Portalen eine Bewilligung hat oder nicht, alles Spekulationen..


Gruss,
Kai


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#7 Geschrieben am: Mo 21.01.2008, 00:04 (+00:05)
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CaptainAd haftet da nicht. Das ist in den AGB klar geregelt:

QUOTE
5. Gewährleistung & Haftung

5.1. Der Webmaster stellt Online Advertising Solutions und die über das Werbenetzwerk von Online Advertising Solutions werbenden Unternehmen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen, Haftungsansprüchen und jedweden Kosten frei, die Online Advertising Solutions und den über das Werbenetzwerk von Online Advertising Solutions werbenden Unternehmen dadurch entstehen, dass ein Anspruch gegen sie geltend gemacht wird, wenn die Einbindung des Werbemittels von Online Advertising Solutions auf den Webseiten des Webmasters gegen das Wettbewerbsrecht, gewerbliche Schutzrechte Dritter oder andere Gesetze bzw. Verordnungen verstoßen.


Das Risiko liegt also allein beim Webmaster der die Werbemittel nutzt.


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Kai Schnider
#8 Geschrieben am: Mo 21.01.2008, 00:11 (+00:07)
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Kann mir nicht vorstellen dass dies im Falle eines Rechtstreits geltent wäre. Das ewige Liedchen von Disclaimer und solchen Haftungsausschlüssen ist doch eh immer das selbe..am Schluss sind immer die Betreiber verantwortlich.

Gruss,
Kai

EDIT: Wenn du deine Leser schon über die Risiken und die genaue Rechtsform informieren willst, warum dann dieser Satz:

QUOTE (Aus deinem Blog)
Unproblematisch dürfte es allerdings sein, wenn man selbgedrehte Videos auf diese Art vermarktet.


Selbstgedrehte Videos hin oder her, die Player dürfen ja nicht verändert werden rolleyes.gif


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#9 Geschrieben am: Mo 21.01.2008, 00:21 (+00:09)
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Aber du kannst dir vorstellen, dass wenn ein Webmaster auf seiner eigenen Seite ein fremdes Video einbindet und dazu einen fremden Werbeanbieter, der Werbeanbieter haftet und nicht der Webmaster? ^^

btw. wenn du schon solche Probleme mit den CaptainAd AGB hast - wäre dann nicht ein klitzekleiner Hinweis angebracht, wenn du schon einen Artikel darüber schreibst?


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Kai Schnider
#10 Geschrieben am: Mo 21.01.2008, 00:31 (+00:10)
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Ja weil die Videos an sich dürfen ja in Websites eingebunden werden, der einzige Verstoss ist die Änderung des Players was ja wohl in dem Fall nicht das Verschulden des Affiliates sondern des Werbepartners ist.

Hinweis zu deinem Blog Beitrag werde ich in meinem Artikel aufnehmen falls Captain Ad keine Bewilligung der Plattformen haben sollte (Mailanfrage geht demnächst raus).


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Kai Schnider
#11 Geschrieben am: Do 24.01.2008, 18:39 (+3d 18:07)
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So folgendes...

QUOTE (Captain Ad)
Hallo Herr Schnider,

ich habe ihre Mail bekommen, aber leider noch nicht beantworten können, da ich die letzten Tage unterwegs war und wir seit gestern ein kleines E-Mail Problem haben.

Wir fassen den Player von YouTube nicht an und modifizieren ihn auch nicht. Unser Skript benutzt lediglich die Informationen über die Platzierung des Players in Ihrer Webseits, um die Werbung entsprechend zu platzieren. Dies ist in unseren Augen kein Verstoß gegen die AGB von YouTube, da dies in §4 E der TOU von Youtube (siehe http://www.youtube.com/t/terms) explizit erlaubt ist: "Prohibited commercial uses do not include...using the Embeddable Player to show YouTube videos on an ad-enabled blog or website, provided the primary purpose of using the Embeddable Player is not to gain advertising revenue or compete with YouTube...".


Soviel also zu den Urheberrechten aus Sicht von Captain Ad.

Gruss,
Kai


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Claus Lehmann
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#12 Geschrieben am: Do 24.01.2008, 21:57 (+03:17)
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schön

QUOTE
provided the primary purpose of using the Embeddable Player is not to gain advertising revenue


und inwiefern ist das NICHT die Absicht, wenn man Captain Ads nutzt?
Ist der Hauptnutzen der Ads der Mehrwert für den Benutzer, dass er die Ads sehen darf?


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AdMarkt
#13 Geschrieben am: Do 24.01.2008, 22:05 (+00:07)
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Das Problem ist weniger ob CaptainAD das selbst für unbedenklich hält oder nicht. Die sind durch ihre AGB abgesichert und werden sicher kaum schreiben, dass es möglicherweise rechtlich bedenklich ist man es aber trotzdem nutzen soll. Wenn müßte jeder der unterstützten Videoportale dazu zumindest was in die FAQ schreiben oder irgendwie anders kommunizieren ob diese Art Bewerbung okay ist.


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