| - Matthias - |
Geschrieben am: Do 20.12.2007, 10:28
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![]() AyomRank 9 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) II Beiträge: 2361 Mitglied seit: 10.10.2005 |
Bekanntermassen geht die Musikindustrie in Deutschland mit Massenabmahnungen gegen illegale Filesharer vor. Nun hat einer ihrer Abmahnanwälte eine empfindliche Niederlage hinnehmen müssen - zwar nur von einem Hamburger Amtsgericht, die Sachlage scheint jedoch sattelfest. Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, sind die Ausführungen des Gerichtes in mehrerer Hinsicht bemerkenswert und dürften - dies ist das Entscheidende - auch höchstrichterlich gestützt werden. Die Vorgehensweise der Musikindustrie ist bekannt. Ihre Anwälte versenden eine Unterlassungserklärung mit einer pauschalen Schadenersatzforderung von mehreren tausend Euro als Vergleichsbetrag - mit dem Hinweis, dass bereits ein Strafverfahren bei der Staatsanwaltschaft eingeleitet sei. Und, falls der Abgemahnte dem Vergleich nicht zustimme müsste er zu alledem noch Anwaltskosten in Höhe von mehreren zehntausend Euro tragen. Diese Vorgehensweise genügt in den meisten Fällen - der Abgemahnte kapituliert. Nur selten ist die Kapitalkraft vorhanden sich juristisch mit diesem übermachtigen Gegner anzulegen. Mit den bekanntermassen standardisierten Abmahnvorgängen verdienen sich sehr viele Anwälte in Deutschland eine goldene Nase. Leicht verdientes Geld ohne viel Arbeit, in der Regel weiss die Schreibstube wie vorzugehen ist - man setzt dann einfach nur noch seinen "Wilhelm" darunter. Wer würde nicht auf diese einfache Weise viel Geld verdienen wollen, wenn einem der Gesetzgeber schon dieses wunderbare goldenes Kalb beschert. Die Allermeisten würden diese Gelegenheit sicherlich gerne nutzen. Daher sollte man den Anwälten hier keinen Vorwurf machen. In dem besagten Fall jedoch gab es einen Zahlendreher in der IP, der zu Unrecht abgemahnte konnte seine Unschuld beweisen. Der Provider hatte versehentlich die falsche IP-Adresse an die Staatsanwaltschaft übermittelt. Die Staatsanwaltschaft stelle das Strafverfahren ein, der fälschlicherweise irrtümlich Verdächtigten forderte nun über seinen Anwalt von dem abmahnenden Anwalt 1) alle Ansprüche fallen zu lassen 2) die bislang entstandenen Kosten zu übernehmen. Dieser lehnte ab. Und dann drehte der Abgemahnte einfach einmal den Spiess um, verklagte den abmahnenden Anwalt und bekam recht. Das Gericht führte unter Anderem aus, dass ein Rechtsanwalt, der die übermittelten Daten der Staatsanwaltschaft einfach übernimmt ohne sie zu überprüfen, seine anwaltlichen Sorgfaltspflichten verletzt. Daher muss er auch die Kosten des zu Unrecht Belangten übernehmen. Das Gericht weiter:
Das Gericht in Richtung Staatsanwaltschaft:
Nun prüft der Anwalt des zu Unrecht Beklagten - genauer eine Rechtsanwältin namens Karin Klatt, augenscheinlich eine kluge Vertreterin ihrer Zunft, weshalb man ihren Namen hier ruhig einmal erwähnen sollte - ob ihrem Mandanten auch ein Schadenersatzanpruch gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen zusteht. Maßnahmen gegen den Staatsanwalt könnten über dessen Dienstaufsicht ebenfalls eingeleitet werden. Der besagte Abmahnanwalt hat in Sachen illegales Filesharing angeblich alleine im ersten Halbjahr des laufenden Jahres rund 26.000 Strafanzeigen an diverse Staatsanwaltschaften verschickt. Wer den Vorgang nachlesen möchte - es geht um das Urteil eines Amtsrichters mit Namen Kay Schulz, verkündet am 11.12. 2007 unter dem Aktenzeichen: 316 C 127/07, Amtsgericht Hamburg Altona. |
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| Professor |
#2 Geschrieben am: Fr 21.12.2007, 11:09 (+24:40)
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AyomRank 3 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 47 Mitglied seit: 2.11.2007 |
hallo
trotzdem sollte man in dem bereich filesharing nicht ausser sicht lassen, dass bis jetzt das anbieten von illegalen files eine strafverfolgung nachsich ziehen konnte und ab dem 01.01.2008 auch das downloaden mit strafverfolgung enden kann (das war bis jetzt nicht so) man kann sich ja an zehn fingern abzählen, wie die entsprechenden büros im auftrag der film und musikindustrie nur auf das neue jahr warten, um endlich richtig zuzuschlagen neue jobs ohne ende warten auf deutschland - in diesem sinn frohes neues jahr prof. |
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| sukram TeraPix.de |
#3 Geschrieben am: Fr 21.12.2007, 12:08 (+00:58)
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![]() AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 62 Mitglied seit: 6.02.2007 |
BTW.: Wie ist das eigentlich in Bezug auf das Einbinden/Einbetten von Musikvideos von z.B. youtube oder so.
Kann man dafür "zur Verantwortung" gezogen werden, oder ist das wiederum legal? -------------------- TeraPix.de - Web 2.0 Applikationen und Programmierung
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| Professor |
#4 Geschrieben am: Fr 21.12.2007, 16:16 (+04:08)
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AyomRank 3 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 47 Mitglied seit: 2.11.2007 |
solange ich selber keine rechte an irgendwelchem material habe,
würde ich das überhaupt nicht verwenden es sei denn, ich habe eine nette seite die auf irgend einem inselparadies stationiert ist - ihr versteht schon, da kann man vieles machen was sonst zweifelhaft wäre prof. |
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| - Matthias - |
#5 Geschrieben am: Fr 21.12.2007, 20:15 (+03:59)
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![]() AyomRank 9 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) II Beiträge: 2361 Mitglied seit: 10.10.2005 |
Das ist eine ganz heisse Kiste und es gilt anscheinend - wo kein Kläger da kein Richter. Bei jedem Video sollte man genau die Rechte prüfen, und wenn ich das "Kleingedruckte" von Youtube lese, lasse ich besser die Finger davon. Es könnte sonst teuer werden diese Videos, in gleich welcher Weise auch immer, zu verwenden. Hier wurde zum Beispiel irgendwo einmal Advertising zu Videos angeboten. Wir hatten uns mit diesem Thema ebenfalls vor längerer Zeit beschäftigt, haben dann jedoch aus rechtlichen Erwägungen vorerst einmal davon Abstand genommen. |
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| Maik power-labels AG |
#6 Geschrieben am: Sa 22.12.2007, 00:59 (+04:43)
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![]() AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 484 Mitglied seit: 16.03.2006 |
Wird aber auch mal Zeit, dass die Hamburger mal ein sinnvolles Urteil sprechen. Bekanntlich haben die in Sachen Internetrecht schon gewaltigen Bullshit verzapft:
http://www.foren-und-recht.de/urteile/Land...g-20070427.html http://www.stefan-niggemeier.de/blog/calla...-niggemeier-ii/ Auffällig ist, dass die ganzen File-Sharing und Foren-Angelegenheiten immer über Hamburg ablaufen. Habe in einem Fernsehbeitrag zu dem von Matthias genannten Fall gesehen, dass andere Gerichte solche Fälle nicht mehr bearbeiten und einfach liegen lassen. Zum einen finden die es für übertrieben wegen einem Bagatelldelikt die Statsanwaltschaft einzuschalten (sie verglichen es mit Ladendiebstal) und zum anderen übersteigt es einfach deren Leistungsfähigkeit, sie hätten Jahre damit zu tun die bisher eingegangenen Fälle zu bearbeiten. Ich find's toll... das nimmt denen ordentlich den Wind aus den Segeln. -------------------- |
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