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> Eingetragener Kaufmann vs 1-€-GmbH, Was ist sinnvoller beim Klein-Handel
no1gizmo
Geschrieben am: So 16.12.2007, 13:00
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Hi,

mit meiner Freundin will ich für nebenbei einen Ebay-Shop machen, für Wäsche/Klamotten.

Legalerweise müsste ich dafür ein Gewerbe als Einzelkaufman (Eingetragener Kaufmann) anmelden. Weiß jemand, ob dafür die neue .UG (1€-GmbH) nicht geeigneter wäre?

Denn logisch betrachtet, ist man mit der 1€-GmbH doch auf der sicheren Seite, d.h. niemand - außer derjenige mit benötigter hoher Kreditwürdigkeit - würde mehr als einzelner Kaufmann an den Markt wollen!?

Allerdings kostet die GmbH Körperschaftssteuer i.H.v. 15% (von was? wie ist das bei der 1-Euor-GmbH).


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#2 Geschrieben am: So 16.12.2007, 13:04 (+00:03)
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Das mit der 1,- EUR-GmbH ist noch gar nicht sicher, wann diese kommt und wenn überhaupt dann wohl erst ab ca. 01.07. 2008 - es ist ja noch gar nichts beschlossen und dieses Jahr wird auch nichts mehr beschlossen, denn unsere Führungsriege in Berlin hatte Freitag ihren letzte Sitzung ( war da überhaupt jemand dabei?)

Willst Du nicht sooo...o lange noch warten, dann melde doch ein Kleingewerbe an und lasse Dich dementsprechend beim Finanzamt von der UST befreien (Kleinsgewerberegelung) - ändern kannst Du dies immer noch später, wenn es gut läuft.

Gruß Dirk
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no1gizmo
#3 Geschrieben am: So 16.12.2007, 13:40 (+00:36)
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Okay, danke. Also lieber erstmal ein Kleingewerbe und die Befreiung von der Umsatzsteuer. Also darf ich auch keine Mehrwertsteuer ausweisen auf der Rechnung?

Gibt es eigentlich ein gutes Buch dazu, welches keine Propaganda a lá "jetzt machen Sie sich selbsständig" beinhaltet, sondern nur informativ ist?


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Sebastian Wagner
#4 Geschrieben am: So 16.12.2007, 13:42 (+00:02)
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Such doch mal gescheit bei Ayom dann wirste schnell fündig. smile.gif
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#5 Geschrieben am: So 16.12.2007, 22:39 (+08:56)
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Als Händler macht es wenig Sinn die Kleinstunternehmerregelung anzustreben. Beim Einkauf muss die Umsatzssteuer gezahlt werden, kann beim Verkauf aber nicht angesetz werden, wenn Du als Kleinstunternehmer eingestuft bist.

Das senkt die Liquidität beträchtlich. Solltest Du mit Deinem Umsatz über die Beträge der Kleinstunternehmerregelung hinaus kommen, musst Du die Umsatzsteuer nachzahlen.

Dein Steuerberater kann Dir genaueres sagen.
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