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> Schweiz: 1 Jahr Gefängnis für P2P-Nutzer
Joel
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Geschrieben am: So 2.12.2007, 14:00
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Ich weiss nicht ob das Thema schon mal besprochen wurde.

http://www.boingboing.net/2007/11/28/swiss...-coming-do.html (Bitte lesen)

Kurz zusammengefasst: Das Urheberrecht wird geändert!
- Ein Jahr Gefängnis oder Geldstrafe für P2P Benutzer
- Das Umgehen von DRM / Kopierschutzmassnahmen / etc. wird illegal (auch Massnahmen welche die Umgehung fördert)

Bis zum 24. Januar haben Schweizer Bürger die Möglichkeit ein Referendum anzumelden und bekommen dann die Möglichkeit 50'000 Unterschriften zu Sammeln damit das Schweizer Volk darüber abstimmen kann.

Wer also verhindern will, dass es in der Schweiz zu Klagewellen gegen Internet-Benutzer kommt welche "sich etwas Musik aus dem Internet" geladen haben, sollte ein Referendum einreichen.

Wenn nur 1 Schweizer wegen einer solchen Belanglosigkeit für 1 Jahr im Gefängnis landen würde, fände ich das mehr als Übertrieben. Der Musikindustrie ist also bei einem Filesharer 20 Franken Umsatz entgangen und dafür wandert er für 1 Jahr in den Knast. Zusammen mit ein paar anderen wahllos ausgewählten Benutzern... um ein Exempel zu statuieren.


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Florian Hodel
#2 Geschrieben am: So 2.12.2007, 15:42 (+01:41)
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Gibt es schon jemand, der ein Referendum angemeldet hat? Ich bin leider noch nicht volljährig, kann also nicht mitmischen, aber unterschriftensammeln gehen könnte ich trotzden tongue.gif

Moment mal! Ich habe jetzt den Artikel gelesen... So wie ich das verstehe geht es nach wie vor nur um das hochladen von Musik, nicht aber ums downloaden oder habe ich das jetzt falsch verstanden?


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Gruss Florian

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Joel
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#3 Geschrieben am: So 2.12.2007, 16:36 (+00:54)
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QUOTE

Moment mal! Ich habe jetzt den Artikel gelesen... So wie ich das verstehe geht es nach wie vor nur um das hochladen von Musik, nicht aber ums downloaden oder habe ich das jetzt falsch verstanden?


Selbst wenn du die Upload Geschwindigkeit auf 0Kbps stellst (ausschaltest), machst du das Werk für andere Benutzer "wahrnehmbar" (durch die Such-Algorythmen in P2P-Netzwerken).

QUOTE

1 Auf Antrag der in ihren Rechten verletzten Person wird mit Freiheitsstrafe bis zu
einem Jahr oder Geldstrafe bestraft, wer vorsätzlich und unrechtmässig:
gbis. ein Werk mit irgendwelchen Mitteln so zugänglich macht, dass Personen
von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl dazu Zugang haben;
i. ein zugänglich gemachtes, gesendetes oder weitergesendetes Werk wahr-
nehmbar macht;

2 Wer eine Tat nach Absatz 1 gewerbsmässig begangen hat, wird von Amtes wegen
verfolgt. Die Strafe ist Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Mit der
Freiheitsstrafe ist eine Geldstrafe zu verbinden.


Des weiteren wird Versucht DRM gesetzlich abzusichern. Software wird verboten welche einen Kopierschutz ausschaltet. Die Herstellung und Benutzung wird auch verboten.

Willst du also eine kopiergeschützte CD auf deinen PC rippen damit du die Musik auf deinen iPod kopieren kannst? ... Sowas wäre verboten...


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Claudio
#4 Geschrieben am: So 2.12.2007, 21:25 (+04:48)
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Das ist m.W. eine Falschmeldung... blink.gif

Zu den zentralen Punkten gehört, dass das Herunterladen von Werken aus dem Internet zum persönlichen Gebrauch uneingeschränkt zulässig bleibt.

So ist zwar vorgesehen, dass technische Massnahmen wie Zugangs- oder Kopiersperren im Prinzip nicht umgangen werden dürfen. Um aber die Rechte der Konsumenten nicht zu stark zu beschränken, gilt das Verbot für den privaten Gebrauch nicht.

Quelle Nzz.ch


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Besser sehen durch Augentraining.
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Joel
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#5 Geschrieben am: So 2.12.2007, 23:10 (+01:44)
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QUOTE

Zu den zentralen Punkten gehört, dass das Herunterladen von Werken aus dem Internet zum persönlichen Gebrauch uneingeschränkt zulässig bleibt.

Okay stimmt eigentlich, das Downloaden von Musik in P2P-Netzwerken ist aber in den meisten Fällen trotzdem illegal und die Benutzer merken es nicht (wegen automatischem upload).

Ein Nutzer surft auf einer Fan-Website von einem Künstler, klickt auf einen Link um das Album herunterzuladen. Im Hintergrund öffnet sich das Download-Programm (z.B. bei Opera direkt im Browser wie ein normaler Download). Das Download-Programm verteilt die Kopie automatisch weiter...

CODE

function tryToSendUserOneYearInPrison() {
 window.location = 'http://www.thepiratebay.com/my_music.torrent'; //automatische weiterleitung + download vom torrent
 sendMail( 'bezirksgericht@zh.ch', 'Der Nutzer mit der IP ' + getIP() + ' verteilt unrechtmässig Kopien unserer Musik ... etc. etc.';
}


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profo
#6 Geschrieben am: Mo 3.12.2007, 14:54 (+15:44)
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Die gut geölte Pop-Industrielobby schafft es jetzt wohl auch bei euch in der Schweiz, das Fernmeldegeheimnis zu kippen. Habt ihr eigentlich auch eine Piratenpartei? (www.piratenpartei.de)


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web4
#7 Geschrieben am: Mi 5.12.2007, 14:53 (+47:59)
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endlich hat sich jemand fürs referendum stark gemacht: smile.gif
http://www.no-dmca.ch

wir aber wahrscheinlich eher schwierig werden...leider...
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nitrit
#8 Geschrieben am: Fr 7.12.2007, 15:58 (+2d 01:04)
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Bedeutet das für die Schweizer, dass auch das Austauschen legaler Dateien wie LinuxOS per P2P bestraft wird?


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web4
#9 Geschrieben am: Fr 7.12.2007, 16:04 (+00:06)
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nein, das sicher nicht. smile.gif
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Florian Hodel
#10 Geschrieben am: Sa 8.12.2007, 09:44 (+17:40)
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Ich nehme jetzt das Beispiel von LimeWire ...
Da lässt sich ja anzeigen, wieviel Down- und wieviel upgeloadet wird. Das Uploaden lässt dich (ok, zugegebenermassen kompliziert) deaktivieren! Viele laden sich sowieso gleich das Video von YouTube oder nehmen das Stück manuell z.B. mit Audacity auf smile.gif Wenn ich ein richtig gutes Stück will, welches ich auch viel hören werde, dann stört es mich auch nicht, dafür etwas zu bezahlen. Ich denke das Gesetz ist ok und ich habe nichts falsch verstanden biggrin.gif


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Gruss Florian

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Joel
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#11 Geschrieben am: Sa 8.12.2007, 11:31 (+01:47)
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QUOTE

Ich nehme jetzt das Beispiel von LimeWire ...
Da lässt sich ja anzeigen, wieviel Down- und wieviel upgeloadet wird. Das Uploaden lässt dich (ok, zugegebenermassen kompliziert) deaktivieren! Viele laden sich sowieso gleich das Video von YouTube oder nehmen das Stück manuell z.B. mit Audacity auf  Wenn ich ein richtig gutes Stück will, welches ich auch viel hören werde, dann stört es mich auch nicht, dafür etwas zu bezahlen. Ich denke das Gesetz ist ok und ich habe nichts falsch verstanden


Dieses Gesetz wurde gemacht um ein Internationales Abkommen unterzeichnen zu können (WIPO-Internetabkommen). Diese WIPO-Abkommen sind ein Mittel (verlängerte Arm) der RIAA und IFPI. Wenn das Gesetz zustande kommt, können in Zukunft noch viele andere unerwünschte Änderungen auf uns zukommen. Das ist nur der Anfang und das ganze gehört zu einem Plan der Unterhaltungsindustrie. Wenn wir jetzt abwarten wird es in Zukunft noch viel schwerer aus diesen Abkommen wieder herauszukommen und zukünftigen Entscheidungen entgegenzuwirken.

Was wenn in 1-2 Jahren der Download Illegal wird, Strafen werden auf 5 Jahre erhöht und es herrschen bald Zustände wie in Deutschland und den USA. Wenn die Schweizer Internet-Gemeinschaft nicht zusammenhält und von Anfang an gegen Unsinnige Internet-Gesetze vorgeht wird es soweit kommen.

Ich denke wir brauchen Leute welche sich gegen diese Beeinflussung der Gesetzgebung durch die Unterhaltungs-Industrie schützt. Grosskonzerne wie Microsoft beeinflussen mit Lobbying, Werbung, etc. solche Gesetze und möchten in Zukunft auch Dinge wie Software-Patente einführen um gegen Linux, etc. vorzugehen.

Du hast schon recht, das Gesetz ist nicht "schlimm". Es wird wenige Leute betreffen. Aber wie gesagt: Das war erst der Anfang.


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Florian Hodel
#12 Geschrieben am: Sa 8.12.2007, 12:16 (+00:44)
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Das ist reine Spekulation, aber es hat schon was ...

Naja, mir ist es auch egal, wenn ich meine Musik kaufen muss. Mit neueren Stücken mache ich das ja auch jetzt schon. Erinnert mich bitte einfach vorher nochmals daran, damit ich meine HD vorher noch füllen kann smile.gif

Also dann los, ab auf die Autogrammjagt!


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