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> Fragen zum Nebenverdienst im Internet, Bin Angestellter was darf ich?
htr
Geschrieben am: Mi 28.11.2007, 00:55
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Habe still im Forum mitgelesen aber nun habe ich eine Frage.

Bin Angestellter und würde gerne nebenbei im Internet etwas Geld verdienen.

Ich weiss nun nicht was ich darf um mich nicht strafbar zu machen.

Habe vor einigen Jahren mal versucht mit Servicenummern das Geld zu verdienen. Habe es zwei Monate gemacht und dann da ich dachte das es nicht erlaubt ist aufgehört.

Trotz einer Werbung im Internet konnte ich um 100eur Gewinn erwirtschaften.

Nun fiel mir das wieder ein weil ich es irgendwo nochmal aufgegriffen habe.

Jetzt stellt sich die Frage brauche ich ein Gewerbe um im Internet mit einer Seite oder Servicenummern Geld zu verdienen?

Muss ich meinen Arbeitgeber davon informieren ich wär ja selbständig?

Oder verstehe ich es richtig das ich den Gewinn wie Aktiengewinne meinem normalen Verdienst dazurechne und dann versteuere? Als sonstige Einnahmen.

Google brachte mir nach langer suche einige Ergebnisse die aber meine Frage nicht beantworten.

Wer kennt nun meine Situation und kann mich aufklären?

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Björn Kaiser
Xewo Marketing Manufaktur
#2 Geschrieben am: Mi 28.11.2007, 09:55 (+09:00)
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Hallo,

das geht ins Steuerrecht und darf so gesehen nicht beraten werden. Darum auch gleich mein Ausschluss:

das ist keine Rechtsberatung ! und meine Aussage bezieht sich auf Deutschland.

meiner Meinung nach, müsste es in dieser Verdiensthöhe reichen, wenn du die Beträge deiner jährlichen Steuererklärung hinzufügst. Wie das gehandhabt wird und bis zu welcher Höhe, fragst du am besten dein zuständiges Finanzamt.

Deinen Chef würde ich auf alle Fälle darauf hinweisen, da er es gegebenenfalls unterbinden kann, wenn deine Arbeit / Zeit / Leistung beeinträchtigt wird. Meist aber nur dann, wenn du als Büroangestellter nebenher Dächer decken würdest.
Das hat dann mit dem Verletzungsrisiko zu tun und deinem eventuellem Ausfall in deinem Hauptberuf.
Und / oder, wenn du deiner Nebentätigkeit im Büro nachgehen würdest und 1-2 Stunden deine Seite dort pflegst / bearbeitest. Das kann ( wird ) er sicher unterbinden.

Nochmals kurz:

deinen Chef fragen, ob du nebenbei arbeiten darfst.
beim Finanzamt und/oder Steuerberater nachfragen, ob Gewerbeanmeldung oder einfache Verrechnung in deiner Steuererklärung.

beste Grüsse Björn


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htr
#3 Geschrieben am: Mi 28.11.2007, 10:31 (+00:36)
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Super. Dann frage ich mal beim Finanzamt nach. Danke
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AndreS.
#4 Geschrieben am: Mi 28.11.2007, 14:10 (+03:38)
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Bitte nicht vergessen, die Lösung hier zu posten, DANKE.


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htr
#5 Geschrieben am: So 2.12.2007, 17:25 (+4d 03:14)
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Habe mich jetzt erkundigt.

Habe bei der Hotline mein Anliegen geschildert. Sie meint das ich ein Gewerbe anmelden muss. Im Grunde wenn ich mir jetzt im Nachhinein die Regeln des Gewerbescheins durchlese dann deckt sich das zusammen.

Es geht also nicht das man es einfach als sonstige Einnahmen auf der Steuererklärung angibt.
Ausnahme ist nur wenn man mit der Homepage bis etwa 200 euro im Jahr verdient meinte sie. Ich denke mal das zielt auf die paar klicks auf die Werbebanner bei Hobbyhomepages.

Ansonsten wer Geld verdienen will muss Gewerbe anmelden.

Ganz klare Ansage. Auf die Frage ob es meine Hauptarbeit in irgendeiner Weise beeinträchtigt meine sie nein.

Mein Vorhaben hat sich nun etwas geändert. Werde wohl eher Waren anbieten. Habe in der Wohnung viel Platz. Zu schade es leer stehen zu lassen smile.gif
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jAuer
Jürgen Auer - freiberufl. Programmierer
#6 Geschrieben am: So 2.12.2007, 20:48 (+03:23)
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QUOTE (htr @ So 2.12.2007, 17:25)
Auf die Frage ob es meine Hauptarbeit in irgendeiner Weise beeinträchtigt meine sie nein.

Vorsicht: Dem Finanzamt ist das auch eher egal. Je mehr Einnahmen Du hast, desto mehr mußt Du abführen biggrin.gif

Aber deinem Arbeitgeber bzw. nach deinem Arbeitsvertrag ist das alles andere als unerheblich.

Denn wenn Du einen 40-Stunden-Vertrag hast, dann ist die restliche Zeit zur Erholung und zum Ausgleich zu deinem Hauptjob gedacht - und wenn Du da massiv arbeitest, dann wird dein Arbeitgeber damit nicht einverstanden sein.

Es kann bsp. Regelungen geben, die den wöchentlichen Aufwand auf maximal 8 Stunden begrenzen - analog maximal 1/5 des Monatseinkommens zusätzlich durch Nebentätigkeiten. Oder der Arbeitsvertrag kann eine strikte Anzeigenpflicht vorsehen - mißachtest Du die, dann kann das bis zur Kündigung gehen.

Wenn Du 30 Stunden arbeitest, kannst Du 10 Stunden problemlos mit anderem verbringen. Aber alles über 40 Stunden kann satt Probleme erzeugen, die Du bis jetzt noch nicht hattest.


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