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> Banner erstellt, Zahlung Missverständis
Nico B
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Geschrieben am: Mo 26.11.2007, 21:20
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Hihi,

folgendes Problem:

ich habe nen Banner erstellt. Preis: 20 Euro pro Banner. Insgesamt 9 Stück, sprich 180 ¤.


Habe den ersten erstellt und wurde prompt bezahlt.

Jetzt heisst es seitens der Auftragsgeber: Ja ich dachte 20 für alle 9 (Ich weiss...). Nun möchte er den banner löschen und sein Geld wiederhaben.


Ich meine: nein!. Ich habe Leistung erbracht und möchte auch bezhalt werden. Ein vertrag gibt es nicht, da er(!!!) darauf verzichten wollte und ich mich bei den 20 Euro mal draufeingelassen hab.


Frage: Was kann passieren, was kann ich tun. smile.gif


Danke im Vorraus, nico
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Nur-Lag
#2 Geschrieben am: Mo 26.11.2007, 21:30 (+00:10)
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Das ist natürlich ohne Vertrag nicht so gut. Wie klar habt Ihr denn darüber geredet, sprich wie klar wurde das wirklich abgeklärt?
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baerwurz
#3 Geschrieben am: Mo 26.11.2007, 22:10 (+00:40)
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Das man für 20 Euro nicht 9 Banner bekommt kann sich wohl jedes Kind denken.

Für solche Schlaumeier sollte es ne öffentliche Prangerliste geben. Aber naja, in dem Fall kann man wohl nichts machen.


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Nico B
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#4 Geschrieben am: Mo 26.11.2007, 22:40 (+00:29)
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Baerwurz: Dachte ich mir auch. smile.gif

Ausser paar icq Chat-Schreiben gibt es nichts weiter.


Daher wird es sich wohl im Sande verlaufen. Ansonsten keine Ahnung. Muss ich nochmal mit meinem Anwalt reden, ma sehen.
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Nur-Lag
#5 Geschrieben am: Di 27.11.2007, 22:12 (+23:32)
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Das lohnt sich doch wohl kaum deshalb zum Anwalt zu rennen, oder?
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Nico B
Second-Dimension.de
Geschrieben am: Di 27.11.2007, 21:49
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Denk ich eigentlich auch. Notfalllösung.
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Eric-Oliver Mächler
www.maechler-net.com
#7 Geschrieben am: Di 27.11.2007, 22:29 (+00:40)
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es gibt hier in der schweiz wie glaub auch in deutschland kein vertragspflicht. d.h wenn du das alles beweisen kannst - mit logs, chatlogs, emails oä dann hast du das recht auf deiner seite.


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jAuer
Jürgen Auer - freiberufl. Programmierer
#8 Geschrieben am: Di 27.11.2007, 23:15 (+00:45)
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Zwei Anmerkungen.

- Man kann so gut wie alles praktisch ausschließlich mündlich regeln. Verstehen beide dasselbe darunter und halten sich beide daran, gibt es keinerlei Probleme - und wenig sinnloses Papier.

- Zu sagen 'hätte man sich ja denken können, daß es für 20.- nicht 9 Banner gibt' zählt nicht. Naturgemäß ist es das Recht von einem Kunden, als Laie ungewöhnliche Vorstellungen über mögliche Kosten zu haben, ein Kunde darf unrealistische Vorstellungen haben.

Folglich: Keiner von Euch kann etwas beweisen, ob die Protokolle anerkannt werden würden, weiß ich nicht (dürfte auch vom Gericht abhängen). Rennt einer zum Gericht (jeder könnte den anderen verklagen), würde Euch das Gericht einen Vergleich nahelegen. Warum dann nicht gleich? Einigt Euch bei 100.- für 9 Banner o.ä. und macht Euch nicht sinnlos wegen so geringer Beträge gegenseitig Streß.

Oder verzichtet einfach beide auf das Geschäft.


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hajue
#9 Geschrieben am: Mi 28.11.2007, 01:43 (+02:28)
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Wie wäre es mit einer Guideline: Nepper, Schlepper, Bauernfänger?

Einen Standardvertrag, wo man kurz die Detials deklariert und ihn sich mit Unterschrift zurückfaxen läßt wäre auf Dauer auch angebracht.

Erst Zahlung, dann Arbeit - oder wie jAuer in einem damaligen Thread empfohlen hat, zumindest eine Anzahlung von etwa 20% +.

Das Gegenüber war ja mal schlau und hat nur 20 Euro überwiesen - eventuell dachte es wirklich, dass die Preise so niedrig sind. Man kann es leider nicht nachweisen sleep.gif


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hajue
#10 Geschrieben am: Mi 28.11.2007, 02:08 (+00:24)
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...by the way, warum nicht einfach eine Website erstellen, auf der man Credits per paypal erwirbt - ein Banner = ein Credit = 20 Euro(Hänge noch im Fotolia-Thread). Das Prinzip ist auch psychologisch gar nicht mal so schlecht. Ob der Banner einem dann gefällt ist völlig egal, denn die Arbeitszeit ist die 20 Euro/ den Credit wert. Wer von der Leistung nicht überzeugt ist, wird dich halt nicht weiterempfehlen - oder sagen, dass es ihm nicht gefällt. Also gib dem nächsten Kunden noch ein Umtauschrecht/ Geld zurück Garantie, wobei der erste Banner (der wahrscheinlich nur wenig von den anderen variiert) durch ein dickes Wasserzeichen gebrandet ist. -> Das Umtauschrecht auf maximal vier Tage ansetzen.

Dann beim zweiten Exemplar ganz klar verdeutlichen, dass nicht das Resultat ausschlaggebend ist, sondern die Arbeitszeit, wobei das Resultat natürlich qualitativ hochwertig sein sollte/ die Zeit "nach Treu und Glauben" gerechtfertigt.



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