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> Rechnungslegung von vielen Kleinstbeträgen, Fotolia und Konsorten
Ronald Nickel
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Geschrieben am: Mo 26.11.2007, 10:29
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Hallo
diesmal richtet sich meine Frage an die Zunft der Betriebswirtler oder auch Fotolia-User.
Wie sieht die Rechnungslegung bei dem Zahlungssystem beispielsweise bei Fotolia aus? Wenn ich als Agentur 200,- Euro bei einem Bildanbieter einzahle aber über 2 Jahre nach und nach Bilder kaufe, wird mir mein Steuerberaten den Hals umdrehen wenn ich ihm hunderte von einzelnen Rechnungen über Minimalstbeträge vorlege. Oder kann ich ihm einfach ein Rechnung von 200,- Euro vorlegen und auf das laufende Jahr valutieren obwohl ich noch nicht den kompletten Gegenwert in Form von Fotos erhalten habe?

Denn: wenn ich die 200,.- Euro als Ausgabe steuerlich geltend mache kann ich diesen Betrag in form eines Stornos ja beim Fotoservice nicht einfach wieder zurückfordern ohne ihn als Gewinn zu deklarieren, oder?

Gruß Ronny


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hatschi1810
#2 Geschrieben am: Mo 26.11.2007, 11:12 (+00:43)
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Soweit ich weiß bucht unsere Buchhaltung Guthaben, z.B. von unserem Domain-Reseller, auch ganz, das ist wohl nicht 100% korrekt aber praktisch kaum anders zu lösen.
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hajue
#3 Geschrieben am: Mo 26.11.2007, 11:28 (+00:15)
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Hm, zahl einfach 200 Credits ein und schick die Rechnung bei der nächsten Erklärung raus.

Woher soll die Behörde wissen, dass nur mit einem Teil der Summe Pics erworben wurden?

Ich kauf immer in 10er Schritten - und ehrlich gesagt hab ich nie dran gedacht, die Fotos anzugeben :-!

Aber bei knapp 200 Euro lohnt es sich.


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TSc
#4 Geschrieben am: Mo 26.11.2007, 11:46 (+00:17)
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Du zahlst einmal eine Rechnung (Beleg) über 200,--Euro. Diese wird gebucht.
(Und kannst Vorsteuer geltend machen.)

Wieviel davon beim Anbieter noch als Guthaben liegen ist dabei erstmal egal. Fakt ist das du für die Bereitstellung von Fotos im Wert von 200,--Euro gezalht hast. In welchem Zeitrahmen dann die Lieferung stattfindet interessiert das Finanzamt meines Wissens nach relativ wenig.
Kann man ein wenig mit Teillieferungen von Waren vergleichen bei denen nicht alles in der ersten Sendung mitgeliefert wird. Da fragt die FA auch nicht nach in welchem Paket jetzt welche Bauteile waren, da ist interessant was auf der Rechnung stand und bezahlt wurde.

Solltest du nicht alles aufbrauchen und eine Rückzahlung bekommen erhälst du eine Gutschrieft (Beleg) die du dann wieder als Einnahme buchen kannst.
(Und zahlst Mehrwertsteuer die du ja vorher als Vorsteuer "gutgeschrieben" bekommen hast.)

So wird das bei uns gehandhabt, ist eigentlich relativ simpel.



Du darfst es dir halt nicht so vorstellen das du bei dem Anbieter ein Konto hast wo du Stückchenweise von bezalhst.
An sich ist es so das du 200,--Euro für die Bereitstellung einer gewissen Anzahl von Waren bezahlst. Damit ist das Geld erstmal bei dir weg und in das Vermögen des Fotoservices eingegangen. Wenn es dann nicht zur kompletten Leiferung der Ware kommt, bekommst du den Restbetrag wieder gutgeschrieben.
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Ronald Nickel
Ronnic Arts - Arts ´n graphics
#5 Geschrieben am: Mo 26.11.2007, 22:57 (+11:10)
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Danke an alle. Jetzt kann ich bei meinem Steuerberater wieder Entwarnung geben biggrin.gif

Gruß Ronny


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Claus Lehmann
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#6 Geschrieben am: Mo 26.11.2007, 23:34 (+00:36)
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@TSc

Zeitpunkt der Leistungserbringung interessiert das Finanzamt z.T. sehr wohl - je nach Kontext ausschlaggebend für den Zeitpunkt wann die Umsatzsteuer anfällt.

Lässt sich aber alles lösen. Beispiel: Adbutler, Superclix und Affilinet fakturieren die Kontoaufladung des Merchants zum Zeitpunkt der Aufladung.


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Ronald Nickel
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#7 Geschrieben am: Mo 26.11.2007, 23:53 (+00:19)
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hängt also alles an der Definition der Leistung ab. Ist die Leistung erbracht wenn ich als Anbieter die Fotos bereithalte oder ist sie erst erbracht wenn der kunde gemäß seiner Credits alle Fotos in Anspruch genommen hat - was, übertrieben gesagt ja auch 2 Jahre dauern kann.

Für welches jahr darf der Kunde dann seine Ausgaben steuerlich geltend machen? Im Jahr des Einzahlens der 200,- Euro oder erst nachdem er sein Kontingent verbraucht hat.(Was auch ewig dauern kann wenn er Credits zukauft)

Gruß Ronny


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hajue
#8 Geschrieben am: Di 27.11.2007, 00:47 (+00:53)
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QUOTE
Für welches jahr darf der Kunde dann seine Ausgaben steuerlich geltend machen? Im Jahr des Einzahlens der 200,- Euro oder erst nachdem er sein Kontingent verbraucht hat.(Was auch ewig dauern kann wenn er Credits zukauft)


Meine Meinung: Credit = Leistung = unmittelbar erhaltene Leistung.

Nun, man kann es drehen wie man will - gemäß dem Fall, dass ein einziger Credit bzw alle 200 die Leistung sind, ist ist mit einmaliger Zahlung sofort erledigt.

Du kaufst ja nicht den Anspruch, 200 "Bananen" zu erwerben, die dann nach Bedarf geordert werden.

Streng genommen wird ein Credit nicht als Währung akzeptiert, ist somit ein immaterielles Irgendwas Gut, eine gekaufte "Idee" (wohl aber könnte man genau an den richtigen Fuzzi im Amt gelangen.) Um es hart zu verdeutlichen: Kauf einen Credit, erhalte eine Rechnung und geh zum Amt. Wie macht man den Erwerb des Bildes durch den Credit klar?

Laut der Befürchtung, den Beweis der 200 Bilder zu erbringen, müsste man alle 200 Bilder an das Finanzamt senden o.O

Im Zweifel einfach den Steuerberater fragen. In der Realität ist es sogar recht schwer einigen Zweigstellen google Adwords nahezulegen, diese abzusetzen.

200 Credits zahlen, Rechnung ans Amt - was dann eventuell Reklamiert wird steurlich angeben.

Man muss den Damen und Herren halt klar machen, dass die Credits bei Buchung auf deinen Account die erbrachte Leistung sind - so ist es nämlich und nicht anders. Ob jemals eine Bild gekauft wird ist da ziemlich egal.


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#9 Geschrieben am: Di 27.11.2007, 09:48 (+09:01)
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QUOTE (Claus Lehmann @ Mo 26.11.2007, 23:34)
@TSc

Zeitpunkt der Leistungserbringung interessiert das Finanzamt z.T. sehr wohl - je nach Kontext ausschlaggebend für den Zeitpunkt wann die Umsatzsteuer anfällt.

Gut, das stimmt in der Tat.
Ich bin da von meinem Kleinunternehmertum ausgegangen, bei welchem nach Beantragung beim Finanzamt der Ein- bzw. Ausgang der Buchtung ausschlaggebend ist.

Aber wie jetzt schon mehrfach geschrieben ist es durchaus eine Sache wie der Geschäftspartner fakturiert. Ich denke die Optionen sind mittlerweile gut beschrieben.
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