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> Abgezockt, Kann man eine Domain pfänden?
VoinG
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Geschrieben am: Mo 12.11.2007, 20:38
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Dazu hast du dich auch geäußert, warum willst du nicht diesen Weg einschlagen?

Die letzte Nachricht von mir: http://www.ayom.com/topic-21251-st-20.html#entry139756 - ich habe die Titel geholt, ausgefüllt und an das Amtsgericht Hagen geschickt, am letzten Freitag. 9% vom ganzen Betrag habe ich draufgetan und warte nun auf die Nachrichten.

Passt dir das nicht?


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- Matthias -
#2 Geschrieben am: Mo 12.11.2007, 20:52 (+00:13)
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Du darfst die Daten anderer nicht veröffentlichen, ohne deren ausdrückliche Zustimmung, schon gar nicht im Zusammenhang mit einem Fehlverhalten desjenigen. Den Pranger gibt es aus gutem Grund nicht mehr.

Eine Zuwiderhandlung könnte für Dich teuer werden, da dies ein schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen ist.

Eine Domain kann nicht gepfändet werden. Man hat es hier und da zwar bis 2005 praktiziert. Bis dann der BGH dem ganzen einen Riegel vorschob. Laut BGH-Rechtsprechung ist eine Internet-Domain an sich kein pfändbares Vermögensrecht, da sie keine dem Marken- oder Patentrecht vergleichbare ausschliessliche Stellung hat. Laut BGH ist eine Domain lediglich eine Internetadresse, deren Ausschliesslichkeit nur technische Gründe hat.

Laut BGH kann jedoch die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche des Domaininhabers gegenüber der Denic aus dem Registrierungsvertrag gepfändet werden. Da es sich hier um Kleinstbeträge handelt macht das wenig Sinn, denn die Einnahmen aus einer Website, die mit der Domain verbunden ist, bleiben davon unberührt.
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VoinG
www.design4u.org
#3 Geschrieben am: Mo 12.11.2007, 20:52 (+00:00)
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Wie gesagt, ich berichte sobald ich Nachrichten aus Hagen habe. Sonst können mich alle fragen, ich weiß nicht viel, aber Einiges smile.gif

Was deine Frage bzgl. Domain angeht, weiß ich leider nicht und gebe die Frage weiter smile.gif


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Johnny1885
#4 Geschrieben am: Mo 12.11.2007, 22:55 (+02:02)
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was mir gerade auch noch in den Sinn dazu gekommen ist! Werden die Texte schon online bereitgestellt? Werden deine Texte benutzt?

Sollte dies der Fall sein, stell eine Seite ins netz mit dem gleichen Text! Verlinke Sie ein wenig, meld dich ordentlich bei google Webmaster an, und melde Googel den doppelten Content.

Mit einer schönen Begründung! Vieleicht wird seine Seite dadurch ordentlich abgestufft. Dann bezahlt er doppelt, sofern er die seite geschäflich nutzt und im affliate bereich tätig ist!

Sofern du in dem Abnehmervertrag drin hast dass die Texte bis zur Vollständigen Bezahlung dein Inhalt bleibt!

Habe darin jetzt noch keine Erfahrung, aber wäre doch eine Überlegung wert! biggrin.gif

Müste denke ich auch vom rechtlichen ok sein, oder was meinst du Matthias?


Gruss
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Duvi
#5 Geschrieben am: Mo 12.11.2007, 23:39 (+00:43)
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weiss nicht ob die idee so gut ist?!?
wenn du die texte selbst bzw. anderweitig verwendest, dürftest du eigentlich keinen anspruch mehr auf bezahlung haben. oder?
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Johnny1885
#6 Geschrieben am: Mo 12.11.2007, 23:45 (+00:05)
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klar, das ist ausgeschlossen! Ausser du triffst mit ihm eine Abrede!

Aber da er seinem Webmaster schon geld schuldet und die seite schon offline ist, geh ich mal davon aus, dass es dazu sowso nicht mehr kommen wird !

Bei Ebay würde man sowas als spassbieter nennen biggrin.gif
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