| Toblerone |
Geschrieben am: Sa 10.11.2007, 15:23
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![]() AyomRank 6 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 936 Mitglied seit: 15.02.2007 |
Einfaches Szenario:
Kunde bezahlt seine Rechnung für seinen "TOP"-Mailaccount nicht und reagiert nicht auf Mahnungen. Das ganze Spielchen ist mir jetzt langsam bisl zu viel, er ist seit 6 Monaten überfällig. Wie ist das? Darf man denn einen Mailzugriff sperren als Anbieter? Oder ist das Eingriff in irgendein Recht, z.b. weil ja Mails auch etwas mit dem Postverkehr zu tun haben und den darf man ja auch nicht blockieren. Fakt ist, er nutzt ihn immer fleißig und reagiert nicht einmal auf Mails die direkt in den Account geschickt werden..... Was tun? |
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| Florian Hodel |
#2 Geschrieben am: Sa 10.11.2007, 16:32 (+01:09)
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![]() AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 194 Mitglied seit: 7.09.2006 |
Da besteht doch sicher ein Vertrag mit AGB usw. oder nicht?
Hast du schon versucht, ihn telefonisch zu erreichen? Ich würde mal spontan sagen, dass das kein Problem sein sollte (die Sperrung), wenn er seine Rechnungen nicht bezahlt. Wenn du eine Zeitschrift abonnierts und sie nicht bezahlst werden die dir die Lieferung auch nicht mehr machen -------------------- |
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| polonius |
#3 Geschrieben am: Sa 10.11.2007, 17:18 (+00:46)
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AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 78 Mitglied seit: 19.03.2006 |
Ich denke nicht, dass der Mailzugang etwas mit Postverkehr zu tun hat und finde den Vergleich damit insofern fragwürdig, als dass du in der Regel nicht bezahlst, damit du die Post erhältst, sondern der Absender. Dein Kunde bezahlt eine von dir erbrachte Dienstleistung (Bereitstellung des Mailaccounts) nicht. Wenn du das nicht in deinen AGB geregelt hast, sollte doch automatisch eine gesetzliche Regelung greifen? Ich würde folgendermassen vorgehen: Mahnung mit eingeschriebenem Brief unter Bekanntgabe einer angemessenen Frist und Androhung von juristischen Schritten (z.B. Betreibung) und Sperrung der Dienstleistung (dein Telefonanbieter klemmt dir ja auch den Anschluss ab, wenn du nicht bezahlst). Wenn innert der gesetzten Frist keine Zahlung eingeht, kannst du die angekündigten Massnahmen umsetzen. |
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| Marc Schuler Host2Day ISP International |
#4 Geschrieben am: Sa 10.11.2007, 19:02 (+01:43)
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![]() AyomRank 8 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 1563 Mitglied seit: 1.11.2005 |
Also ich mache das strikt so, wenn Rechnungen nicht bezahlt werden.
Ab einer gewissen Grösse ist es nicht mehr anderst umsetzbar ohne einen riesen Aufwand zu haben. Ablauf: 1) 1. Mahnung kostenpflichtig 5 Tage Frist 2) 2. Mahnung kostenpflichtig 5 Tage Frist 3) Inkasso + Blockierung Ich habe das natürlich in den AGB so geregelt, dass kein Anspruch auf die Dienstleistung besteht, wenn der Kunde im Verzug ist und würde es auch bei allen anderen ähnlichen Diensen gleich regeln. Gruss Marc -------------------- ----------------------------------------------------------------------------------------
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| jAuer Jürgen Auer - freiberufl. Programmierer |
#5 Geschrieben am: Sa 10.11.2007, 21:19 (+02:17)
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AyomRank 9 Gruppe: Experten Entwicklung Beiträge: 2432 Mitglied seit: 4.02.2006 |
Du bist aber entgegenkommend. Bei Dauerschuldverhältnissen (regelmäßig Leistung gegen regelmäßig Geld) kann man sich problemlos an anderen Firmen orientieren bzw. einen Blick in deren AGB werfen. In Deutschland werden Rechnungen in der Regel mit 14 - 30 - tägiger Zahlungsfrist gestellt. Nach dreißig Tagen sind sie automatisch im Verzug (falls nichts anderes vereinbart wurde). Und 'große Firmen' sperren nach 60 Tagen. Ich vermute, daß man sich da einfach analog an Mietsverhältnissen orientiert. Auch da ist die Zahlung monatlich fällig, ein Minus von zwei Monatsmieten berechtigt zur Kündigung. Individuell läßt sich das immer auch anders handhaben - da vereinbart man dann mit einem Kunden, daß die Rechnung erst in einem Vierteljahr bezahlt wird. Aber das setzt einen Kontakt, ein Telefonat, eine Interaktion mit dem Kunden voraus. Bei sechs Monaten Duldung ist das allerdings schon arg spät. -------------------- Web-Anwendung 3.0: Ein Online-Kalender für Termine vieler Filialen.
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