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> Zahlungsarten in Onlineshops
TTlong
Geschrieben am: Fr 9.11.2007, 12:34
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Hallo,

ich habe demnächst vor, einen Onlineshop zu eröffnen.
Leider bin ich mir nicht ganz sicher, ob eine gesetzlich geregelte (in DE) Bestimmung existiert, die mir vorschreibt, was und wieviele (verschiedene) Zahlungsarten ich zu akzeptieren hab.

Ich möchte nämlich ausschließlich kostenpflichtige Downloads anbieten, die im Regelfall durch ein PayPal-Backend bezahlt werden oder via Vorkasse auf mein PayPal-Konto.

Der Teil in meinen AGB sieht wie folgt aus:

QUOTE
Alle angegebenen Preise sind Endpreise, die die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 19%
beinhalten.

Die Zahlung bei Lieferung innerhalb Deutschlands sowie in EU-Länder ist per

Vorkasse (Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufpreis nach Vertragsabschluss unverzüglich zu
bezahlen. Zahlbar per PayPal™ im Automatisierungsprozess oder per Überweisung auf unser
PayPal™-Konto: xxx@xxxxx.tld) möglich.

Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Waren das Eigentum des Anbieters
(Eigentumsvorbehalt nach § 158, 449 BGB). Nach überschreiten der vereinbarten Zahlungs-
fristen, berechnen wir Mahn- und Bearbeitungsgebühren in Höhe von 5,- Euro für die erste
Mahnung (inklusive Bearbeitungsgebühr) sowie 10,- Euro für die zweite Mahnung (inklusive
Bearbeitungsgebühr).


Die Zahlungsfrist beträgt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, zwei Wochen. Sie beginnt
mit Erhalt der Ware.



Darf ich das so stehen lassen oder muss ich beispielsweise auch Rechnung akzeptieren?


Gruß TTlong


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ja-sowas
#2 Geschrieben am: Fr 9.11.2007, 13:14 (+00:39)
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AyomRank 3
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Beiträge: 30
Mitglied seit: 12.09.2006


Das ist schwer zu sagen, die Zahlungsarten sind nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Eventuell ist es eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers, wenn man nur Vorkasse anbietet. Dazu gibt es zwar ein gegensätzliches Urteil (http://www.internetrecht-rostock.de/ebay-vorkasse.htm), aber man hat natürlich keine Garantie, dass der nächste Richter das genauso sieht.
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TTlong
#3 Geschrieben am: Fr 9.11.2007, 15:26 (+02:11)
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AyomRank 5
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Gruppe: Member (aktiv)
Beiträge: 324
Mitglied seit: 8.02.2007


Ok, danke dir.
Ich werde es jetzt so handhaben, dass ich zusätzlich noch darauf hinweise, dass ich nur PayPal-Zahlungen akzeptiere.
Zumal das Urteil ja relativ aktuell ist.


Danke und Gruß TTlong


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