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> Selbsständig, aber wann?
Ela .P
Geschrieben am: Fr 2.11.2007, 15:19
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Hallo allerseits,

ich finde das Forum hier echt super. Und ich hatte schon mehrere Male hier tolle Tipps rund um die Optimierung meiner Seite erhalten können. Nun habe ich bereits vor eine zweite Seite zu entwerfen. (Forum / Blog).

Da ich mit der ersten Seite bereits schon ein wenig Geld über Adsense verdiene, und wahrscheinlch ja mit der zweiten ebenfalls noch mehr hinzukommen wird, wollte ich gerne wissen, wie das denn mit der Selbstständigkeit ist, da ich keine Probleme mit dem Finanzamt bekommen möchte. Deswegen würde ich mich freuen, wenn ihr mir eure Erfahrungen oder einpaar Tipps geben könntet, wie ihr das gemeistert habt.

Meine Fragen hierzu:
1. Ab welcher Einnahmehöhe betreibe ich die Seite nicht mehr nur privat, sondern auch gewerblich, da sie gewinnbringend ist?

2. Wann wäre es an er Zeit für mich die Selbsständigkeit als Nebengewerbe anzumelden?

3.Brauche ich überhaupt eine Gewerbeanmeldung, oder reicht auch der freie Beruf aus? Denn dort bekomm ich ja auch eine Steuernummer, wie freie Journalisten, Lehrer, Künstler.. und ein Webmaster ist doch auch dasgleiche, oder?

Da Pflege meiner Seite immer mehr zu meinem Hobby gewordn ist, und ich nun auch damit ein paar Einnahmen erziele, ist dieser Zweig für mich recht attraktiv geworden. Ich werde sicher nicht sofort damit meine Miete finanzieren können, doch ich will schon weitermachen, und evt. weitere Seiten erstellen. Somit meine weiteren Fragen:

4. Wie kann ich dem Finanzamt am besten erläutern, was ich mache, damit ich nicht sofort Abgaben habe? Denn momentan ists wirklich nicht viel, was ich dort verdiene.

5. Wie sieht es mit einem Firmennamen aus? Kann ich dort den Namen meiner Domain als Namen nennen? Doch wenn ich vorhabe mehrere Domains / Webprojekte aufzubauen, ist dort ein abstrakter Name wahrscheinlich besser.

Vielleicht nochmal kurz zur Information. Ich lebe in Deutschland und bin Deutsche, so dass hier das deutsche Recht greift. (Ich hatte in Erfahrung bringen können, dass dies hier ein Schweizer Forum ist. Aber ich hoffe, dass sich hier auch genug mit dem deutschen Recht auskennen smile.gif )

So das wars fürs erste. Ich hoffe, dass ich nicht zuviele Fragen auf einmal gestellt habe. Doch finde ich, ist so eine Sache schon was, das man sich gründlich überlegen konnte. Und bevor ich zum Finanzamt oder dergleichen gehe, wollte ich diese elementren Fragen schon mal vorab geklärt haben.

Vielen Dank für eure Antworten im nachfolgenden.

gruss

Ela
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MWM-Fachverlag
#2 Geschrieben am: Fr 2.11.2007, 15:54 (+00:34)
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Hallo Ela,

hier ein paar Antworten zu deinen Fragen:

1. Selbstständig bist du, sobald du Gewinne mit deinen Projekten einfährst. Also im Grunde schon jetzt. Du betreibst de facto eine gwerbliche Seite.

2. Melde das Gewerbe schnellstmöglich an. Achte aber darauf, das Datum des Beginns der gewerblichen Tätigkeit nicht rückwirkend zu benennen. Das sehen die Finanzämter gar nicht gerne.

3. Webmaster ist kein freier Beruf, sondern eine gewerbliche (selbstständige) Tätigkeit.

4. Das Finanzamt wird anerkennen, dass du in der ersten Zeit noch keine oder nur kleine Gewinne mit deinem Gewerbe erzielst. Steuern brauchst du sowieso erst ab einer bestimmten Gewinnhöhe zu bezahlen (mit Ausnahme der Umsatzsteuer).

5. Als Firmenname muss du (ich gehe davon aus, dass du ein Einzelunternehmen anmeldest) deinen ausgeschriebenen Vor- und Nachnahmen nehmen. Du kannst aber noch einen Zusatz hinzufügen, z.B. "Paul Müller Webdesign" oder "Internetmarketing Sandra Meier".

Diese Infos sind auf das deutsche Rechtssystem bezogen.

Grüße
MW


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Ela .P
#3 Geschrieben am: Fr 2.11.2007, 16:34 (+00:40)
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Hallo MW,

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort.
Mir scheint es trotzallem ein bisschen suspekt zu sein, dass ich mit meinen geringen Einnahmen bereits schon ein Gwerbe anmelden muß.
Denn eigentlich habe ich hier im Forum mal gelesen, dass wenn der Gewinn eine bestimmte Grenze von ca. 5000 Euro nicht übersteigt, man dieses auf der Lohnsteuererklärung unter sonstige Einkünfte aufführen darf. Denn letztendlich handle ich nicht, und verkaufe auch keine Waren. Somit beiteilige ich mich nicht aktiv am Handel.

Ich selbt werde als Einzelunternehmer tätig sein. Dieser angebliche Freibetrag von 5000 Euro wäre ja schon astronomisch für mich. Mit meiner jetzigen Seite habe ich Gewinne von ca. 20 Euro pro Monat. Das ist wirklich nicht viel. Deswegen habe ich Angst, dass wenn ich ein Gewerbe anmelde mich die ganzen Beiträge, die damit verbunden sind (leider weß ich nicht welche und wieviel) weit mehr sind, als meine eingenommenen Adsense Einnahmen.

gruss

Ela



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Claus Lehmann
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#4 Geschrieben am: Fr 2.11.2007, 16:51 (+00:16)
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In Deutschland gewerblich tätig sobald Gewinnerzielungsabsicht besteht.

Such mal hier im Forum, Thema hatten wir schon ganz oft im Detail


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Ela .P
#5 Geschrieben am: Fr 2.11.2007, 17:24 (+00:32)
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Hallo Claus,

ich hatte mir da scho einpaar Sachen durchlesen können, doch bin ich immer verwirrter, was die Gewerbeanmeldung betrifft.

Meine jetzige Situation. Ich bin Studentin, 27 Jahre, und da ich auch während des Studiums freiberufliche Sachen ausgeübt habe, besitze ich eine Steuernummer für freiberufliche Tätigkeiten.

Nun hatte ich den recht interessanten ayom Artikel http://www.ayom.com/topic-358-st-20.html gelesen, indem Matthias sagt, dass nicht allein an den Einnahmen erkennbar ist, ob man freischaffend ist, sondern viel mehr an der Tätigkeit, die man ausübt. Ich meinerseits, würde mich natürlich als Webdesigner sehen, was wiederrum laut Matthias Designer --> Webdesigner heisst, und ebenfalls zu den freien Berufen gehört.

Deswegen stellt sich meine Frage, ob ich nun wirklich ein Gewerbe anmelden muss. Denn eine Steuernummer für freie Berufe verfüge ich jetzt schon, und muss jährlich meine Umsatzsteuererklärung mchen. Kann ich dort einfach diese weiteren Einnahmen, die ich mit Adsense hinzubekomme dort auflisten, oder brauche ich hierzu noch ein Gewerbe?

Das wurde mir nicht so richtig klar. Trotzdem Entschuldigung, dass ihr das Thema schon so oft durchgekaut habt. Ich hatte nun die Beiträge gelesen, doch so richtig habe ich keine Antwort gefunden.

gruss

Ela
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MWM-Fachverlag
#6 Geschrieben am: Fr 2.11.2007, 17:43 (+00:19)
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Freiberuflicher Webdesigner bist du nur, wenn du im Auftrag Dritter arbeitest. Da du aber eigene Projekte "designst", fällt das unter "gewerbliche Tätigkeit".

Was hindert sich daran, ein Gewerbe anzumelden? Das ist schnell gemacht, kostet ca. 25 Euro und dann hast du alles in trockenen Tüchern. Bei der Steuererklärung hast du lediglich einen Bogen mehr auszufüllen.

Gruß
MW


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