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> Urheberrecht und Unique-Content
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Geschrieben am: Sa 27.10.2007, 10:44
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QUOTE (André Hoek @ Sa 27.10.2007, 11:09)
Hallo Ayomer,

seit kurzer Zeit verkaufe ich Texte.

Wie ist das mit dem Urheberrecht wenn ich einen Text verkaufe?
Welche Rechte erwirbt der Kunde?

Wie kann ich mich gegen Diebstahl schützen?
Wenn ich zum Beispiel einem Kunden Texte sende, er nicht bezahlt und hinterher behauptet er hätte diese selbst geschrieben?

Die nächste Frage wäre, wenn ich einen Text vorab geschrieben habe ihn in meinem Blog veröffentliche und ihn bei Verkauf lösche, hätte dies Auswirkungen für den Webmaster der den Artikel aus Unique Content erworben hat?

Danke für Eure Antworten!

André

Der Kunde kann nur das Nutzungsrecht erwerben. Das Urheberrecht bleibt immer bei dir so lange du lebst. Es kann nicht übertragen werden.

Wenn ein Kunde nicht bezahlt hat, solltest du den Emailverkehr drucken und einem Anwalt geben. Gleich eine Abmahnung schicken.

Zur Vorbeugung solltest du jeden Auftrag vorher mit Unterschrift bestätigen lassen.

Wenn deine Texte vorher in einer Suchmaschine eingelesen sind, kann das negative Auswirkungen haben so lange dieser Text online (Doppelter Content) ist.


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#2 Geschrieben am: Sa 27.10.2007, 10:56 (+00:11)
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ne, ich würde texte die du verkaufen willst NIE vorher 1:1 ins internet stellen.
evtl. die einleitung... oder auszüge davon. Max 1/4 Din A4 Seite... eher etwas weniger.

das nutzungsrecht must du vertraglich festlegen. wie der text genutzt werden darf.
kunde darf damit machen was er will, oder eben nicht (verkaufen, vermieten, verweiss nicht was)
wo darf der text eingesezt werden
wir oft....
alles was du geregelt haben willst.

ric

TIPP: Google ist des schreibers Freund. Meistens sind diese Fragen schon sehr kompetent beantwortet. trotzdem augen auf, ins internet kann jeder irgendwelche sch.... schreiben.


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- Matthias -
#3 Geschrieben am: Sa 27.10.2007, 11:19 (+00:23)
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Das Urheberrecht ist in unseren Rechtsräumen nicht übertragbar. Das ist das Wesentliche für Dich. Alles andere kannst Du im "Kleingedruckten" regeln. Eine Garantie vor Betrug gibt es nicht, da bleibt Dir nur der übliche Rechtsweg.
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