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> gewerbeschein mit homepage
blizzardfreak
Geschrieben am: Mi 3.10.2007, 15:05
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hi

habe mal eine frage und zwar habe ich vor eine homepage mit dem Namen southpark-clips.de zu machen oder anderem Namen war nur ein beispiel auf jeden fall sollen dort clips von southpark, family guy, simpsons scrubs und so drauf. Jetzt wollte ich fragen bin 14 und ob ich einen Gewerbeschein brauche wenn ich dort auf der Seite oder so ein paar banner ,affiliate oder von google AdSense drauf mache. Denn eigentlich handelt die Homepage ja von southpark clips und so.


Möglichkeit 2:

Jetzt habe ich noch eine andere Frage brauche ich einen Gewerbeschein wenn ich die Videos da drauf mache und dann einen kleinen zweig wo man drauf klicken kann und da dann eine große Seite voll mit Banner ist?
Dass die die da anklicken können wenn sie wollen.

Brauch man für beide möglichkeiten einen Gewerbeschein oder nur für die 2. möglichkeit

Aber bin erst 14 kann man da schon Google Adsense benutzen?

achso und wenn jemand noch ideen hat wie ich etwas geld dazu verdienen kann per homepage kann er sie ja sagen würde mich freuen will ja nicht viel verdienen. nur so dass ich meine kosten decke und vieleicht noch ein kleiner Taschengeldbonus


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G.P.
#2 Geschrieben am: Mi 3.10.2007, 15:30 (+00:25)
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1. Du brauchst in beiden Faellen einen Gewerbeschein

2. Google ist laut AGB erst ab 18 nutzbar.

3. Was du machst ist illigal. Ich bezweifle das du die schriftlichen Rechte der Copyright Inhabe hast, diese Folgen bei dir anzubieten. Lass es lieber seihen, denn auch dein Alter schuetzt vor Strafe nicht.

MfG
GP


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blizzardfreak
#3 Geschrieben am: Mi 3.10.2007, 15:35 (+00:04)
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warum ist Nummer 1. illegal? dass ist doch nur so nebenbei. also was ist wenn ich nur z.B. ein paar Banner da drauf mache?


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G.P.
#4 Geschrieben am: Mi 3.10.2007, 15:38 (+00:03)
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Es ist irrelevant wie viel du damit verdienst. Aber sobald du irgendetwas durch die Homepage bekommst oder den versuch unternimmst etwas dazu zu verdienen, brauchst du enen Gewerbeschein.

MfG
GP


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blizzardfreak
#5 Geschrieben am: Mi 3.10.2007, 15:38 (+00:00)
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ich mache doch keine Folgen sondern eher so clips so wie bei myvideo ist dass dann trotzdem noch illegal? auch wenn ich die dinge selbst schneide? wenn ja dann überlege ich mir eben etwas anderes. Ist dann myvideo auch illegal oder was? auch wenn die clips immer nur so 30sec gehen?

sry für den doppelpost bin aber gerade in Eile.


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blizzardfreak
#6 Geschrieben am: Mi 3.10.2007, 15:41 (+00:02)
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kann dass noch jemand bestätigen dass man da einen gewerbeschein braucht.

und kann man dann den Gewerbeschein von meiner Schwester benutzen die hat einen aber muss man den speziell machen wenn man den für so etwas will.


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G.P.
#7 Geschrieben am: Mi 3.10.2007, 15:44 (+00:02)
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nutze die suchfunktion zum thema gewerbeschein, da findest du viele Infos.

Sehr viele Videos bei Anbietern wie Youtube und Myvideo sind illigal. Was diese Anbieter von dir unterscheidet ist nur, dass diese genug Geld fuer die Anwaltskosten haben.

MfG
GP


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blizzardfreak
#8 Geschrieben am: Mi 3.10.2007, 15:48 (+00:04)
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achso also ist wenn illegal wenn ich z.B. einen clip wo cartman singt reinstelle der z.B. nur 30 sekunden geht. Und Ist dann dann wenigstens ok wenn ich nur Bilder reinstelle ode rdie entstehung von southpark und anderen serien?

tut mir leid aber die suchfunktion habe ich schon benutzt aber dass meiste ist voll kompliziert geschrieben das blicke ich nicht und da wiedersprechen sich auch immer welche.

Aber von dem Namen her kann nichts passieren wenn die Southpark-clips.de heißt aber keine clips drauf sind, oder?

und geht dass mit dem gewerbeschein meiner schwester.


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Maxentius
#9 Geschrieben am: Mi 3.10.2007, 15:51 (+00:03)
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Wechsle deinen Wohnsitz und komm zu uns in die Schweiz. Hier brauchst du keinen Gewerbeschein, da es sowas bei uns in der liberalen und wirtschaftsfreundlichen Schweiz gar nicht gibt. Bezüglich Minderjährigkeit, gib deinen gesetzlichen Vertreter, z.B. die Eltern oder den Vormund an, der in deinem Namen schaltet und waltet. So kannst du legal und ohne Angst vor Abmahnungen (gibts in der Schweiz nicht) schalten und walten. wink.gif


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blizzardfreak
#10 Geschrieben am: Mi 3.10.2007, 15:53 (+00:02)
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wirklich? gut und ich wohne sogar in konstanz also nicht weit weg. Aber muss ich dann umziehen oder was?


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G.P.
#11 Geschrieben am: Mi 3.10.2007, 15:54 (+00:00)
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Wenn das Angebot offiziell von deiner Schwester betrieben wird sollte das kein Problem sein. (bin mir da aber nicht sicher wink.gif )

Bei Bildern ist es das gleiche wie bei Videos. Ohne Erlaubnis des Urhebers geht nichts.

Wegen des Domains:
Du brauchst dir keine Sorgen machen das etwas passiert weil keine Clips drauf sind. Wenn da etwas passieren sollte, dann nur weil du den (sicherlich geschuetzten) Begriff Southpark im Domainnamen hast.

@Maxentius
ich nehme mal an das ich dein Kommentar ironisch auffassen muss, oder?
Ein 14 jaehriger kann nicht so einfach mal seinen Wohnsitz in ein anderes Land verlegen. Mal ganz abgesehen davon waehre es auch nicht in der Schweiz legal Copyright geschuetzes Material anzubieten.

MfG
GP


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Maxentius
#12 Geschrieben am: Mi 3.10.2007, 15:57 (+00:03)
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QUOTE (blizzardfreak @ Mi 3.10.2007, 16:53)
wirklich? gut und ich wohne sogar in konstanz also nicht weit weg. Aber muss ich dann umziehen oder was?

Ja, es wäre schon gut, wenn du in Kreuzlingen statt in Konstanz wohnen würdest. Wobei, wenn du jemanden in Kreuzlingen kennst, dann kannst du ja eine Firma gründen (durch deinen gesetzlichen Vertreter) und den Firmen- und Steuersitz in die steuergünstige Schweiz verlegen.

Oder aber es läuft alles über den Bekannten in Kreuzlingen wobei du die Eigentümerrechte hast.


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blizzardfreak
#13 Geschrieben am: Mi 3.10.2007, 15:57 (+00:00)
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ok aber die entstehung davon darf ich doch drauf machen und glaubst du ob die da was machen wenn ich den geschützen begriff southpark benutze? aber die ganzen Fanseiten haben doch auch bilder von southpark. Und kann ich die irgendwie anschreiben ob ich da clips draufstellen darf von southpark weil eigentlich fördert dass die ja nur.

ok danke dann muss ich mal meine schwester oder so fragen ob die dass für mich macht.
Danke nochmals


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blizzardfreak
#14 Geschrieben am: Mi 3.10.2007, 16:03 (+00:06)
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danke Maxentius schon mal dann habe ich schon mal ein problem gelöst.


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blizzardfreak
#15 Geschrieben am: Mi 3.10.2007, 16:06 (+00:02)
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ok danke aber ich finde keine Adresse oder e-mail von denen. Und weiss jemand ob ich Dann englisch schreiben muss dass ist nämlich nicht gerade meine stärke.

Ist dass auch verboten wenn ich das als Fanseite benutze wie z.B. http://www.planearium2.de/ die haben ja auch eine Southpark Fanseite

weiss jemand von euch wo ich die e-mail adresse von den finde?


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Yannick
#16 Geschrieben am: Mi 3.10.2007, 16:24 (+00:18)
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Oh man.. rolleyes.gif

Dann setzt dich eben mal eine Stunde oder mehr hin und schreib eine vernünftige Mail, auf Englisch. Aber wenn Du noch nicht mal eine Email Adresse findest..


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blizzardfreak
#17 Geschrieben am: Mi 3.10.2007, 16:29 (+00:05)
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findest du denn eine? glaube nicht.

wenn jemand eine e-mail adresse von southpark findet kannder die mir Bitte schicken?


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blizzardfreak
#18 Geschrieben am: Mi 3.10.2007, 16:48 (+00:18)
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kann es diese e-mail sein:???

news@southparkstudios.com. habe ich auf http://www.southparkstudios.com/ gefunden


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M@rvin
#19 Geschrieben am: Mi 3.10.2007, 18:33 (+01:45)
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Kann mann nicht auch einfach ne Steuernummer beantragen ?
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Yannick
#20 Geschrieben am: Mi 3.10.2007, 19:10 (+00:36)
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Nicht als Minderjähriger.


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