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Diskussion

Wie darf ich mich und mein Unternehmen nennen?

selbständig Erwerbend - Firmennamen?

mick79
Geschrieben am: Sa 25.08.2007, 14:13
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Hallo allen zusammen,

ich bin gerade dabei mich selbstständig zu machen, dabei hab ich mich in einigen Dingen schlau gemacht nur leider bis lang nicht über die rechtlichen Bestimmungen zu Firmennamen!

Da ich im Medienbereich als Subunternehmer arbeiten werde und das für mehrere Firmen will ich mit einem Firmennamen auftreten der mir auch ein Wachsen zulässt!

Meine Internetpräsentation sowie meine komplette Korrespondenz ist derzeit auf den Namen ProductionMasters Rühlicke ausgerichtet! Nur kann ich nicht sagen ob es evtl. bereits ein Unternehmen mit diesem Namen gibt!?! Wo mache ich mich vor meiner Gewerbeanmeldung da schlau?

Danke!
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#2 Geschrieben am: So 26.08.2007, 08:29 (+18:16)
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Seid gegrüsst

Darf ich wenn ich selbständig erwerbend bin meine Produkte unter einem "Firmennamen" anbieten? Konkret geht es dabei um ein bisschen Webdesign und einige Landingpages. Genau gemeint, darf ich im Impressum zb. Schreiben:
Lukeweb Webdesign
Lukas Frehner
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XXX
XXX

Vielen Dank, Lukas
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Jürgen Auer
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#3 Geschrieben am: So 26.08.2007, 09:33 (+01:04)
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Grundsätzlich hängt das von der Rechtsform ab - je kleiner, desto mehr persöhnliches.

Wenn bei einem Einzelunternehmer Vorname/Nachname dabei ist, dann ist das wohl praktisch immer richtig. Und in dem Fall dürfte es auch kaum Probleme mit fast gleichnamigen anderen Firmen geben - der eigene Name ist nun mal so.


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Ping Of Death
#4 Geschrieben am: So 26.08.2007, 15:58 (+06:25)
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Soweit ich das verstanden habe (lass mich gerne berichtigen) darfst du auch "reine phantasie" Namen benutzen soweit dein Name dabei ist.

MUSTER DESIGN
MAX MUSTERMANN

PHANTASIE NAME
MAX MUSTERMANN

soweit ich weiss ist es sogar ok, wenn du im Impressum etc. angibst Name und co. aber das logo ansich darf "nur" der Phantasie name sein (inidrekt frage ich hier auch nochmal gleich^^) !?
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- Matthias -
#5 Geschrieben am: So 26.08.2007, 17:15 (+01:17)
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Bei Einzelunternehmen muss der Name und mindestens ein Vorname des Geschäftsinhabers angegeben sein.

Grundsätzlich kann der Name eines Unternehmens nicht beliebig frei gewählt werden. Der Name darf

- nicht zu Irrtümern über das Unternehmen führen.
- nicht zu Irrtümern über die Rechtsform des Unternehmens führen.
- nicht zu Irrtümern über die Unternehmenstätigkeit führen.
- nicht zu Verwechslungen mit bereits existierenden Unternehmen führen.

Bei speziellen Namensgebungswünschen empfiehlt sich die Prüfung der Fimierungs- und Eintragungsfähigkeit des beabsichtigten Namens durch einen Fachmann vornehmen zu lassen.

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Peter Schulze
#6 Geschrieben am: So 26.08.2007, 17:58 (+00:43)
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Ich find das hier ziemlich interessant.
Ich bin zurzeit Azubi zum Kaufmann im Einzelhandel und spiele gern mal mit dem Gedanken, mich irgendwann Selbstständig zu machen (nach der Lehre versteht sich).
Darum helfen mir solche Infomationen hier ungemein.
Danke dafür!


Gruß

Peter


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Jan-Remmer Harms
#7 Geschrieben am: So 26.08.2007, 18:35 (+00:36)
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QUOTE (- Matthias - @ So 26.08.2007, 17:15)
Bei Einzelunternehmen muss der Name und mindestens ein Vorname des Geschäftsinhabers angegeben sein.

Darf der Vorname abgekürzt sein? Beispiel: J.R.


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TSc
#8 Geschrieben am: So 26.08.2007, 18:41 (+00:05)
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Nein, es muss der volle natürliche Name sein.

Ich müsste nur nochmal nachschlagen wie es sich mit Doppelt- bzw. Zweitnamen verhält. Wenn ich es finde ergänze ich.


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Ping Of Death
#9 Geschrieben am: So 26.08.2007, 19:06 (+00:25)
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QUOTE (Jan-Remmer Harms @ So 26.08.2007, 19:35)
QUOTE ( Matthias - @ So 26.08.2007, 17:15)
Bei Einzelunternehmen muss der Name und mindestens ein Vorname des Geschäftsinhabers angegeben sein.

Darf der Vorname abgekürzt sein? Beispiel: J.R.

Im Impressum oder gleich hinter/neber dem "Firmen" namen bzw. des phantasie Namens ?
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Duvi
#10 Geschrieben am: So 26.08.2007, 19:11 (+00:04)
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QUOTE
Als Kleingewerbetreibender und Einzelunternehmer muss der Firmenname den Familiennamen und einen ausgeschriebenen Vornamen des Inhabers enthalten.

http://www.geschaeftsidee.de/gruenderleitf...tung_17131.html
http://www.wuerzburg.ihk.de/index.php?id=72

ausserhalb des rechts- und geschäftsverkehrs kann man auch nur mit der geschäftsbezeichnung auftreten, z.b. "kneipe op de eck".

musste übrigens schmunzeln als ich las, dass geschäftsbezeichnung in der fachliteratur "etablissementbezeichnung" genannt wird.

den namen für sein etablissement darf man frei wählen, solange er nicht irreführend ist.

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melowtrax
#11 Geschrieben am: So 26.08.2007, 19:39 (+00:28)
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Also du darfst deinem Unternehmen als Einzelunternehmer bzw nicht Kapitalgesellschaft(also keine GmbH, AG oä) einen Phantasienamen geben. Jedoch musst du Primär mit deinem Vollständigen Vor und Nachnamen auftreten.

Beispiel: Hans Mustermann besitzt ein Einzelunternehmen, er entwickelt software und möchte seine Firma Microzoff Software nennen. Bei Schriftverkehr mit Kunden, auf Rechnungen, Angeboten, deiner Webseite, usw. muss immer dein name und dann ggf der Firmenname stehen. Also:
Hans Mustermann - Microzoff Software jedoch wird dich keiner umbringen wenn du Microzoff Software - Hans Mustermann schreibst.

Problem: Da die Firma Microzoff Software heisst, und du in der selben Branche arbeitest wie Microsoft könntest du nette Post von den Anwälten der Firma Microsoft bekommen. ph34r.gif Man kann bei der IHK anrufen und fragen ob der Name den man wählen möchte unbedenklich ist. Meistens werden die dir dann behilflich sein. Du kannst auch auf der Seite der DPMA.info prüfen ob ein Name bzw eine Marke geschützt ist.
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Jan-Remmer Harms
#12 Geschrieben am: So 26.08.2007, 20:07 (+00:27)
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QUOTE (TSc @ So 26.08.2007, 18:41)
Nein, es muss der volle natürliche Name sein.

Ich müsste nur nochmal nachschlagen wie es sich mit Doppelt- bzw. Zweitnamen verhält. Wenn ich es finde ergänze ich.

Dankesehr.


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#13 Geschrieben am: So 26.08.2007, 20:29 (+00:22)
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QUOTE ( Matthias - @ So 26.08.2007, 17:15)
Bei Einzelunternehmen muss der Name und mindestens ein Vorname des Geschäftsinhabers angegeben sein.

Ich bin kein Profi auf diesem Gebiet, aber muss dir beim zweiten Teil deiner Aussage widersprechen. Es reicht, wenn der Nachname im Namen der Unternehmung integriert ist (zumindest in der Schweiz).

QUOTE
Der Name der Unternehmung muss aus dem Namen der Gründerin oder des Gründers - mit oder ohne Vornamen - bestehen. Fantasie- oder Sachbezeichnungen sind bloss als Zusatz zulässig. Die Schreinerei eines Werner Müller könnte also "Schreinerei Müller“ oder "WM Werner Müller dipl. Schreinermeister“ heissen.
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- Matthias -
#14 Geschrieben am: So 26.08.2007, 21:19 (+00:50)
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Ich habe mich auf die Deutsche Rechtspraxis bezogen, da ich davon ausgehe, dass der Fragesteller aus Deutschland kommt. wink.gif
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TSc
#15 Geschrieben am: Mo 27.08.2007, 08:50 (+11:31)
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In der Tat, in D ist der Vorname zwingend vorgeschrieben.

Aber die neue Frage war wie es mit Doppelnamen und zweiten Vornamen ist.


Muss bei Jan-Werner Mustermann Jan-Werner geschrieben werden oder reicht Jan?

Muss bei Heinz Peter Mustermann Heinz Peter geschrieben werden oder reicht Heinz?

Da konnte ich leider auch nichts zu finden...


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Björn Kaiser
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#16 Geschrieben am: Mo 27.08.2007, 09:03 (+00:12)
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Also:

In der Gewerbe-Verordnung 15 b ist geschrieben, das bei Einzelunternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, der Firmenname, Nachnahme und mindestens ein voll ausgeschriebener Vorname aufgezählt werden muss.
Zweitname kann ausgeschrieben oder abgekürzt werden.

Diese Verordnung bezieht sich Bundesweit auf Deutschland.

Gruss Björn

Nachtrag: hier nochmals der Link: § 15b Namensangabe im Schriftverkehr - Quelle: Bundesministerium für Justiz & Juris


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hier erfährt man die Wahrheit über "die Bild" >> Bildblog.de
<< - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - >>
Xewo Blog Beitrag >> Adult Anbieter für Webmaster und Affiliates
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TSc
#17 Geschrieben am: Mo 27.08.2007, 09:28 (+00:24)
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OK, wer lesen kann ist klar im vorteil. Das MINDESTENS hatte ich bei meiner Recherche überlesen.

Fragt sich nurnoch ob ein Doppelname wie Franz-Peter als ein oder zwei Vornamen gilt.


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ja-sowas
#18 Geschrieben am: Mo 27.08.2007, 10:21 (+00:52)
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QUOTE (Björn Kaiser @ Mo 27.08.2007, 10:03)
Zweitname kann ausgeschrieben oder abgekürzt werden.

Muß der zweite Vorname zumindest abgekürzt angegeben werden, oder kann er auch ganz weggelassen werden? Die Verwendung des zweiten Vornamens ist ja ziemlich unüblich, der taucht eigentlich nur in amtlichen Dokumenten auf.
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TSc
#19 Geschrieben am: Mo 27.08.2007, 10:45 (+00:24)
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QUOTE (Björn Kaiser @ Mo 27.08.2007, 09:03)
mindestens ein voll ausgeschriebener Vorname aufgezählt werden muss.

Ich denke die Aussage macht deutlich das ein zweiter Vorname nicht erwähnt werden muss.
Mindestanzahl der zu erwähnenden Vornamen ist einer, nicht mehr.

Mich interessiert allerdings immernoch (wenn auch aus rein akademischen Interesse) ob ein über Bindestrich verbundener Doppelname als ein oder zwei Vornamen gelten.


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Duvi
#20 Geschrieben am: Mo 27.08.2007, 11:01 (+00:15)
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QUOTE
Mich interessiert allerdings immernoch (wenn auch aus rein akademischen Interesse) ob ein über Bindestrich verbundener Doppelname als ein oder zwei Vornamen gelten.


QUOTE
Werden zwei Vornamen mit Bindestrich verbunden, gelten Sie als ein Name. Setzen Sie daher nur dann einen Bindestrich zwischen die Vornamen, wenn Sie dies beabsichtigen.
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