| BS-Elektroniks |
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AyomRank 1 ![]() ![]() Gruppe: Member (inaktiv) Beiträge: 1 Mitglied seit: 21.08.2007 |
Einen Schönen guten Tag,
Ich habe einen Händler in der Schweiz gefunden der mir elektronische Geräte verkaufen würde. Dazu muss ich sagen dieser Händler hatt sein Lager in der Schweiz hatt und seinen Firmensitz in Deutschland. Email Verkehr: ICH: Wir würden von dieser Ware XX VE abnehmen wie es mit den Versandkosten u. Zollgebühren (ZG) aussehe. Händler: Ich verschike das Packet als Privatabsender und gebe einen Privatempfänger ein dann sind keine ZG fällig. ICH: Ist das dann schon alles rechtens oder ist das Unterschlagung der ZG Händler: Ja ist es da wir ein deutsches Unternehmen sind und Sie eine deutsche Rechnung erhalten, somit keine ZG. Soweit die Zusammenfassung des Emailsvehrkehr. Nun was haltet ihr davon ist das eine Legale Sache ??? Ich würde mich sehr über Antworten freuen da ich noch NIE etwas Importiert habe. Ich wünsche noch einen schönen Tag. MFG BS-Elektroniks |
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| Tifflor |
#2 Geschrieben am: Di 21.08.2007, 13:34 (+00:30)
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AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 457 Mitglied seit: 27.12.2005 |
wenn das doch alles rechts waere wieso muss der Haendler dann einen Privatversender / Empfaenger angeben ?
Bei einer einmaligen Sache, sofern nicht rechtens wird Dir da sicherlich nicht viel passieren ausser dass Du eben Gebuehren nachberappen musst und die sind wirklich recht happig. Ich weiss inzwischen aus einigen Faellen am eigenen Leibe dass die Zollbehoerden egal in welche Richtung (aus schweiz oder nach schweiz) da echt ein Auge drauf haben und so ziemlich jedes Paket oeffnen und einbehalten, auch privatabsender... konsequenz fuer mich als haendler : ich liefere nicht mehr in die Schweiz da das nur noch Schikane ist |
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| Leftside |
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AyomRank 8 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 1789 Mitglied seit: 15.08.2005 |
Salve
Betrachtest Du das ganze differenziert, solltest Du Dir die Frage stellen ob der Händler die Ware in einem Zollfreilager hat. Dann musst Du keinen Zoll bezahlen. Übrigens müssen auch Schweizer Unternehmer, die Warenbestände unweit der Grenze in D haben zum Teil keinen Zoll bei der Wiedereinfuhr bezahlen. Wenn Du sicher gehen willst, dann lass Dir das schriftlich geben und frag beim Zoll nach. Wenn die dort etwas süffisant lächeln... solltest Du die Finger davon lassen Gruss Christian |
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| Webi |
#4 Geschrieben am: Di 21.08.2007, 14:30 (+00:41)
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AyomRank 6 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 658 Mitglied seit: 28.03.2004 |
Auch wenn du das erste Mal eine illegale Tat durchführst, musst du mit einer Busse rechnen.
Wir importieren oft Waren aus der EU oder aus China. Nicht einmal 10% der Pakete werden vom Zoll geöffnet. Wie bereits Christian schon geschrieben hat, wenn der Händler die Ware in einem Zollfreilager bunkert, dann musst du keinen Zoll bezahlen. In diesem Fall müsste er die Ware aber auch noch von einer Privatadresse an eine Privatadresse senden. Würde die raten, in diesem Fall vorsichtig zu sein. -------------------- www.linkit.ch - Das Webverzeichnis mit Links aus dem Deutschsprachigen Raum.
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| Leftside |
#5 Geschrieben am: Di 21.08.2007, 14:35 (+00:05)
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AyomRank 8 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 1789 Mitglied seit: 15.08.2005 |
Salve Welcher Private hat ein Zollfreilager resp. leistet sich den Platz in einem? Bitte schön...... Ob der Absender Privat ist oder gewerblich ist doch meiner Meinung nach völlig irrelevant. Christian |
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| TSc |
#6 Geschrieben am: Di 21.08.2007, 15:01 (+00:25)
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![]() AyomRank 6 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 708 Mitglied seit: 8.11.2004 |
Oh, es macht schon einen Unterschied ob Empfänger und Versender Privatpersonen sind da es Sonderegelungen für Kleinsendungen nicht kommerzieller Art gibt. Kleinsendungen bedeutet aber unter 45,-- Euro Warenwert.
Zudem erfüllt das in eurem Falle den Tatbestand des Schmuggels wovon ich abraten würde. Um genau zu sein ist es auch nicht Ausschlag gebend ob sich die Ware in der Schweiz in einem Zolllager befindet sondern ob sie sich schon im freien Verkehr der europäischen Zollunion befindet. Denn erstens interessiert den europäischen Zoll ein außereuropäisches Zolllager herzlich wenig und zweitens können auch in einem Zolllager Waren z.B. aus China, liegen die aber noch nicht im zollrechtlich freien Verkehr der Zollunion zu dem das Zolllager gehört sind. Ein Zolllager würde nur helfen wenn die Geräte vorher Geimeinschaftswaren der EU-Zollunion waren und dann, ohne Abfertigung in den Zollraum der Schweiz, in ein schweizer Zolllager eingelagert wurden. Wie gesagt, frage den Händler ob sich die Waren im zollrechtlichen freien Verkehr der europäischen Zollunion befinden. Ist dem so (was ich aber für höchst unwahrscheinlich halte) kann er sie dir mit einer regulären gewerblichen Rechnung zustellen. Ist dem nicht so müssen sie beim Grenzübertritt in die EU regulär beim Zoll angemeldet werden. Was ich dir empfehlen würde ist dich schlau machen welche Zolltarifnummer und damit welche Zollsätze für deine Waren gelten. Für elektronische Geräte der verschiedensten Arten gilt nämlich mittlerweile ein Zollsatz von 0 Prozent. Darauf kommt dann noch die Einfuhrumsatzsteuer die als Gegenstück zur Mehrwertsteuer für dich als gewerblicher Käufer ein durchlaufender Posten ist und damit auch nicht weiter belasten sollte. Auf die Art und Weise kommst du dann nämlich völlig legal an rechtmäßig eingeführte Waren. ;o) Die Tarifnummern sollte dir entweder deine IHK geben können oder, wenn die sich als so fähig herausstellen wie meine IHK-Stelle und es nicht all zu viele verschiedene Geräte sind, beschreib sie hier kurz und ich tarifier sie dir eben aus. Natürlich nur auf privater Basis und vollkommen rechtsrechtsunverbindlich. |
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