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> Daten aus Impressum verkaufen?
msolt
Geschrieben am: Fr 20.07.2007, 17:13
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Hi Ihr,
kurze Frage.

Darf ich Daten aus verschiedenen Impressen (Mehrzahl von Impressum...wer hätte das gedacht? ;-) )
sammeln und verkaufen? Als eine Art Katalog? Enthalten ist nur der Name und Email.

Vielen Dank im Voraus,

Gruß
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- Matthias -
#2 Geschrieben am: Fr 20.07.2007, 17:18 (+00:05)
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Du verkaufts nicht die Daten an sich, sondern das Script und die Datenerfassung in diesem Script. Und wenn es keine schützenswerten Daten sind, darfst Du dies auch. Am besten gute AGB formulieren.
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- Matthias -
#3 Geschrieben am: Fr 20.07.2007, 18:08 (+00:49)
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Weil das Thema zu wichtig ist - und für alle sehr interessant, weil rechtlich u. U. folgenreich - ergänze ich zu meinen oben gemachten noch folgendes (man könnte meine Aussage sonst leicht missverstehen):

Es geht in diesen Dingen regelmässig immer auch um die Frage der personenbezogenen Daten. Was ist das eigentlich. Personenbezogene Daten sind alle die Daten, die einer bestimmten Person direkt oder indirekt zugeordnet sind, wenn sie persönliche oder sachliche Verhältnisse einer natürlichen Person beschreiben (dies gilt insofern dann folgerichtig nicht für Juristische Personen)

Beispiel: Karl Mustermann hat einen Mercedes Benz, oder Sabine Mustermann hat braune Augen, oder Traude Mustermann hat die E-Mail-Adresse traude.mustermann@mustermann.de

Und jetzt kommt das Entscheidende: Die Person muss nicht einmal unbedingt namentlich benannt sein. Es genügt, wenn sie durch gleichwelche Daten bestimmbar sein könnte. Und wenn sie auch nur bestimmbar sein könnte, sind diese Daten, mit denen man diese Person bestimmen könnte, geschützt und dürfen ausschliesslich nur mit Erlaubnis der betroffenen Person verwendet werden.

Daraus folgt - geschützt sind in jedem Fall schon einmal ganz klar und eindeutig

- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- IP-Adresse beim Surfen
- etc.

Man muss also in jedem Fall beim Erfassen von Daten darauf achten, ob es sich hier um Natürliche Personen oder Juristische Personen handelt. Dies ist zunächst einmal die Betrachtung der Datenschutzbestimmungen in Deutschland, die der anderen beiden deutschsprachigen Länder sind ähnlich.

Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich hier
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Jan-Remmer Harms
#4 Geschrieben am: Fr 20.07.2007, 18:39 (+00:30)
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Interessant, hab mir darüber noch nie solche Gedanken gemacht.

Matthias, besten Dank für deine Posts, da lernt man generell viel wink.gif.

Grüße

Jan


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Duvi
#5 Geschrieben am: Fr 20.07.2007, 19:54 (+01:15)
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QUOTE
Und jetzt kommt das Entscheidende: Die Person muss nicht einmal unbedingt namentlich benannt sein. Es genügt, wenn sie durch gleichwelche Daten bestimmbar sein könnte. Und wenn sie auch nur bestimmbar sein könnte, sind diese Daten, mit denen man diese Person bestimmen könnte, geschützt und dürfen ausschliesslich nur mit Erlaubnis der betroffenen Person verwendet werden.


jetzt frage ich mich gerade ganz spitzfindig, wie das denn mit den daten auf rechnungen ist?
habe nämlich erst letzte woche mal wieder mein ganzes rechnungsgedöns zum steuerberater gebracht. ohne die betroffenen einzelunternehmer, die ja auch auf den rechnungen stehen, vor der weitergabe um erlaubnis gefragt zu haben.
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- Matthias -
#6 Geschrieben am: Fr 20.07.2007, 20:01 (+00:06)
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QUOTE
jetzt frage ich mich gerade ganz spitzfindig, wie das denn mit den daten auf rechnungen ist?
habe nämlich erst letzte woche mal wieder mein ganzes rechnungsgedöns zum steuerberater gebracht. ohne die betroffenen einzelunternehmer, die ja auch auf den rechnungen stehen, vor der weitergabe um erlaubnis gefragt zu haben

Diese Daten werden nicht veröffentlicht, sondern dem Fiskus offenbart - und Dein Steuerberater ist da einfach nur Dein Erfüllungsgehilfe. Der darf diese Daten nicht an Unbefugte weitergeben oder sonstwie verwenden - nur an diejenigen, die über uns allen thronen. Und das sind nunmal die vom Gesetzgeber zu - so scheinen es nicht wenige zu empfinden - Raubrittertum legitimierten Fiskalbehörden.
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jAuer
Jürgen Auer - freiberufl. Programmierer
#7 Geschrieben am: Fr 20.07.2007, 20:02 (+00:01)
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QUOTE (Duvi @ Fr 20.07.2007, 19:54)
jetzt frage ich mich gerade ganz spitzfindig, wie das denn mit den daten auf rechnungen ist?
habe nämlich erst letzte woche mal wieder mein ganzes rechnungsgedöns zum steuerberater gebracht. ohne die betroffenen einzelunternehmer, die ja auch auf den rechnungen stehen, vor der weitergabe um erlaubnis gefragt zu haben.

Der Steuerberater ist kein 'Dritter', sondern er wird ja in deinem Auftrag für dich tätig. Und im Rahmen dieser Auftragstätigkeit darf er ja ohnehin nicht die Daten an andere weitergeben bzw. sie für andere Zwecke nutzen.

Das gilt analog bsp. auch für alle Freiberufler, die in Büros einzelne Programmierarbeiten erledigen: Die kriegen Daten mit - aber sind, da es sich um Beauftragungen handelt, nicht als Dritte zu betrachten.

Wenn Du bsp. Domains vermietest, dann mußt Du die Domainbesitzer an die Denic weiterreichen, das ist ein typischer Dritter (und diesen Fall lassen sich alle Provider ausdrücklich per AGB genehmigen).



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