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> Bewerbungsfotos im deutschen Netz verboten?
Julian Vieser
Geschrieben am: Mi 18.07.2007, 14:23
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Also langsam verstehe ich die Welt nicht mehr =>
http://www.gulli.com/news/passbild-auf-der...ite-2007-07-18/

*fassungslos blink.gif


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- Matthias -
#2 Geschrieben am: Mi 18.07.2007, 14:45 (+00:21)
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Jaja, der Standort Deutschland wird von einer Horde Theoretiker ausf Neue so richtig madig gemacht. Selbst, wenn hier etwas übertrieben wird, geben erneut einige tief in den Wolken stehende Richter genau den falschen Leuten in Deutschland Werkzeuge in die Hand, Geld zu verdienen.

Als erste Konsequenz würde ich einmal vorschlagen, Urteil verbreiten und allen raten Fotografen in Zukunft zu meiden, bis sie kundenfreundliche AGB formuliert haben und das allesamt auch öffentlich erklären. Das könnte wirken. tongue.gif

Gerade für Web-Pics brauchts eigentlich keinerlei Fotografen mehr, eine Digicam kostet nicht viel, und dann gibts ja noch Photoshop....
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Toblerone
#3 Geschrieben am: Mi 18.07.2007, 15:07 (+00:21)
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WAAAAAAAAAASSSSSSSSSSSS?


Jetzt ticken die wohl völlig ab! mad.gif


Ist ja ne Frechheit......dann werd ich direkt mal die von Xing löschen. dry.gif
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Marc Schuler
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#4 Geschrieben am: Mi 18.07.2007, 15:10 (+00:02)
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Wie blöd kann ein Fotograf nur sein?
Das geht vermutlich nach hinten los.. konkret weniger Kunden gekoppelt mit schlechtem Ruf.


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PH
#5 Geschrieben am: Mi 18.07.2007, 15:50 (+00:40)
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* kopfschüttel *

AGB, die die Nutzungsrechte des Kunden einschränken sind wahrscheinlich als nichtig zu betrachten, weil es seitens Kunde einfach nicht nachvollziehbar ist, und völlig überraschend ist.

Ausserdem können Passbilder wegen den strengen Auflagen an Format, Beleuchtung usw. gar keine schützenswerte Kunst darstellen.

Wie kann ein Gericht nur so ein Urteil fällen?

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jAuer
Jürgen Auer - freiberufl. Programmierer
#6 Geschrieben am: Mi 18.07.2007, 15:54 (+00:03)
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Für mich hört sich das nach dem typischen Fall an, bei dem zwei Sturköpfe aufeinander stoßen, es eigentlich um etwas ganz anderes ging, der eine dem anderen schließlich eines auswischen will, der andere den Braten nicht rechtzeitig riecht - und eine Niederlage kassiert.

Sprich: Der arme Richter mußte dann eben ein Urteil fällen.

Also nichts von überregionaler Bedeutung, auch nichts, weshalb man gleich wieder schwarz malen muß - außer für notorische Schwarzseher.

PS: Wer in Berlin ein gutes Fotostudio ohne dieses Problem sucht, wird beim Kontrastfotostudio fündig. Die haben sogar einen Link aus meinen AGB - und wissen das auch.

Sprich: Wenn ein Fotograf beruflich Selbstmord begehen will, dann mag er das einfordern. Und Fotos von Profis sind nicht mit Laienfotos vergleichbar, der Besitz einer Digicam reicht da nicht aus.


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- Matthias -
#7 Geschrieben am: Mi 18.07.2007, 15:59 (+00:05)
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Hier gehts um eine Rechtsgüterabwägung - wie das oft so ist. Und da wurden den Urheberrechten des Fotografen ein berechtigtes Interesse eingeräumt. Schlimm hier ist nur die bodenlosse Dummheit eines Fotografen, der damit seiner ganzen Branche schaden könnte.

Würde mir an Stelle seiner Kollegen gleich einige gute Ideen einfallen, wie man daraus dann doch wieder neue Kunden gewinnt. Frei nach dem Motto, es gibt nicht nur dämliche Fotografen, sondern auch äusserst kundenfreundliche.

Diejenigen Fotografen, die nicht mit der Zeit gegangen sind, ärgern sich wahscheinlich Tag für Tag wie preiswert man Fotos erhält für gewerbliche Weiterverwendung auf Webseiten. Und dann klagt einer davon...
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- Matthias -
#8 Geschrieben am: Mi 18.07.2007, 16:06 (+00:06)
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QUOTE
Also nichts von überregionaler Bedeutung, auch nichts, weshalb man gleich wieder schwarz malen muß - außer für notorische Schwarzseher.

Wollen wir mal nicht hoffen, dass wir dazu zählen wink.gif

QUOTE
Sprich: Wenn ein Fotograf beruflich Selbstmord begehen will, dann mag er das einfordern. Und Fotos von Profis sind nicht mit Laienfotos vergleichbar, der Besitz einer Digicam reicht da nicht aus.

Klar nicht - daher mein Hinweis auf Photoshop. Aber Du hast natürlich recht, nur die wenigsten können damit umgehen. Auf der anderen Seite könnte das billiger sein einige Digicampics z. B. hier über Ayom einem Photoshop-Designer zu geben, der dann innerhalb weniger Minuten ein tolles Ergebnis hinzaubert. Vor allem kann man dann zuhause in seinem Sessel verbleiben und spart sich den Weg zum Fotografen.

Fotografen werden es seit einigen Jahren zunehmend schwerer haben, denke ich. Sie werden mehr Nischenplätze belegen oder sich mit den neuen Technologien anfreunden müssen.
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jAuer
Jürgen Auer - freiberufl. Programmierer
#9 Geschrieben am: Mi 18.07.2007, 16:41 (+00:34)
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Wie heißt es immer so schön: Es kommt auf die konkreten Umstände des Einzelfalls an.

Lektüre des Urteils

Der Beklagte ist Rechtsanwalt und IT-Berater - das ist ja schon das erste biggrin.gif

Das Foto wurde von einer Auszubildenden angefertigt.

Wenn ich mal so spekuliere:

Mann schlappt in den Laden, sagt, 'hey, ich brauche ein Foto für Bewerbungen' - Chefin (die später klagt) sagt: 'Yo, macht unsere Azubi, da ists billiger' - und denkt sich 'Mann hat eh kein Geld, sucht ja Job'.

Klappe auf, Scheinwerfer an, Mann bringt sich in Pose, erzählt Azubi noch etwas von der Website, die versteht nix (muß auch nicht laut Urteilsbegründung), Klick - Foto da, Geld her, Mann weg.

Und ein paar Wochen später findet Chefin das Foto auf einer schicken Website mit horrenden Honoraren - hätte sie das gewußt, dann hätte sie selbst (und nicht die Azubi) geknipst, dann wäre das auch teurer geworden.

Also reicht sie Klage ein.

Wie gesagt, alles ab 'spekuliere' ist frei erfunden - das scheint mir einfach nicht ein 'typischer', sondern ein sehr spezieller Fall zu sein. Und dann werden Chefin und Azubi das hinreichend geschickt vertreten haben, der Rechtsanwalt hat sich vor Gericht selbst vertreten, was den Richter womöglich gereizt hat - und natürlich ist ein Bewerbungsfoto, das per Mail verschickt wird, etwas anderes als ein Präsentationsfoto für eine Domain - das könnte der Beklagte ja wissen, sagt sich der Richter - und peng tongue.gif

Und gestern stand das Abendland kurz vor dem Abgrund, heute ist es - dank dieses Urteils - einen Schritt weiter. Wollen wir auf viel Popcorn für die Fortsetzung hoffen rolleyes.gif - dabei kaufe ich mir gar kein Popcorn.


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- Matthias -
#10 Geschrieben am: Mi 18.07.2007, 17:07 (+00:26)
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@ Jürgen

Ist ja mir noch gar nicht aufgefallen, dass Du einen richtig guten Humor haben kannst. Das solltest Du öfter zeigen - ist sehr unterhaltsam.

Nichtsdestotrotz halte ich die Urteilsbegründung aus mehreren Erwägungen heraus für fragwürdig. habe sie grade mal überflogen und eigentlich andauernd den Kopf geschüttelt. Da wird - wie leider üblich - abstrahiert was es das Zeug hält, wie bei Juristen in unserem Kulturkreis gewohnt die deutsche Sprache fast vergewaltigt, anstatt man versucht das ganze auch einmal von einer praxisnahen Seite zu betrachten. Denn dann hätte das auch genausogut andersrum abgeurteilt werden können.

Will nur mal eine Stelle zum Schluss zitieren:
QUOTE
Dort sind zwar Lichtbilder mit einer weniger hohen Auflösung im Namen mit dem Begriff „online“ bezeichnet. Aus dieser Bezeichnung ergibt sich jedoch nicht zwingend die Befugnis zur Nutzung dieser Bilder auf der Website des Verfügungsbekl. Vielmehr können diese auch die für die Onlinebewerbungen bestimmten Bilder bezeichnen. Auch die von dem Verfügungsbekl. hilfsweise herangezogene Konstruktion einer konkludenten Einräumung der Nutzungsrechte durch das Übersenden der CD-ROM überzeugt daher nicht. Ein eindeutiger, auf die Einräumung von Nutzungsrechten für die öffentliche Zugänglichmachung gerichteter Wille der Zeugin B. bzw. der Verfügungskl. lässt sich der Übersendung der CD-ROM nicht entnehmen.

Hier hätte man auch aus der Sicht eines Kunden argumentieren können, der zu einem Fotografen geht und sagt, ich möchte gerne Fotos für eine Print- und Onlineverwendung haben. Und dann könnte man dem Fotografen vorhalten, dass er seine Kunden über den begrenzten Verwendungszweck hätte aufklären müssen, bevor er die Fotos anfertigt und kassiert.

Man kann so oder so argumentieren und urteilen - das Problem dabei ist nur, dass man es in Deutschland zu oft so praktiziert, statt so. wink.gif
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Julian Vieser
#11 Geschrieben am: Mi 18.07.2007, 21:43 (+04:36)
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Also ich weiss nicht. Wenn ich etwas erwerbe dann ist davon auszugehen das ich das Erworbene im vollen Umfang nutzen kann. Das gilt vor allem für Fotos ^^ naja.. rolleyes.gif blink.gif


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Magical
#12 Geschrieben am: Do 19.07.2007, 08:37 (+10:53)
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Gerade bei Fotos ist dies nicht grundsätzlich der Fall - man erwirbt zwar das Foto, aber noch lange nicht die Nutzugnsrechte für selbiges. Der Erwerb ist lediglich für den "Eigenbedarf" bestimmt - privater Erwerb = private Verwendung.
Das Nutzugnsrecht in einem anderem Sinn ist um einiges teurer als ein reines Bild - der Fotografierte hat zwar ein Recht am eigenen Bild und kann unterbinden, dass es anderweitig veröffentlicht wird, aber der Fotograf hat das Copyright an dem Bild und kann über die Verwendung bestimmen (bzw. entsprechend höhere Entgelte verlangen, wenn das Bild veröffentlicht werden soll).


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- Matthias -
#13 Geschrieben am: Do 19.07.2007, 08:43 (+00:06)
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QUOTE
Das Nutzugnsrecht in einem anderem Sinn ist um einiges teurer als ein reines Bild - der Fotografierte hat zwar ein Recht am eigenen Bild und kann unterbinden, dass es anderweitig veröffentlicht wird, aber der Fotograf hat das Copyright an dem Bild und kann über die Verwendung bestimmen

Dies ändert nichts an der rechtlichen Bewertung des Richterspruchs
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Peter Schneider
#14 Geschrieben am: Do 19.07.2007, 09:17 (+00:34)
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Es geht einfach: Sich ein Papier schreiben, dass alle Rechte am Bild an den Auftraggeber abgetreten werden und dann vom Fotographen unterschreiben lassen.

Solche Unterschriften würde ich generell bei Autoren-Arbeiten und bei Fotographien einholen. Ansonsten ist es halt so, dass man kein Bild/Text ohne die Einwilligung des Urhebers veröffentlichen sollte bzw. kommerziell nutzen sollte. Und das ist nicht irgendwie neu oder sensationell... Immerhin geht es um künstlerische Gestaltungs- und Nutzungsfreiheit. Und genau diese müsst Ihr vertraglich einschränken!


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flirtratgeber
#15 Geschrieben am: Do 19.07.2007, 10:31 (+01:13)
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Ja , prinzipiell hast du recht. Aber das muesstest dann auch bei jedem Forenbeitrag machen, er koennte ja geklaut sein,....
dann muesstest du alles unterschreiben lassen


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Julian Vieser
#16 Geschrieben am: Do 19.07.2007, 10:42 (+00:11)
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Ich weiss nicht. Es sollte umgekehrt sein. Meiner Ansicht nach "muss" der Fotograf darauf hinweisen das man das Foto nur für bestimmte Zecke nutzen darf..


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Magical
#17 Geschrieben am: Do 19.07.2007, 10:59 (+00:16)
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QUOTE (- Matthias - @ Do 19.07.2007, 08:43)
QUOTE
Das Nutzugnsrecht in einem anderem Sinn ist um einiges teurer als ein reines Bild - der Fotografierte hat zwar ein Recht am eigenen Bild und kann unterbinden, dass es anderweitig veröffentlicht wird, aber der Fotograf hat das Copyright an dem Bild und kann über die Verwendung bestimmen

Dies ändert nichts an der rechtlichen Bewertung des Richterspruchs

sicher, die rechtliche Bewertung ist immer Auslegungssache...hätte ein anderes Gericht, ein anderer Richter auch wieder anders sehen können (zumal er das Bild auf seiner Website ja auch zur Werbung für sich, was ja einer Bewerbung ähnlich ist, nutzt)...

QUOTE
Ja , prinzipiell hast du recht. Aber das muesstest dann auch bei jedem Forenbeitrag machen, er koennte ja geklaut sein,....
dann muesstest du alles unterschreiben lassen

ist in den meisten Forenregeln, die man anerkennen muss, doch auch hinterlegt, dass man es selbst verfasst hat und es entsprechend im Rahmen des Forums verwendet werden kann...

QUOTE
Ich weiss nicht. Es sollte umgekehrt sein. Meiner Ansicht nach "muss" der Fotograf darauf hinweisen das man das Foto nur für bestimmte Zecke nutzen darf..


Wäre sicher bezüglich privater Veröffentlichung der Bilder empfehlenswert.
Aber in diesem Fall geht es um eine gewerbliche Nutzung (zumindest kann es so ausgelegt werden) und da ist grundsätzlich der Unternehmer verpflichtet sich über Nutzungsrechte etc zu informieren

Außerdem sollte man sich bewußtsein, dass man in Deutschland ist und einem da immer wieder irgendjemand etwas schlechtes wollen kann und die nächste Abmahnmöglichkeit sicher auch von manchen ausgenutzt wird...so dass man sich schon im Vorfeld mit entsprechenden Rechten/Pflichten/etc auseinandersetzt


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ja-sowas
#18 Geschrieben am: Do 19.07.2007, 11:08 (+00:09)
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QUOTE (Peter Schneider @ Do 19.07.2007, 10:17)
Es geht einfach: Sich ein Papier schreiben, dass alle Rechte am Bild an den Auftraggeber abgetreten werden und dann vom Fotographen unterschreiben lassen.

Das geht nicht. Der Fotograph kann sein Urheberrecht nicht abtreten, er kann nur ein Nutzungsrecht einräumen. Für dieses Nutzungsrecht hat er einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung, auf diese kann er auch nicht rechtswirksam verzichten. Welche Vergütung angemessen ist hängt von der Verwendung ab, und im Zweifelsfall entscheidet darüber eben der Richter.
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flirtratgeber
#19 Geschrieben am: Do 19.07.2007, 11:14 (+00:06)
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QUOTE (ja-sowas @ Do 19.07.2007, 11:08)
QUOTE (Peter Schneider @ Do 19.07.2007, 10:17)
Es geht einfach: Sich ein Papier schreiben, dass alle Rechte am Bild an den Auftraggeber abgetreten werden und dann vom Fotographen unterschreiben lassen.

Das geht nicht. Der Fotograph kann sein Urheberrecht nicht abtreten, er kann nur ein Nutzungsrecht einräumen. Für dieses Nutzungsrecht hat er einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung, auf diese kann er auch nicht rechtswirksam verzichten. Welche Vergütung angemessen ist hängt von der Verwendung ab, und im Zweifelsfall entscheidet darüber eben der Richter.

vergabe eines uneingeschraenkten nutzungsrechts.....


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- Matthias -
#20 Geschrieben am: Do 19.07.2007, 11:45 (+00:31)
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Es ist wie immer eine Rechtsgüterabwägung. Es würde einem Juristen leicht fallen das Pferd von einer ganz anderen Seite aufzuziehen, indem er einfach dann und wann einmal auch die Verbraucherbrille aufsetzt.

Wenn ich jemanden dafür bezahle, dass er mich ablichtet, könnte ich als Kunde viel mehr auch davon ausgehen, dass der Fotograf hier einzig und allein dafür bezahlt wird, und nicht noch weit darüber hinausgehende Urheberrechte erhält, die noch dazu mit meinem Antlitz verknüpft sind.

Es ist wie so oft eine Frage der Gewichtung, der Interpretation, was darf der Kunde gemäss der allgemeinen Lebenserwartung bei seinem Gang zum Fotografen erwarten, und letztendlich auch, was genau ist im Sinne de Gesetzgebers. Und wenn man dies alles zugrunde legt, kann man im vorliegenden Fall schnell einmal völlig gegensätzlich richten.
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