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> Steuer uID beantragen?, Deutschland...
Jan-Remmer Harms
Geschrieben am: Mo 16.07.2007, 18:08
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Ich bezweifle, dass dir hier jemand sagen wird, bis zu welchem Verdienst du das Ganze schwarz machen und Steuern hinterziehen kannst (denn das ist es im Grunde) und empfehle dir daher, dass du Gewerbe anmeldest und alles angibst.


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dayscott
#22 Geschrieben am: Mo 16.07.2007, 18:54 (+00:46)
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schwarz ist es nur bis zu einem gewissen betrag`? <- täusch ich mich hier?
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Jan-Remmer Harms
#23 Geschrieben am: Mo 16.07.2007, 19:08 (+00:13)
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Ich versteh dich nun gerade nicht wirklich. Dein vorgegangenes Posting habe ich wie folgt verstanden: "Ich verdiene jeden Monat bereits Geld mittels Affiliate, will das aber nicht versteuern, geschweige denn dafür Gewerbe anmelden. Bis zu welcher Summe krieg ich das durch, ohne das ich erwischt werde?"

Wenn an meiner Auffassung irgendetwas falsch sein sollte, entschuldige bitte.. Berichte mich dann wink.gif.


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dayscott
#24 Geschrieben am: Mo 16.07.2007, 22:38 (+03:30)
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exakt.

das wäre frage nr1.

das sind bisher weniger wie 100 euro deswegen denke ich nicht dass dies groß relevant ist. mich interessiert aber ab wann das relevant sein dürfte, bzw. wer sich darum schert. glaube kaum dass die sparkasse einfach so daten an das amt weiterleitet, d.h. es muss irgendwie vom amt geprüft werden.

frage nr2:

da ich jetz vermehrt mit homepages + affialate programmen geld verdienen will, dazu noch meine dienste als coder + designer , viell. domain reseller (nen account bei artegro mit eingezahlten 100 euro hab ich schon) anbieten will hoffe ich dass die einnahmen entsprechend steigen ---> beim amt anmelden um kunden (besonders bei erstellen von homepages) ne rechnung ausstellen zu können.

--> das ganze will ich nebenbei neben der schule machen. bin jetzt in der k12 -> d.h. noch die k13 und abi schreiben dann hab ich mehr freizeit ; )

bis dahin kann ich es glaub ich gut ins rollen bringen
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Jan-Remmer Harms
#25 Geschrieben am: Di 17.07.2007, 01:23 (+02:44)
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Jop, sobald das mehr wird, solltest du allerdings definitiv Gewerbe anmelden. Irgendwann fällst du auf die Schnauze und dann steht ordentlich Ärger ins Haus, ich würds nicht drauf ankommen lassen.

Ich bin selbst neben dem Abi einigermaßen eingestiegen, hat eigentlich alles ganz gut geklappt. Mach es auf jeden Fall, solche Erfahrungen sind Gold wert, sehe ich zumindest so. Das was ich in den letzten Monaten kennengelernt und erlernt habe, kann mir niemand nehmen. So wird es dir wahrscheinlich auch ergehen.

Grüße

Jan


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dayscott
#26 Geschrieben am: Di 17.07.2007, 16:17 (+14:54)
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also für ein gewerbe mit den gestellten tätigkeiten, wieviel muss ich anfangs bezahlen? 50-60 euro für den gewerbeschein hab ich im hinterkopf als ich letzes jahr im amt war um ne andere geschichte anzumelden(eisverkauf am see etc)
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Jan-Remmer Harms
#27 Geschrieben am: Di 17.07.2007, 17:00 (+00:43)
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Bei mir auf Norderney hat der Schein einmalig 25 Euro gekostet. Steuernummer und Co. ist selbstverständlich kostenlos und wenn du die Buchführung selbst machst, kommen da im Grunde keine weiteren Kosten auf dich zu.


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dayscott
#28 Geschrieben am: Di 17.07.2007, 20:20 (+03:19)
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gibts gute links zu "buchführung" smile.gif

ansonsten klingt es doch sehr gut. und (überraschend) wenig aufwendig!
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Jan-Remmer Harms
#29 Geschrieben am: Mi 18.07.2007, 00:26 (+04:05)
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Wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst, dann reicht eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung. Google mal nach EÜR, da wirst du fündig. Ich hab mir selbst ne kleine Excel-Datei gebastelt und da für jeden Monat die entsprechende Tabelle angelegt, klappt eigentlich ganz gut und ist in der Regel schnell erledigt.


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dayscott
#30 Geschrieben am: Do 19.07.2007, 20:06 (+43:40)
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QUOTE (Claus Lehmann @ So 15.07.2007, 23:56)
Wenn Du Gewerbe anmeldest würde ich jedenfalls nicht auf die Kleinunternehmerregelung gehen sondern auf Ausweis der Umsatzsteuer optieren, dann kannst Du wie geschrieben Deine Vorsteuern abziehen.

QUOTE
Wenn Du Gewerbe anmeldest würde ich jedenfalls nicht auf die Kleinunternehmerregelung gehen sondern auf Ausweis der Umsatzsteuer optieren, dann kannst Du wie geschrieben Deine Vorsteuern abziehen.


"auf ausweis der umsatzsteuer optieren"

heisst das ich bekomme die vorsteuer wieder muss aber auch Umsatzsteuer abgeben(von meinem gewinn)

definiere das verb "optieren"


- ich weis jetzt schon das ich kaum ausgaben haben werde.


hab 200gb space + 2600gb bandwith für 120 US$ im Jahr

mehr werd ich nich brauchen an ausgaben - rest is Zeitinvestition.

viell. brauch ich noch neuen DDR ram für meinen pc damit die ganzen schweren programme die viel ressourcen fressen gut laufen.

unter diesen aspekten:

besser kleinunternehmerregelung oder ? da ich keine (kaum) ausgaben habe will ich eh kein geld vom fiskus zurück , und hab zudem keinen bock auf doppelte buchführung und von meinen kunden mwst verlangen, bzw auf der rechnung extra angeben und dann abführen.

folge also: kleinunternehmer.

edit:

QUOTE
Von Robert Chromow

(02.10.2004) Kleinbetriebe und Freiberufler mit einem Jahresumsatz bis zu 17.500 Euro müssen den ab 2004 vorgeschriebenen Vordruck für die Einnahme-Überschussrechnung nicht abgeben. Die Gewinnermittlung kann wie in der Vergangenheit formlos erfolgen.
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Jan-Remmer Harms
#31 Geschrieben am: Do 19.07.2007, 22:10 (+02:03)
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"besser kleinunternehmerregelung oder ?"

Ja, würde ich dir empfehlen. Wenn du im nächsten Jahr eine größere Investition tätigst, dann kannst du immernoch nachträglich auf die Kleinunternehmerregelung verzichten.


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#32 Geschrieben am: Fr 20.07.2007, 09:01 (+10:50)
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doppelte Buchfuehrung braucht man erst ab einem gewinn von (bitte nicht schlagen koennte mich leicht vertun) 50.000 Euro im Jahr
und hier rede ich vom Reingewinn, "Kleinunternehmertum" d.h. verzicht auf Vorsteuerabzug hat damit nichts zu tun,

also auf gut Deutsch : ich brauche KEINE Doppelte Buchfuehrung wenn ich auf das Kleinunternehmertum verzichte. Die Buchführung ist die gleiche (EÜR)
Sicherlich habe ich leicht erhoehten Aufwand, d.h. ich muss regelmaessig eine Umsatzsteuererklaerung machen und die Umsatzsteuer abfuehren bzw einkassieren, aber verzichte ich darauf, kann ich eben auch keine Umsatzsteuer geltend machen, meiner Meinung nach ein grosser Nachteil der aber schon hinreichend hier diskutiert wurde.

Also meine Empfehlung : Ob "kleingewerbe" oder nicht, wenn dann direkt richtig und mit Ausweisung der Mwst.

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dayscott
#33 Geschrieben am: Fr 20.07.2007, 14:23 (+05:22)
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wenn man selber aber nix einfordern braucht weil man (fast) nix einkauft dann scheint die kleinunternehmerregelung doch wieder attraktiv
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dayscott
#34 Geschrieben am: Mo 30.07.2007, 01:05 (+9d 10:41)
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ok, das ich fast nix einkaufen brauche gilt für mein geplantes kleines Webservice Gewerbe.

Jedoch kam mir vor kurzem ne Idee für ein kleines aber feines Produkt.

Ist etwas, was glaube ich wirklich gut ankommen wird, sowas in Richtung der Bierbong
falls ihr das Ding kennt.

Hat irgend ein Student mal aus Spass entwickelt und es ist eingeschalgen wie ne Bombe.

Also brauche ähnliche (bisserl aufwendigere Materialien) d.h. ich muss was einkaufen, zusammenbaun, mit nem Sticker bekleben, und dann kann ichs verkaufen.


---> Bei den Großhändlern wollen die nur an Firmen verkaufen, meine Frage:

wenn ich nun mein Webgewerbe anmelde, kann ich so ein kleines Produkt darüber verkaufen? Wenn ja muss ich das dann wahrscheinlich angeben bei der Gewerbeanmeldung.
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dayscott
#35 Geschrieben am: Do 2.08.2007, 15:53 (+3d 14:48)
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so der Gewerbeschein ist angemeldet und bezahlt- "Tätigkeiten im EDV und Internet" heisst es smile.gif

wunderbar - private Homepage ist auch fast feritig. wenn ich damit durch hoff ich natürlich auf Feedback im (wirklich überdurchschnitlich) freundlichen Forum hier smile.gif
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dayscott
#36 Geschrieben am: Mo 20.08.2007, 08:17 (+17d 16:24)
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ui, heute den finanzamt wisch erhalten. manom an so viele blätter huh.gif

dabei weis ich bei einigen sachen nicht genau was ich davon ankruezen soll.

kennt einer viell. ne hilfe seite oder faq zu dem Standard wisch in deutschland?

würde mir extremst helfen
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- Matthias -
#37 Geschrieben am: Mo 20.08.2007, 08:25 (+00:07)
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Es sind normalerweise Erklärungen dabei - ansonsten findet man reichhaltige Infos auf den Websites der Steuerverwaltungen.
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Björn Kaiser
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#38 Geschrieben am: Mo 20.08.2007, 08:39 (+00:14)
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Hallo und Guten Morgen an alle,

vielleicht hilft dir ja das, ist aber völlig unverbindlich:

Ratgeber E-Lancer

Der erste Schritt - die Gewerbeanmeldung / Quelle: Onlinesteuerrecht.de

Gründer Fragen.de

Und ob du es glaubst oder nicht: Finanzamt.de

Ich würde aber an deiner Stelle etwas Geld investieren und einen Steuerberater holen oder direkt beim Finanzamt nachfragen. Das sind keine Unmenschen und ich komm mit denen Super gut klar.

beste Grüsse Björn


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hier erfährt man die Wahrheit über "die Bild" >> Bildblog.de
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Xewo Blog Beitrag >> Adult Anbieter für Webmaster und Affiliates
Xewo Blog Beitrag >> 1. mobiles Adult Partnerprogramm für Webmaster
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dayscott
#39 Geschrieben am: Mi 22.08.2007, 08:07 (+47:27)
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auf meinem schein stehen jetzt sachen in bezug auf edv drauf, zB gestern ist mir ne gute idee für eine art eventmanagment für ein paar disktoheken mit nem kumpel eingefallen - das is jetz halt dumm, hab das natürlich vor wochen nicht auf dem schein notieren lassen und jetzt hab ich die idee -

kann ich das torzdem über den schein machen und halt bei meiner bilanz einfach hinschreiben oder gibts da ärger?

wenn ja von wem gibts dann ärger? finanzamt wahrscheinlich?
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Jan-Remmer Harms
#40 Geschrieben am: Mi 22.08.2007, 21:20 (+13:12)
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Du kannst deinen Schein erweitern lassen. Ich hab meinen Gewerbeschein zum Glück auf Marketing und Event-Management angemeldet, somit decke ich im Grunde alles ab wink.gif.


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