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> Domain gesichert?, Domain gesichert ? OK?
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Geschrieben am: So 27.05.2007, 22:43
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Hallo Ihr Ayomer,
ich hab mir eine Domain gesichert http://www.actiondesigner.de/ habe bei meiner Recherche die Seite „Designer in Action“ gesehen. Die Designer auf der Seite werde oft mit Actiondesigner betitelt und die Seite gibt es auch schon glaube seit 2004. Da meine Domain zu mir passt und ich einiges hochgeladen habe, wollte ich mal von euch wissen ob mir da jemand gegen den Karren pi##en kann? Was mich auch interessieren würde hat die Domain einen Wert (mal abgesehen von meinen persönliche emotionalen Wert, da ich meine Domain einfach genial finde und das sie noch frei war als ein Glücksfall sehe)???
Viele Grüße
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Webzter
#2 Geschrieben am: So 27.05.2007, 22:58 (+00:14)
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Ich glaube wenn du den selben Domainnamen hast wie eine andere Designagentur oder wie auch immer können die dir nichts anhaben.Da nur der Name ähnelt aber nicht der Inhalt.
Ich hoffe mit an den Karren pi##en ist das richtig beantwortet.
Ich denke schon das die Domain einen Wert hat...
Welchen weiß ich halt nicht...Kommt bei den Käufern meist auf die Besucher etc an ...
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- Matthias -
#3 Geschrieben am: So 27.05.2007, 23:55 (+00:56)
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Deine Frage wäre besser in der Rubrik Internet-Recht anzusiedeln.

In der Tat bewegst Du Dich hier auf sehr dünnem Eis, denn dieser Fall ist ein Musterbeispiel für die bei derartigen Fragestellungen immer wieder zu prüfende Verwechselungsgefahr.

Beide Domains beschäftigen sich mit dem Themenkomplex Design, und die andere Domain ist deutlich älter und länger aktiv, wie Du selbst sagst. Die Begriffe sind bei Dir lediglich in einer anderen Reihenfolge, was die Verwechselungsgefahr nicht ausschließt.

Dabei ist es im Übrigen auch unerheblich, daß die von Dir zitierte Website den Begriff auch noch hat markenrechtlich schützen lassen. Zumindest der Eindruck wird dort erweckt, ich habe es nicht geprüft. Dies braucht es jedoch nicht einmal, damit Urheberrechte entstehen.

Daher rate ich Dir dort einmal anzuklopfen und freundlich nachzufragen - vielleicht hast Du ja Glück.

Was den Wert angeht, so sehe ich allerdings auch nur den von Dir zitierten emotionalen, wenn ich einmal die Interessen Deiner Wettbewerber ausser acht lasse. Aus deren Sicht kann dies schon ganz anders ausschauen, weswegen ich Dir zu dem oben Genannten rate.
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AlexanderS
#4 Geschrieben am: Mo 28.05.2007, 01:17 (+01:22)
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QUOTE (- Matthias - @ So 27.05.2007, 23:55)
Deine Frage wäre besser in der Rubrik Internet-Recht anzusiedeln.

In der Tat bewegst Du Dich hier auf sehr dünnem Eis, denn dieser Fall ist ein Musterbeispiel für die bei derartigen Fragestellungen immer wieder zu prüfende Verwechselungsgefahr.

Beide Domains beschäftigen sich mit dem Themenkomplex Design, und die andere Domain ist deutlich älter und länger aktiv, wie Du selbst sagst. Die Begriffe sind bei Dir lediglich in einer anderen Reihenfolge, was die Verwechselungsgefahr nicht ausschließt.

Dabei ist es im Übrigen auch unerheblich, daß die von Dir zitierte Website den Begriff auch noch hat markenrechtlich schützen lassen. Zumindest der eindruck wird dort erwecht, ich habe es nicht geprüft.  Dies braucht es jedoch nicht einmal, damit Urheberrechte entstehen.

Daher rate ich Dir dort einmal anzuklopfen und freundlich nachzufragen - vielleicht hast Du ja Glück.

Was den Wert angeht, so sehe ich allerdings auch nur den von Dir zitierten emotionalen, wenn ich einmal die Interessen Deiner Wettbewerber ausser acht lasse. Aus deren Sicht kann dies schon ganz anders ausschauen, weswegen ich Dir zu dem oben Genannten rate.

Hmmm...also das verstehe ich nicht ganz Matthias: Es handelt sich einzig um ein markenrechtliches Problem (was zu prüfen wäre).

Wie willst du das Urheberrecht hier anwenden? Oder versteh ich dich falsch?


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- Matthias -
#5 Geschrieben am: Mo 28.05.2007, 08:36 (+07:19)
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@AlexanderS

Ich dachte eigentlich, ich hätte es genau gegenteilig dargestellt.

Das immer wieder gerne zitierte Markenrechtliche Problem gibt es isoliert betrachtet so eigentlich meist nicht. Ob dort der Begriff nun als Marke geschützt ist oder nicht spielt dann keine Rolle, wenn sowieso Urheberrechte geltend gemacht werden können. Insofern kann man sich die Kosten für einen Markenschutz oft ersparen, wenn man nachzuweisen in der Lage ist, daß der betreffende schützenswerte Begriff für den strittigen Zweck als erstes verwendet wurde.

Noch besser formuliert: einen schützenswerten Begriff als Marke eintragen zu lassen kann man sich dann sparen, wenn in der gleichen Branche/Sparte/Klasse jemand diesen Begriff oder einen zum Verwechseln ähnlichen bereits vorher verwendet hat. Vielen ist es unbekannt, dass in einem derartigen Fall der ältere Rechte-Inhaber beim Markenamt die Löschung verlangen kann, sofern er den entsprechenden Nachweis erbringt.

Ergo greift dann tatsächlich das Urheberrecht, mit dem im kommerziellenn Gefilden nicht zu spassen ist.

Im vorliegenden Fall ist daher die Fragestellung

1) Ist der Begriff schützenswert
2) Findet er Anwendung für die gleiche Branche/Klasse
3) Besteht Verwechselungsgefahr
4) Wer hat die älteren Rechte

Ich würde hier die ersten drei Fragen mit ja beantworten - die vierte kann ich nicht beurteilen.
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AlexanderS
#6 Geschrieben am: Mo 28.05.2007, 14:38 (+06:02)
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@Matthias

Tut mir leid Matthias, aber die Anwendung des Urheberrechts auf den vorliegenden Fall des Domainnamens ist nicht machbar.

Auf welcher §§ Grundlage soll dies erfolgen? Das Urheberrecht schützt Werke. Ein solch kurzer Domainname stellt in keinem Fall ein Werk dar.

Deine Fragestellung ist richtig, jedoch im Bezug zum Markenrecht.

Ergänzung: Im Übrigen existiert eine Wort-/Bildmarke für "DESIGNER IN ACTION" seit 2002.


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- Matthias -
#7 Geschrieben am: Mo 28.05.2007, 15:04 (+00:25)
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Hier siehst Du alles was zum Urheberrecht gezählt wird:

Viel Freude beim Studium!
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AlexanderS
#8 Geschrieben am: Mo 28.05.2007, 15:15 (+00:10)
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QUOTE (- Matthias - @ Mo 28.05.2007, 15:04)
Hier siehst Du alles was zum Urheberrecht gezählt wird:

Viel Freude beim Studium!

Das ist das Inhaltsverzeichnis des UrhG, was soll ich da studieren?


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- Matthias -
#9 Geschrieben am: Mo 28.05.2007, 17:26 (+02:11)
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QUOTE
Das ist das Inhaltsverzeichnis des UrhG, was soll ich da studieren?


Na, über diese Seite kommts Du doch an andere interessante Quellen - macht allerdings etwas Mühe, das ist schon klar.

Das Markenrecht und das Urheberrecht sind zwar zwei unterschiedliche Rechtsgebiete, finden jedoch oft auch gemeinsam Anwendung. Dies ist z. B. dann regelmässig der Fall, wenn bei nichteingetragenen Marken markenähnliche Rechte geltend gemacht werden.

Das Urheberrecht geht dabei weit über das Markenrecht hinaus. Im vorliegenden Fall würde ein Anwalt bei einer prozessualen Auseinandersetzung seine Argumentation nicht auf das Markenrecht beschränken.

Ich versuche hier im Forum juristische Sachverhalte so darzustellen, dass sie der Laie versteht, da er eben nicht mit einem Manssen unter dem Arm herumläuft. Dieser eben genannte ist die herrschende Kommentierung des Multimediarechtes, und da Du Dich so sehr für juristische Feinheiten zu interessieren scheinst, lege ich ihn Dir dringenst ans Herz, wie es auch noch andere nette Literatur zu höchstrichterlichen Entscheidungen innerhalb D sowie der EU gibt, und zwwar zu Sachverhalten, die von beiden rechtsgebieten tangiert werden.

Um noch einmal auf diesen Fall zurückzukommen: Die Markenrechtliche Eintragung muss nicht zwingend auch die älteren Rechte an einer Domain bedeuten - sofern andere ältere Rechte vorliegend, welche Terminologie man auch immer hier dabei nutzt.

Der Fragesteller wäre daher gut beraten, wenn er die Finger von dieser Domain lässt, und darum ging es einzig und alleine.



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#10 Geschrieben am: Mo 28.05.2007, 17:50 (+00:23)
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Erst einmal danke für so viel Fachmännisches feedback,
vielleicht sollte ich noch zu diesem Thema sagen, das ich auf der Designer in Action Seite ein Bild mit Infotext zu meiner Ausstellung hochgeladen habe, im Text war auch ein actindesigner link zu meiner Seite. (Nach Frage meinerseits warum die Info gelöscht wurde.) Mein Bild und Text wurde mit der Begründung nicht auf die Seite gestellt das es sich hier um Eigenwerbung handelt und nicht ausgestellt werden darf.

1000Dank
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