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> 1-Euro-GmbH kommt, Gesetzentwurf in Deutschland gebilligt
- Matthias -
Geschrieben am: Mi 23.05.2007, 14:46
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Endlich einmal eine gute Entscheidung für den Standort Deutschland, würde ich jetzt spontan als Allererstes einmal sagen, ohne das Für und Wider näher analysiert zu haben. Ich werde in Kürze näheres hierüber bei Ayom veröffentlichen.

Hier zunächst die Meldung
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Rainer
#2 Geschrieben am: Mi 23.05.2007, 15:02 (+00:16)
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Wenn noch der unverschämt hohe Spitzensteuersatz merklich gesenkt wird, dann wäre es noch positiver.


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Grischa
#3 Geschrieben am: Mi 23.05.2007, 15:38 (+00:35)
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Ich habe ebenfalls davon gelesen und finde es sinnvoll, jedoch viel zu langsam reagiert.

Ob die zahlreichen deutschen Limited sich zu einer Mini-GmbH oder richtigen GmbH ändern werden?

"Allerdings ist die Gründung einer solchen Mini-GmbH mit Auflagen verbunden."
Eurer Meinung nach sinnvoll? Ich halte ja gar nichts von Auflagen, soweit diese nicht allzu sehr in die unternehmerische Freiheit beschränken.

"1892 nahezu unveränderte Gesetz"
typisch Deutsch, wenn die mal eine vernüftige Steuerpolitik und -regelung in den nächsten 3 Jahren schaffen, dann wäre es perfekt, aber Utopien bleiben nunmal Utopien.


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VoinG
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#4 Geschrieben am: Mi 23.05.2007, 16:08 (+00:29)
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"..viel zu langsam reagiert"

Viel zu langsam reagiert? Da kann ich nur fluchen, die sch... politischen Schl&%$mpen haben es noch im Januar 2005 versprochen!!! Das habe ich damals mit meinen eigenen Ohren gehört und in, glaub ich, Handelsblatt gelesen.. Und? Was passiert? Nix da


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Samuel Weirer
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#5 Geschrieben am: Mi 23.05.2007, 17:29 (+01:21)
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wär schön wenn es sowas auch in at geben würde!
Lg.
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Leftside
  #6 Geschrieben am: Mi 23.05.2007, 19:06 (+01:37)
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Salve

Die Mindesteinlage auf 10000 Euro zu senken, ok. 1Euro-GmbH zuzulassen finde ich hingegen schlecht. Man beginne mit einer Einzelhandelsfirma (GbR in D?) und arbeite sich hoch. Einfach die Lieferanten auf den Kosten sitzenlassen und eine neue 1Euro-GmbH gründen wird Schule machen!

Gruss
Christian
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- Matthias -
#7 Geschrieben am: Mi 23.05.2007, 19:13 (+00:06)
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QUOTE
Einfach die Lieferanten auf den Kosten sitzenlassen und eine neue 1Euro-GmbH gründen wird Schule machen!

Diese Einsteiger-GmbH mit symbolich 1 Euro Stammkapital wird, so weit ich das bisher lesen konnte, dahingehend reglementiert, daß eine Gewinnausschüttung an ein vorheriges Auffüllen des Stammkapitals gebunden ist.

Da auch bisher das Stammkapital bei einer Gründung nur vorübergehend auf dem Konto verbleiben musste, ists eigentlich fast egal. Denn im Insolvenzfall ist entweder "etwas zu holen oder nicht", unabhängig von der Höhe des Stammkapitals. Da nutzt auch die Durchgriffshaftung wenig - im globalen Zeitalter.
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miguelrego
#8 Geschrieben am: Mi 23.05.2007, 20:43 (+01:30)
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Jetzt koennen die Ltd. Gruendungsdienstleister den riesigen deutschen Markt wieder vergessen...


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- Matthias -
#9 Geschrieben am: Mi 23.05.2007, 21:36 (+00:53)
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QUOTE
Jetzt koennen die Ltd. Gruendungsdienstleister den riesigen deutschen Markt wieder vergessen...

Das denke ich nicht, aber Derartiges kann man online direkt selbst gründen - wer eine gute Beratung braucht, der zahlt sowieso mehr als eine Billiggründung, die er wie gesagt auch selbst vornehmen kann.

Die Beurkundungs- und andere Formalitäten. Diese sind mit ein Knackpunkt, denn eine Ltd ist schnell einmal gegründet, eine Deutsche GmbH eben nicht. Das ist Papierkrieg, damals, wie heute, und wohl auch morgen.
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Ruben Martinez
E.I.M
#10 Geschrieben am: Mi 23.05.2007, 22:06 (+00:29)
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Ich finde, die 1¤-GmbH auch nicht Gut...
Jetzt wird es bald 1000te GmbHs geben, die dann so oder so pleite gehen...
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Nico B
Second-Dimension.de
#11 Geschrieben am: Mi 23.05.2007, 22:17 (+00:10)
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Ähm bei mir streikt der Link irgendwie.

Kann mir wer erklären was genau eine " 1¤ Gmbh" ist??

Nach meinem bisherigen verständnis ist eine Gmbh eigentlich eine Gbr. Mit dem Unterschied, dass man eine Gmbh auch alleine gründen kann und nicht mit dem privatvermögen haftet sondern mit den hinterlegten 20.000¤ oder?


Gruß, Nico
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Ruben Martinez
E.I.M
#12 Geschrieben am: Mi 23.05.2007, 22:21 (+00:03)
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Naja, so wie ich es verstanden habe:

Kannst du eine GmbH gründen mit 1 Euro, aber musst dafür 25% von dein Jahres Gewinn Zahlen bis die 10.000¤ Stammkapital voll sind.
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Nico B
Second-Dimension.de
#13 Geschrieben am: Do 24.05.2007, 06:29 (+08:08)
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Gibt es denn so "gigantische" Vorteile einer Gmbh gegenüber einer Gbr?

Gruß, Nico
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Marc Schuler
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#14 Geschrieben am: Do 24.05.2007, 06:41 (+00:12)
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QUOTE (Nico B @ Do 24.05.2007, 07:29)
Gibt es denn so "gigantische" Vorteile einer Gmbh gegenüber einer Gbr?

Naja, du haftest bei einer GmbH nur bis zum Stammkapital. (EDIT: ...und daraus entstandenem!)
Aber wenn du fahrlässig Konkurs gehst, zahlst du auch Privat (jedenfalls CH/DE).
Die Gesellschafter haften für Schäden ausserhalb des Stammkapitals (jedenfalls sind mir ein paar Fälle bekannt, bei denen das so war) bei fahrlässigem Konkurs. Solange du auf guten Beinen stehst, kannst du eine Gbr oder GmbH gründen, ich würde in Deutschland aber sofort eine GmbH gründen, rein aus der rechtlichen Sicht.x

Gruss Marc


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Joel
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#15 Geschrieben am: Do 24.05.2007, 06:43 (+00:01)
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QUOTE

Ich finde, die 1¤-GmbH auch nicht Gut...
Jetzt wird es bald 1000te GmbHs geben, die dann so oder so pleite gehen...

Und wenn nur 10% davon langfristig überleben, hat sichs gelohnt. Nach langer Zeit von negativen Meldungen aus Deutschland (Betreffend Forenhaftung, krankhaft übertriebener Jugendschutz, Abmahnwellen, etc.) kommt mal wieder etwas gutes. Je einfacher es ist, sich eine Firma aufzubauen .. desto niedriger ist die Einstiegshürde und mehr werden es versuchen.

Ich wünschte sowas würde es in der Schweiz geben!


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Tifflor
#16 Geschrieben am: Do 24.05.2007, 07:26 (+00:42)
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ein riesen vorteil ist auch, dass du dir in einer gmbh als geschaeftsfuehrer selbst gehalt zahlen kannst, was sich dann natuerlich auch steuermindernd bemerkbar macht
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Patrick T.
#17 Geschrieben am: Do 24.05.2007, 07:28 (+00:01)
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QUOTE (MarcS @ Do 24.05.2007, 07:41)
Naja, du haftest bei einer GmbH nur bis zum Stammkapital.

Diesen Satz sollte man SO nicht stehen lassen.
Die GmbH haftet mit dem Stammkapital und allem daraus entstandenen.
So wie du es formuliert hast, könnte man verstehen, ich mache mit einer GmbH eine Million EUR Gewinn und die Gläubiger können nur auf die z.B. 25.000 EUR zugreifen. In Wirklichkeit hafte ich (halt, nein, die GmbH) natürlich auch der Million Gewinn zusätzlich zum eingebrachten Stammkapital.

Was MarcS damit aber sagen wollte, stimmt, du haftest als Gesellschafter nicht mit deinem Privatvermögen, mal von seltenen Ausnahmen abgesehen. Und das ist ein gigantischer Vorteil. Wenn du dich zum Beispiel irgendwie verkalkulierst und Schulden bis nach Meppen machst, können die Gläubiger z.B. nicht auf das Haus (bzw. Grundstück) und alle anderen Dinge zugreifen, die dir privat gehören.
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Ansgar Offermanns
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#18 Geschrieben am: Do 24.05.2007, 07:46 (+00:17)
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Hiho!

Ich finde die Reduktion auf 10.ooo EUR Stammkapital längst überfällig.

Von der 1-EUR-Gmbh weiß ich mittlerweile nicht mehr so genau, was ich davon halt soll. Es ist auf jeden Fall gut, so gegen die Limited-Abwanderung vorzugehen. Man beachte auch die Zusatz, daß dann auch eine deutsche Geschäftsadresse bestehen muß. Ich hoffe das wird so Leuten wie dem Lebensprognose-Abzocker das Geschäft gehörig erschweren....
Andererseits empfinde wohl nicht nur ich heute noch die GmbH als ein gewisses Gütesiegel. Wenn ich gerade im Internet einem Dienstleister etc. begegne und feststelle, daß der ne Gmbh und kein Einzelunternehmer ist, so schafft das schon ein Stück weit vertrauen. (äh... auch wenn ich selbst kleinunternehmer bin... wink.gif
Dieser Vertrauensvorschuss geht mit der Mini-GmbH verloren...

Für mich wäre mittelfristig eine Umwandlung in eine GmbH sicherlich von Vorteil. Allerdings ist die Frage, ob man es sich als Junger Unternehmer leisten kann, 25% der Gewinne auf die Hohe Kante legen zu müssen... irgendwie muß der Kühlschrank voll werden, und wenn dann von den schmalen ersten Gewinnen direkt 25% "abgehen"...

Da schlag ich mich lieber die ersten Jahre als Kleinunternehmer durch und firmiere dann direkt in die 10k Gmbh um, sobald die Gewinne ein entsprechendes Maß erreicht haben...


MfG
Ansgar.


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Yel Nats
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#19 Geschrieben am: Do 24.05.2007, 07:50 (+00:04)
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Ich vermute mal das bis zum erreichen des Stammkapitals der Geschäftsführer privat haftet. das wäre ja sonst zu einfach.


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- Matthias -
#20 Geschrieben am: Do 24.05.2007, 09:03 (+01:13)
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QUOTE
Ich wünschte sowas würde es in der Schweiz geben!

Um Gottes Willen nein - der Wirtschaftsstandort Schweiz hat genügend Attraktivität, gerade auch hinsichtlich Firmengründungen. Hier sehe ich keinen gleich wie gearteten Handlungsbedarf.

Ich sprach Eingangs bewusst bereits die sogenannte Durchgriffshaftung an, die sich vor allem aus Rechtsprechung und Literatur heraus entwickelt hat. Die sogenannte "Herrschende Meinung" begründet dann, nicht immer ganz umumstritten, aber relativ einfach eine persönliche Haftung des Gesellschafter-Geschäftsführers - u. U. aber auch jedes Gesellschafters - auf der Basis nachfolgender Gesetze:

§ 242 BGB Leistung nach Treu und Glauben
Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern

§ 13 II GmbH-Gesetz
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung als solche hat selbständig ihre Rechte und Pflichten; sie kann Eigentum und andere dingliche Rechte an Grundstücken erwerben, vor Gericht klagen und verklagt werden.

(2) Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern derselben nur das Gesellschaftsvermögen.

(3) Die Gesellschaft gilt als Handelsgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuchs.

§ 826 BGB GmbH-Gesetz Vorsätzliche Sittenwidrige Schädigung
Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet

Der Haftungsdurchgriff ist in aller Regelmäßigkeit üblich bei
- chaotischen Buchführungszuständen
- bewusster Unterkapitalisierung (die zukünftige BGH-Rechtsprechung bleibt hier abzuwarten, denn dieser hat die Durchgriffshaftung bislang ausdrücklich für Fälle bejaht, in denen die Unterkapitalisierung bewusst zur Gläubigerschädigung eingesetzt wurde - der Nachweis dürfte mit den neuen Regelungen noch schwieriger werden als bisher schon)
- Existenzvernichtung (laut BGH wegen objektiven Missbrauchs der Rechtsform - Stichwort: vorsätzlich sittenwidrige Gläubigerschädigung)

An alle Österreicher hier: Eurer Recht, und vor allem die höchstrichterliche Rechtsprechung lehnt sich an die Sichtweise deutscher Lehrmeinungen an. So ist nicht nur euer GmbH-Gesetz dem deutschen ähnlich, auch der OGH hat bezüglich der Durchgriffshaftung in seinem Leiturteil aus 2004 die Sichtweise des BGH nachempfunden.


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