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> Rechnung erstellen ohne MwSt in Schweiz
Romyw
Geschrieben am: Mo 21.06.2004, 10:44
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Kann man eine Rechnung für Dienstleistung in CH ohne MwSt erstellen? Ist die MwSt eingabe immer obbligatorisch?

Danke für die Antwort.

Gruss
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Irene
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#2 Geschrieben am: Mo 21.06.2004, 11:20 (+00:35)
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Grundsätzlich kommt es darauf an, ob Du selber MWSt-pflichtig bist, und ob der Rechnungsempfänger es ist. Bei Rechnungen an Private wird die MWSt meist nicht separat ausgewiesen (bin nicht sicher, ob das Vorschrift ist) aber die enthaltene MWSt in Prozent ist anzugeben. "Ohne" MWSt gibt es innerhalb der Schweiz nicht; entweder die MWSt ist ausgewiesen resp. angegeben, oder Du kannst die Vorsteuer nicht zurückfordern, dann ist die MWSt in Deinen Kosten drin (und Dein Rechnungsempfänger kann die Vorsteuer ebenfalls nicht zurückfordern).

Dann kommt es auf Deine Branche und die Art der Dienstleistung an, weil da auch unterschiedliche Steuersätze und Vorschriften gelten. Bei der Hauptabteilung Mehrwertsteuer ( http://www.estv.admin.ch/data/mwst/ ) solltest Du alle Infos finden. Details zur Rechnungsstellung gibt es hier: http://www.estv.admin.ch/data/mwst/d/rechn...uebersicht.html .

Griessli
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Romyw
#3 Geschrieben am: Mo 21.06.2004, 13:10 (+01:49)
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Vielen Dank für deine Antwort.

Was ist, wenn man Werbung im Internet anbietet? Problem: Was passiert wann die Firmen Rechnungen bekommen, ohne MwSt?

Gruss
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Irene
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#4 Geschrieben am: Mo 21.06.2004, 14:02 (+00:51)
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Üblicherweise kann eine Firma die MWSt (sogenannte Vorsteuer), die sie auf den Rechnungen von ihren Lieferanten bezahlt, zurückfordern. Deine Kunden könnten in diesem Fall die Vorsteuer nicht zurückfordern, weil sie nicht auf der Rechnung ausgewiesen ist. Fragt sich halt, ob Deine Kunden damit zufrieden sind; wenns nicht um grössere Beträge geht, dürfte es kein Problem sein. Es wirkt höchstens ein bisschen unprofessionell.

Griessli
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sd12
#5 Geschrieben am: Mo 21.06.2004, 20:23 (+06:21)
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Hallo

Wie Irene sagt, wirst du massenhaft anrufe von buchhaltern bekommen die dich nach deiner MWst Nummer fragen...

Ab 100000 Umsatzpro Jahr bist du MwST Pflichtig.

Darunter kannst du dich freiwilli unterstellen lassen.

Auch gibt es 2 Steuerarten
Pauschal (im Normalfall 6% auf alle Rechnungen)
Dafür kannst du keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
(1. ist meistens besser wenn du keine oder nur kleine investitionen tätigst, da weniger aufwand)


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cybermaXX
#6 Geschrieben am: Mo 21.06.2004, 22:24 (+02:00)
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ich habe gemeint ab 70`000 ist man mwst. pflichtig nicht ab 100`000 ?

es kommt also auf deinen umsatz an oder ob du nachteile hast wenn du ohne mwst verrechnest gegenüber deiner mitbewerber.

wenn du nicht pflichtig bist, schreibe bei den rechnungen "Nicht MWSt. Pflichtig" unten hin.


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sd12
#7 Geschrieben am: Di 22.06.2004, 06:14 (+07:50)
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kann auch 70 000 sein. bin mir nicht sicher.


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Romyw
#8 Geschrieben am: Di 22.06.2004, 09:29 (+03:14)
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QUOTE (beni @ Mo 21.6.2004, 20:23)
Hallo

Wie Irene sagt, wirst du massenhaft anrufe von buchhaltern bekommen die dich nach deiner MWst Nummer fragen...

Ab 100000 Umsatzpro Jahr bist du MwST Pflichtig.

Darunter kannst du dich freiwilli unterstellen lassen.

Auch gibt es 2 Steuerarten
Pauschal (im Normalfall 6% auf alle Rechnungen)
Dafür kannst du keinen Vorsteuerabzug geltend machen.
(1. ist meistens besser wenn du keine oder nur kleine investitionen tätigst, da weniger aufwand)

Wenn der Umsatz weniger als 70.000 ist, muss ich mich auch für die MwSt anmelden?
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Irene
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#9 Geschrieben am: Di 22.06.2004, 10:00 (+00:31)
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Das kommt noch auf andere Faktoren an. Dazu gibt es eine Online-Hilfe bei der Steuerverwaltung unter http://www.estv.admin.ch/data/mwst/ , dort auf "Themen" und dann auf "Steuerpflicht" klicken, dann siehst Du den Link "Online-Hilfe". Das ganze gibts auch als PDF unter http://www.estv.admin.ch/data/mwst/d/mwstg...df/530-02-d.pdf .

Griessli
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sd12
#10 Geschrieben am: Di 22.06.2004, 20:59 (+10:59)
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nein unter 70000 grundsätzlich nicht.


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Franz A.
#11 Geschrieben am: Di 22.06.2004, 22:39 (+01:39)
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Nein, unter 70'000.- pro Jahr bist du nicht mehrwertsteuerpflichtig. Aber aufgepasst, wenn du an der Grenze bist. Habe mal für einer Firma gearbeitet, die gegen Ende Jahr einen Aufschwung hatte und plötzlich über diese Grenze kam. Die mussten nachträglich von allen Kunden die MWST verlangen!!
Mann war das mühsam.

Und wie schon cybermaxx schrieb: umbedingt auf die Rechnung : nicht MWST-Pflichtig

Franz


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cybermaXX
#12 Geschrieben am: Mi 23.06.2004, 15:45 (+17:06)
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genau unter 70 kröten nicht. aber wenn du viel waren einkaufen musst auf denen mwst drauf ist wäre es sicher von vorteil wenn du dich freiwillig anmeldest.

zudem kommt es professioneller rüber mit einer mwst. nr.

mann kann auch pauschal abrechnen damit der aufwand nicht zu gross ist.

erkundige dich auf der hp von der mwst. link ist oben bereits genannt worden


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12 Monate später...
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#13 Geschrieben am: Sa 25.06.2005, 21:16 (+12m )
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In diesem Zusammenhang haette ich auch noch eine Frage, jedoch in umgekehrter Richtung.

Wie Ihr wisst, lebe und arbeite ich in Dubai und bin somit in der Schweiz nicht MwSt.-pflichtig. Ich habe schon einige Male Gutschriften mit ausgewiesener MwSt. erhalten mit der Aufforderung eine Rechung auszustellen. Was ist in einem solchen Fall zu tun? Stelle ich die Gutschrift mit oder ohne MwSt. in Rechung?


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Irene
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#14 Geschrieben am: Sa 25.06.2005, 23:33 (+02:16)
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Interessante Frage ;-)

Grundsätzlich bist Du nicht MWSt-pflichtig, das stimmt schon. Aber für die MWSt zählt nicht nur "wer", sondern vor allem auch "was". Und dieses "was" wird definiert durch die Art des Produkts/der Dienstleistung und auch durch den "Ort der Lieferung" resp. den Ort der Leistungserbringung. klingt grässlich, aber so hab ichs mal gelernt ;-)

Es hängt also davon ab, weshalb Du diese Gutschrift erhältst, also worauf sich diese Gutschrift bezieht und wo dieses "worauf" benutzt wird. Lieferungen (und auch diesbezügliche Gutschriften) ins Ausland gelten als MWSt-frei, umgekehrt muss für Lieferungen aus dem Ausland in die Schweiz die MWSt bezahlt werden (bei physischen Waren erfolgt das entsprechende Inkasso durch den Zoll).

Rein prinzipiell würde ich sagen, dass man für eine Rechnung/Gutschrift, die ins Ausland ausgestellt wird, keine MWSt drauftun darf. Du müsstest nämlich diese MWSt als Vorsteuer zurückfordern (sofern Du bei der MWSt angemeldet bist, was im Ausland normalerweise nicht geht) resp. bei einer Gutschrift der Steuerverwaltung abliefern, was im Ausland ja auch nicht geht. Aber vielleicht gibts für Auslandschweizer spezielle Regelungen. Ich würde sicherheitshalber bei der MWSt anfragen, oder vielleicht findest Du beim EFD ( http://www.efd.admin.ch/d/service/index/index.htm?stw=129 ) oder bei der Zollverwaltung ( http://www.zoll.admin.ch ) nützliche Infos.

Griessli
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Remo Uherek
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#15 Geschrieben am: So 26.06.2005, 11:36 (+12:03)
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@Ivo:
Rein intuitiv würd ich sagen, dass Du grundsätzlich Rechnungen ohne MwSt. ausstellen solltest (sprich bei einer Gutschrift mit ausgewiesener MwSt. nimmst Du einfach den Netto-Betrag ohne MwSt.).

Der sichere Weg ist natürlich, wenn Du bei der MwSt.-Verwaltung bzw. einem Treuhänder nachfragst.


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sd12
#16 Geschrieben am: So 26.06.2005, 12:30 (+00:54)
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Ist der Rechnungssteller ein Schweizer? bzw. hast du als Firmenanschrift eine CH Adresse?


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Shopping
#17 Geschrieben am: So 26.06.2005, 13:35 (+01:05)
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@Irene
Danke für Deine Ausführungen

QUOTE
Rein intuitiv würd ich sagen, dass Du grundsätzlich Rechnungen ohne MwSt. ausstellen solltest (sprich bei einer Gutschrift mit ausgewiesener MwSt. nimmst Du einfach den Netto-Betrag ohne MwSt.).

Habe ich bis anhin so gemacht - die Schweizer Buchhalter hatten meistens keine Freude, da dies wohl mit Mehraufwand verbunden ist, da die Gutschrift mit MwSt. ausgestellt wurde.

QUOTE
Der sichere Weg ist natürlich, wenn Du bei der MwSt.-Verwaltung bzw. einem Treuhänder nachfragst.

Werde ich bei Gelegenheit mal tun.

QUOTE
Ist der Rechnungssteller ein Schweizer? bzw. hast du als Firmenanschrift eine CH Adresse?

Der Rechnungssteller ist ein Schweizer, der in der Schweiz abgemeldet ist und im Ausland lebt. Die Firmenanschrift bzw. meine private Anschrift ist eine Schweizer Domiziladresse (die Adresse meiner Eltern). Die Anschrift ist in meinen Augen in diesem Zusammenhang nicht relevant - ich darf meine Post dahinleiten, wo ich will (oder so hoffe ich doch wenigstens).


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sd12
#18 Geschrieben am: So 26.06.2005, 17:33 (+03:57)
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Ich bin der Meinung, das die Domiziladresse der Firma wichtig ist, das heisst du bist nach hiesigem GEsetz MwST pflichtig. Die hiesigen Buchhalter haben keine Freude, weil Sie die MwST nicht abziehen können.


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