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> Gericht bestätigt Haftung des Admin-C
Toblerone
Geschrieben am: Mi 18.04.2007, 12:41
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http://www.heise.de/newsticker/meldung/88425

Das gibt es ja gar net......

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sd12
#2 Geschrieben am: Mi 18.04.2007, 12:51 (+00:09)
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Und wiedereinmal...

...wie doof ist Deutschland?

Wie lange lässt Ihr euch das noch gefallen?


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Duvi
#3 Geschrieben am: Mi 18.04.2007, 12:55 (+00:04)
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a) ist das urteil noch nicht rechtskräftig

und b) versteh ich das problem nicht.
QUOTE
Auch stehe es ihm frei, durch entsprechende Vereinbarungen mit dem Seiteninhaber sein Haftungsrisiko zu verringern. So könne er sich von diesem für die Haftung freistellen lassen oder eine entsprechend hohe Vergütung vereinbaren.

also eine frage der vertragsgestaltung.

wäre sonst ja auch zu einfach. ich (admin-c) suche mir einen strohmann im ausland als domaininhaber und schon kann ich tun und lassen was ich will.
schön wär's ja, keine frage wink.gif
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Toblerone
#4 Geschrieben am: Mi 18.04.2007, 12:56 (+00:00)
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Ich habe langsam das Gefühlt, das die Richter absolut keine Ahnung haben über was die überhaupt richten? Scheinbar sind da so viele Falschdarstellungen drin, dass die Richter sich total einlullen lassen. Solche Sachem müssen international geregelt werden und nicht auf nationaler Ebene.

Internet = International - nicht national!

Die Richter machen vermutlich von 9-11 Uhr Scheidungsangelegenheiten und Familienstreitigkeiten, 11-13 Uhr Pause, 13-14 Uhr dann zwischendurch ein paar Strafangelegenheiten und 14-16 kommt dann mal zwischendurch was mit dem Internet und kurz vor Feierabend dann nochmal eben nen Arbeitsrechtlichen Fall! laugh.gif

Kann mir keiner erzählen, dass ein 65 jährigen Richter z.b. überhaupt Ahnung mit der Materie hat, bzw. sich jemals damit auseinandergesetzt hat, bzw. überhaupt weiß, was ein Admin-C überhaupt macht und für Aufgaben hat.

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Rainer
#5 Geschrieben am: Mi 18.04.2007, 13:05 (+00:09)
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In der Regel steht doch bei Admin-C sowieso der Betreiber der Domain drin. Ist halt Pech für die Webspace-Anbieter, die für nicht in Deutschland wohnende als Treuhänder auftreten, damit die überhaupt eine .de Domain bekommen.
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Joel
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#6 Geschrieben am: Mi 18.04.2007, 13:07 (+00:02)
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War die Haftung des Admin-C nicht sowieso schon bekannt .. ?

http://www.domain-recht.de/magazin/domain-...llung-id84.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Admin-C

Lässt euch doch als Hoster gar nicht als Admin-C eintragen, warum auch?


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Christian
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  #7 Geschrieben am: Mi 18.04.2007, 13:08 (+00:00)
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QUOTE
Kann mir keiner erzählen, dass ein 65 jährigen Richter z.b. überhaupt Ahnung mit der Materie hat, bzw. sich jemals damit auseinandergesetzt hat, bzw. überhaupt weiß, was ein Admin-C überhaupt macht und für Aufgaben hat.

Ob es ein Richter kann, weiss ich nicht. Aber mein Vater kann es, und der ist immerhin schon 66 Jahre alt. Mit dem Alter hat das gaaar nichts zu tun. Richter wenden übrigens nur Gesetze an, die Volksvertreter verbrochen haben. Die werden übrigens gewählt vom Volk. Also... schön brav nur noch Leute aus der Internetbranche wählen und Ihr habt keine Probleme mehr.

Was das Urteil an und für sich angeht.. was regt Ihr Euch auf? admin c ist admin c, wer den Job übernimmt muss mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen.

QUOTE
Lässt euch doch als Hoster gar nicht als Admin-C eintragen, warum auch?

Weil jemand, der seinen Wohnsitz nicht in D hat keine .de-Domain reggen darf.

Gruss
Christian

Bearbeitet von Christian am Mi 18.04.2007, 13:17


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jAuer
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#8 Geschrieben am: Mi 18.04.2007, 13:43 (+00:34)
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QUOTE (sd12 @ Mi 18.4.2007, 12:51)
Und wiedereinmal...

...wie doof ist Deutschland?

Wie lange lässt Ihr euch das noch gefallen?

Ich verstehe weder diese noch

QUOTE (Toblerone @ Mi 18.4.2007, 12:41)
http://www.heise.de/newsticker/meldung/88425

Das gibt es ja gar net......

Sollen wir jetzt alle unsere User kontrollieren was die für Werbebanner auf ihrer Seite platzieren? Das ist ja bei Webhostingpaketen der absolute Wahnsinn!


diese Aussage.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wenn jemand eine Domain betreibt, dann ist er auch für das verantwortlich, was auf dieser Domain angeboten wird. Wenn er selbst im Ausland lebt und sich dann einen inländischen Admin-C zulegt, dann ist natürlich dieser auch für die Inhalte verantwortlich. Und wenn dieser eine Verantwortlichkeit ablehnt, weil er für tausende Domains als Admin-C eingetragen sei - ja meine Güte, dann soll er sich eben anständig bezahlen lassen. So eine peinliche Rechtfertigung cool.gif

Und bei meinen Domains bin ich sowohl Domaininhaber als auch Admin-C - das ist bei den großen Providern völlig selbstverständlich, das machen nicht die Provider. Das wird bloß bei den kleinen wohl manchmal gemacht - aber darauf würde ich mich als Kunde auch niemals einlassen.

Edit:

QUOTE (Rainer @ Mi 18.4.2007, 13:05)
In der Regel steht doch bei Admin-C sowieso der Betreiber der Domain drin. Ist halt Pech für die Webspace-Anbieter, die für nicht in Deutschland wohnende als Treuhänder auftreten, damit die überhaupt eine .de Domain bekommen.


Wenn natürlich Provider auf dem Billigtrip versuchen, noch ein paar ausländische Kunden zu gewinnen und für diese den Admin-C übernehmen - selbst schuld.


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Marc Schuler
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#9 Geschrieben am: Mi 18.04.2007, 14:08 (+00:25)
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Wer bitte gibt als Hoster als Admin C sich selbst an?
Da sage ich einmal selber Schuld das war schon immer so mit der Haftung.

Wer sich selbst als Treuhandkontakt angibt macht sich übrigens in Deutschland straffbar, da nur ein Anwalt (Jurist mit Zulassung) Treuhandaufgaben nachgehen darf... einfach mal als kleiner Hinweis.


PS: http://www.internetrecht-rostock.de/admin-...stenhaftung.htm


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Toblerone
#10 Geschrieben am: Mi 18.04.2007, 14:11 (+00:02)
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Christian
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#11 Geschrieben am: Mi 18.04.2007, 14:20 (+00:09)
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QUOTE
Wer sich selbst als Treuhandkontakt angibt macht sich übrigens in Deutschland straffbar, da nur ein Anwalt (Jurist mit Zulassung) Treuhandaufgaben nachgehen darf... einfach mal als kleiner Hinweis.


ich liebe die Schweiz! biggrin.gif biggrin.gif


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uNi
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#12 Geschrieben am: Mi 18.04.2007, 14:29 (+00:08)
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Hallo,

also ich versteh eins nicht, warum soll ich mich nicht als admin c eintragen wenn das meine kunden sind, sonst hab ich ja als hoster garkeine rechte mehr und die kunden können mit den domains machen was sie wolln? oder hab ich jetzt nen denkfehler?

ich hab mich bei jeden kunden von mir als zone-c, tech-c und admin-c eingetragen, nur so denk ich hat man doch die chance die domains zu verwalten und ist davor gefeilt, das der kunde einfach nen kk macht.

aber ich lass mich natürlich gerne informieren!

mfg uNi


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Christian
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#13 Geschrieben am: Mi 18.04.2007, 14:32 (+00:03)
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... admin c ist eigentlich immer der Kunde, ebenso owner c. Falls ein Kunde die Rechnung nicht bezahlt hast Du immer noch die Möglichkeit den KK mit Hinweis auf den Sachverhalt zu verweigern. Komischerweise bezahlen aber immer alle Kunden vorher die Rechnung.... wink.gif

Gruss
Christian


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#14 Geschrieben am: Mi 18.04.2007, 14:38 (+00:06)
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Wo ist das Problem? Wie auch im Urteil geschrieben:

QUOTE
Auch stehe es ihm frei, durch entsprechende Vereinbarungen mit dem Seiteninhaber sein Haftungsrisiko zu verringern.


Einfach ne Haftungsfreistellungsvertrag aufetzten (besser vom Anwalt aufsetzten lassen) und gut.

Gruß
Mirko


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Marc Schuler
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#15 Geschrieben am: Mi 18.04.2007, 18:44 (+04:06)
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QUOTE (uNi @ Mi 18.4.2007, 15:29)
also ich versteh eins nicht, warum soll ich mich nicht als admin c eintragen wenn das meine kunden sind, sonst hab ich ja als hoster garkeine rechte mehr und die kunden können mit den domains machen was sie wolln? oder hab ich jetzt nen denkfehler?

Also so läufts bei uns:
Damit der Kunde die Domain transferieren kann muss ich den Transfer bewilligen. Das ist nicht so einfach zu umgehen (jedenfalls bei uns).

Mit einem Umweg über z.B. die Denic ist es natürlich möglich den KK Antrag auch so durchzuführen, aber das benötigt viel Aufwand für den Kunden (welcher in diesem Fall wohl nicht bezahlt hat) und ich kann jederzeit den Inhaber per Update ändern (wäre im Falle einer Transfersperre so). .ch/.li Domains lasse ich immer über die Switch laufen und verrechne gar nicht erst etwas.

Gruss Marc


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jAuer
Jürgen Auer - freiberufl. Programmierer
#16 Geschrieben am: Mi 18.04.2007, 19:02 (+00:18)
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QUOTE (Toblerone @ Mi 18.4.2007, 14:11)
bestes Beispiel: beepworld.de

Jeder, der es anderen ermöglicht, Inhalte auf der eigenen Domain zu veröffentlichen, hat dieses Problem. Das gilt für Foren genauso wie für Blogkommentare oder für Domain- bzw. (im weiteren Sinne) Subdomainservices einschließlich meiner server-daten - Datenbanken.

Es stellt sich immer die Frage: Was mache ich als Betreiber, wenn jemand problematische Inhalte veröffentlicht. Und dieses Problem ist auch bei mir ein Grund, weshalb ich keine Anmeldung bloß per Mail, also praktisch anonym, zulasse, sondern auf einer namentlichen Anmeldung bestehe und in den AGB einige Dinge regele.

Die Dienste, die anonyme Anmeldungen zulassen, haben dieses Problem weitaus stärker. Ich verzichte dagegen lieber im Vorfeld auf bestimmte Nutzer, auf daß ich gar nicht in die Nähe solcher Probleme komme.


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usagimoon
#17 Geschrieben am: Do 19.04.2007, 07:26 (+12:23)
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Öhm klar darf man .de Domains reggen... sonst haben wir alle ein Problem.. logischweise dürfte mand ann in DE lebend auch keine com, .jp etc reggen.. darf man aber... da ist der Wohnsitz doch schnuppe.

Ich denke das Urteil is rechtens "Aufgrund seiner Stellung, ist der Admin C auch Ziel rechtlicher Fragen und wird in rechtliche Auseinandersetzungen hineingezogen, für die er laut den Richtlinien nur als Empfangsbevollmächtigter eines ausländischen Domain-Inhabers zuständig ist. Der Admin C muss gelegentlich seinen Kopf für den Domain-Inhaber hinhalten" (Quelle: domain-recht.de)

Liebe Grüße
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Christian
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  #18 Geschrieben am: Do 19.04.2007, 07:58 (+00:32)
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Salve

Aus den Denicrichtlinien:
QUOTE
VIII.
Der administrative Ansprechpartner (admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden, und die damit den Ansprechpartner DENICs darstellt. Für jede Domain kann nur ein admin-c benannt werden. Mitzuteilen sind Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des admin-c. Sofern der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland hat, ist der admin-c zugleich dessen Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. §§ 174 f ZPO; er muss in diesem Falle seinerseits in Deutschland ansässig sein und mit seiner Straßenanschrift angegeben werden.

Quelle: Richtlinien Denic: http://www.denic.de/de/richtlinien.html
Damit ist klar, dass .de auch an nicht in D wohnhafte Personen vergeben werden. Allerdings ist dann der admin c der Buhmann, denn der muss definitiv den Wohnsitz in D haben und auch eine ladungsfähige Anschrift (geile Wörter haben die Deutschen wink.gif ).

Falls ich mich da falsch ausgedrückt habe.... sorry! Der Sinn dahinter stimmte...

Christian



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