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> Ab wann Adult bzw. FSK 18 ?
- Matthias -
Geschrieben am: Do 21.06.2007, 09:52
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QUOTE
Gut, ich ging natürlich davon aus das man legal vorgehen will und setze daher das in Deutshcland vorgeschriebene ladungsfähige Impressum vorraus.

Natürlich ist es möglich seine Identität zu verschleiern um sich der Justiz zu entziehen aber das ist ehrlich gesagt keine Methode die ich unterstützen kann.


Es gibt genügend legale und damit seriöse Lösungsmodelle - ohne rechtsbrüchig zu werden. Alles andere ist grundsätzlich abzulehnen. Das halte ich allerdings für eine Selbstverständlichkeit, die man hier bei Ayom nicht noch spezifizieren muss. wink.gif
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TSc
#22 Geschrieben am: Do 21.06.2007, 09:56 (+00:04)
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QUOTE (uNi @ Do 21.06.2007, 09:39)
klar sollte es meist nach Sinn der Gesetze laufen

Und da sind wir unterschiedlicher Ansicht.

Ich bin der Meinung es sollte IMMER nach den geltenden Gesetzen laufen.
Wenn man diese für nicht angebracht hält gibt es zwei Methoden damit umzugehen:

der Lange Weg: ich arbeite auf eine Gesetzesänderung hin. Stichwort Lobbyarbeit, Verbänge, etc.

der kurze Weg: ich weiche auf Gebiete aus in denen mit die Gesetzeslage besser gefällt. Entweder andere Geschäftsgebiete oder andere geographische Gebiete. Wie das geht hat Mathias ja schon angeboten zu erläutern.


Aber bestehende Regeln zu brechen sehe ich als Abzocke an denen die sich an diese halten.


QUOTE
Das halte ich allerdings für eine Selbstverständlichkeit, die man hier bei Ayom nicht noch spezifizieren muss.  wink.gif

Das tat ich auch. aber anscheinend wurden wir eines Besseren belehrt. wink.gif
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alex72
#23 Geschrieben am: Sa 23.06.2007, 15:17 (+2d 05:20)
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Vielen Dank.

Oh, so viele Antworten hatte ich gar nicht erwartet, obwohl es ja eigentlich etwas von meiner Frage abgewichen ist.

Ich weis jetzt das man also Frauen im Bikinis zeigen darf. Wie schaut es aber mit Bodypainting aus? Also Unterteil und oben ohne bemalt. Geht so etwas? Also in diesem Artikel steht ja nichts von blanken Busen, also geht wohl oben ohne auch unsure.gif

gruss alex72
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Tifflor
#24 Geschrieben am: Sa 23.06.2007, 17:16 (+01:58)
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die antwort, welche koerperteile du in welcher art und weise zeigen darfst und welche nicht, stand doch ziemlich ausfuehrlich schon im thread ? noch eindeutiger gehts doch wohl kaum ? da machts keinen unterschied ob bemalt oder mit tattoo oder als comic oder wie sonst auch immer...


gruss
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alex72
#25 Geschrieben am: So 24.06.2007, 01:05 (+07:49)
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@ tifflor, oh sorry tut mir leid ... !!!

Ja alles klar dann !!!
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Gast
#26 Geschrieben am: Di 3.07.2007, 12:19 (+9d 11:13)
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Soweit mir bekannt ist, fällt in der Schweiz nur harte Pornografie unter Jugendschutz....ich meine "Topless", "String Tanga" und "FKK" fällt nicht unter Jugendschutz...sônst müsste man ja Eltern verbieten mit ihren Kindern in den FKK Urlaub zu gehen oder nach Brasilien zu reisen....wäre ja aboslut lächerlich.

Link FSK

Link zu gesetze.ch
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alex72
#27 Geschrieben am: Fr 13.07.2007, 17:08 (+10d 04:49)
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Hallo,

sorry wollte nochmal auf das Themal adult Ausland zurückkommen.

Mein Bekannter (EU-Land), hat einen DVD Adult Shop (Fetisch). Nun möchte er seine
Seite auch deutschsprachig anbieten und evtl. dann auch nach deutschland verkaufen?

Welche Rechte gelten dann überhaupt? Verkaufen kann er ja nach Deutschland oder?
Und auf der Seite sind auch viele adult Fotos frei zugänglich!!!

Geht so etwas? Kann ihm jemand etwas, da er ja aus dem Ausland ist (kein deutscher Staatsbürger)!!!
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