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> Registriert auf Restposten.de.. jetzt zahlen?
Garry
Geschrieben am: Mi 4.04.2007, 22:17
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Hallo,

ich fasse es kurz: Ich habe mich vor ein paar Wochen auf Restposten.de registriert und dort als Firmenname "Garrys Webshop" angegeben, da ich mir in den darauf folgenen Tagen einen Gewerbeschein holen wollte und so ein wenig über's Internet handeln wollte. Aus zeitlichen Gründen arbeitsbedingt musste ich dies jedoch kurzfristig einstellen und meine Registrierung auf Restposten.de habe ich nun nicht weiter beachtet. Der Bitte, eine Kopie des Gewerbescheins an eine bestimmte Nummer zu faxen um sicherzustellen das ich gewerblich handel bin ich somit nicht nachgegangen.

Nun habe ich gestern die 3. Mahnung erhalten, ich sollte doch bis zum 12.4.2007 die 71.28 EURO überweisen, da ansonsten der Auftrag an ein Inkassounternehmen weitergeleitet wird. Zusätzliche Inkassogebühren wären selbstverständlich von mir zu tragen.

Darauf habe ich geantwortet, dass ich nicht zahlungsbereit bin da ich keine Leistung in Anspruch genommen habe und ich den "Vertrag" nun kündigen will.

Heute habe ich eine Mail erhalten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch die von Ihnen nachweislich ausgeführte Registrierung wurde ein
rechtsgültiger und nicht widerrufbarer Vertrag geschlossen.

Lediglich aus Kulanz unseres Hauses bieten wir Ihnen an, gegen die
Zahlung einer Stornierungsgebühr von 25,00 Euro auf unserem Konto

Bankverbindung:

**********

innerhalb der nächsten 5 Tage unter Angabe des Verwendungszweckes

"Bearbeitungsgebühr Storno RE 91461"

eingehend, Sie aus Ihrer Verpflichtung zu entlassen.

Ansonsten bestehen wir auf die Erfüllung des Vertrages.

Für Ihre Bemühungen und Ihr Verständnis bedanken wir uns und verbleiben





Ist das so rechtens?

Ich meine die 14 tägige Widerrufsfrist habe ich nicht eingehalten, das stimmt. Aber "dürfen" die mir 25¤ Stornogebühren aufbrummen?

Gruß Garry
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Irene
irene.ch
#2 Geschrieben am: Do 5.04.2007, 08:20 (+10:03)
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Ich geh mal davon aus dass es um deutsches Recht geht. Da kenn ich mich nicht aus und kann deshalb nicht sagen, ob die Forderung nun wirklich rechtens ist. Aber Du schreibst ja selbst, dass Du die Widerrufsfrist nicht eingehalten hast. Anscheinend hast Du auch die ersten beiden Mahnungen schlichtweg nicht beachtet. Da find ich 25 Euro noch günstig. Zahls und schreibs als Lehrgeld ab.

Griessli
Irene


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PH
#3 Geschrieben am: Do 5.04.2007, 12:02 (+03:41)
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Irene's Standpunkt schliesse ich mich an.
Du warst echt schlampig.

Lies noch deren AGB durch, um den genauen Sachverhalt herauszufinden.
Wenn die aufgrund der AGB berechtigt sind, den vollen Betrag zu verlangen, finde ich dass sie noch nett sind, die Forderung auf 25 EUR zu reduzieren.
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msolt
#4 Geschrieben am: Do 5.04.2007, 12:09 (+00:07)
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Zahlen dürfte wohl die einfachste Sache sein. Und 25¤ sind nicht die Welt ;-)
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Garry
#5 Geschrieben am: Do 5.04.2007, 22:22 (+10:13)
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Ich gebe es ja zu. Aber das muss ich nun wohl oder übel hinnehmen.. Also als Lehrgeld zahlen.. sad.gif ..
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David Cooper
CS Enterprises GmbH
#6 Geschrieben am: Do 12.04.2007, 21:02 (+6d 22:39)
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QUOTE
Ist das so rechtens?

Frage einen Anwalt! Der wird es dir sagen können, und zumindest haften, wenn er was falsches sagt.

und @all - schonmal was von verbotener Rechtsberatung gehört?


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Das Roulette und Poker Forum ist mit über 80 000 Beiträgen und über 1000 registrierten Mitgliedern das wohl beliebteste Diskussionsforum zum Thema Roulette, Poker , Black Jack, Sportwetten, Lotto, Slots, Casinos, Gewinnspiele und vieles mehr. Hier finden Sie Analysen zu bekannten Progressionen, Livestests neuester Strategien, Informationen zur umfangreichen Roulette-Literatur, einen interessanten Poker-Lehrgang, lehrreiche Poker-Handanalysen, Termine für Poker-Turniere, Diskussionen zu der besten Poker-Spielweise, Interviews mit Profi-Spielern, wie Kesselgucker Christian Kaisan, professionelle Sportwetten-Tipps auf mathematischer Grundlage, User-Meisterschaften mit interessanten Preisen.
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Daniel Cieslar
novinet
#7 Geschrieben am: Do 12.04.2007, 21:42 (+00:40)
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Hallo,

schließe mich dem an... 25 EUR zahlen und froh sein... :-)

Leider ist es so.. .auch wenn du nen Handyvertrag schließt und net telefonierst, fallen Grundgebühren an...

Ich bin auch immer faul bei den AGB...

Gruß, Daniel


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...bald verheiratet und mit neuem Namen: ab 06.12.2008 Daniel Steffen

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PH
#8 Geschrieben am: Do 12.04.2007, 22:00 (+00:17)
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QUOTE
und @all - schonmal was von verbotener Rechtsberatung gehört?


Yep - Ich habe gehört, die Gummihälse oben im grossen Kanton sollen so etwas in der Nazizeit beschlossen haben.
Die Schweiz blieb frei...
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