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(?) Tags raten (?) dienstleistung, mehrwertsteuer, mwst, rechnung, rechnung stellen (edit)
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> Rechnung für Dienstleistungen CH, MwSt?
Holli
Geschrieben am: Mi 28.03.2007, 19:05
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Hallo liebe Spezialisten,

ich habe eine Frage, die bei uns inzwischen schon heiss diskutiert wird. Die seltsamsten Meinungen sind hier schon aufgeschlagen. biggrin.gif

Im Forum habe ich schon herumgesucht und ähnliche Themen gefunden, aber eine definitive Antwort auf meine Frage habe ich nicht gefunden.

Also, hier die Sachlage:

Wir sind eine Umsatzsteuerpflichtige GmbH und möchten nun einer Firma mit Sitz in der Schweiz Internet-Dienstleistungen in Rechnung stellen.

Die Frage ist: Weisen wir auf der Rechnung ausschließlich den Netto-Betrag aus? Das wäre imho falsch. Stellen wir die Rechnung Brutto aus und falls ja, mit welcher MwSt.? Auch die MwSt. der Schweiz war schon bei uns in der Diskussion.

Vielen Dank für hilfreiche Antworten. :-)

Grüße aus dem deutschen Süden.
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jAuer
Jürgen Auer - freiberufl. Programmierer
#2 Geschrieben am: Mi 28.03.2007, 19:33 (+00:28)
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QUOTE (Holli @ Mi 28.3.2007, 19:05)
Wir sind eine Umsatzsteuerpflichtige GmbH und möchten nun einer Firma mit Sitz in der Schweiz Internet-Dienstleistungen in Rechnung stellen.

Nach meiner Kenntnis: Die Schweizer Kunden bekommen nur eine Netto-Rechnung. Analog zum österreichischen Firmenkunden (EU-Mitglied), der eine Umsatzsteuer-ID mitteilt.

Die deutsche Firma führt auf diesen Betrag keine MwSt. ab.

Siehe auch dieser Thread: http://www.ayom.com/topic-16527.html

Hintergrund ist, daß bestimmte elektronische Leistungen immer im Zielland erbracht werden. Theoretisch müßtet Ihr also die Schweizer MwSt draufschlagen und diese womöglich an eine Schweizer Behörde abführen. Um dies zu vermeiden: Nettorechnung + der Empfänger muß selbst MwSt. auf diese Rechnung abführen (siehe das Beispiel in dem obigen Thread).


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Martin H
#3 Geschrieben am: Mi 28.03.2007, 19:34 (+00:00)
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So wie ich das verstanden habt befindet sich eure Firma in D. Falls ja dürft ihr auf jeden fall keine CH MwSt. verrechnen. Des weiteren auch keine Deutsche MwSt, da es sich um einen Dienstleistungsexport handelt. D.h.ihr müsst den Betrag netto ohne MwSt. ausweisen.

grüsse

martin


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Hans-Peter Protto
#4 Geschrieben am: Do 29.03.2007, 02:48 (+07:14)
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Um die Verwirrung komplett zu machen: Ich hatte diesen Monat den gleichen Fall und war genauso ratlos. Also zum Telefon gegriffen und meinen Steuerberater angerufen. Mir wurde nach 30 minütiger Recherche mitgeteilt, das ich die Rechnung mit ausgewiesener deutscher MwSt. erstellen muss.

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Leftside
  #5 Geschrieben am: Do 29.03.2007, 06:47 (+03:58)
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QUOTE
Mir wurde nach 30 minütiger Recherche mitgeteilt, das ich die Rechnung mit ausgewiesener deutscher MwSt. erstellen muss.

Dürfte falsch sein. Wir beziehen ausnahmslos alle Leistungen aus D ohne MwSt. Ebenso verrechnen wir keine MwSt. wenn wir in Ausland fakturieren.

Gruss
Christian
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omc
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#6 Geschrieben am: Do 29.03.2007, 07:14 (+00:26)
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QUOTE (Christian @ Do 29.3.2007, 6:47)
QUOTE
Mir wurde nach 30 minütiger Recherche mitgeteilt, das ich die Rechnung mit ausgewiesener deutscher MwSt. erstellen muss.

Dürfte falsch sein. Wir beziehen ausnahmslos alle Leistungen aus D ohne MwSt. Ebenso verrechnen wir keine MwSt. wenn wir in Ausland fakturieren.

Gruss
Christian

zahle in deutschland auch nie mwst. könnte aber sein, dass der deutsche, wenn er in der schweiz einem privaten was verkauft die mwst draufschlagen muss, und der private die in der schweiz am zoll zurückfordern müsste und gleichzeitig die schweizer mwst bezahlen muss. (könnte sein, ohne mich bitte zu behaften)

ric


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Leftside
  #7 Geschrieben am: Do 29.03.2007, 07:16 (+00:02)
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Ric, das ist beim Warenverkehr so.. richtig. Alternativ bestätigt jedoch der Ausführende mit den Zollpapieren, dass die Ware nicht in D bleibt und muss somit keine MwSt. verrechnen.

Gruss
Christian
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omc
Online Media Consulting GmbH
#8 Geschrieben am: Do 29.03.2007, 07:30 (+00:13)
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So oder so ist eins sicher: Irgendwie sind sie komisch, die Deutschländer ph34r.gif

ric


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jAuer
Jürgen Auer - freiberufl. Programmierer
#9 Geschrieben am: Do 29.03.2007, 08:27 (+00:57)
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Beim Warenverkehr wird die Leistung im Ursprungsland erbracht und das Ergebnis über die Grenze transportiert.

Bei elektronischen Dienstleistungen wird die Leistung im Zielland erbracht. Als Deutscher 'arbeite' ich also in der Schweiz, wenn ein Schweizer mein Angebot nutzt.


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Irene
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#10 Geschrieben am: Do 29.03.2007, 08:28 (+00:00)
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QUOTE (omc @ Do 29.3.2007, 8:30)
So oder so ist eins sicher: Irgendwie sind sie komisch, die Deutschländer  ph34r.gif

In diesem Fall muss ich die Deutschen in Schutz nehmen - das ist umgekehrt genau gleich, also von der Schweiz nach Deutschland, Frankreich, etc. etc. ;-)

Das Problem bei Dienstleistungen - im Gegensatz zu physischen Waren - ist einfach dass es keinen richtigen "Grenzübergang" gibt. Und die Steuerverwaltung, die auch die MWSt erhebt, kriegt in dem Fall keine Unterstützung vom Zoll, der bei Waren diese MWSt direkt an der Grenze verlangen kann. Es kommt bei Dienstleistungen deshalb drauf an, wo diese als erbracht resp. genutzt gelten - denn dort ist die Steuer fällig. Und über dieses "wo" kann man sich natürlich streiten. Bei einem Hosting kann es der Serverstandort (z.B. USA) oder der Sitz des Hosters (z.B. Deutschland) oder der Sitz des Kunden (z.B. Schweiz) sein. Und wenn dann noch eine Domain von noch einem anderen Land zukommt, wirds noch komplizierter.

Ich als Rechnungssteller würde sicherheitshalber meine Steuerverwaltung anfragen. Denn wenn mit Steuern was falsch deklariert wird, kann es nicht nur zeitraubende Nachprüfungen auslösen, sondern auch empfindliche Bussen bis hin zu Strafregistereinträgen zur Folge haben. Und da nützt es nix, wenn man im nachhinein sagt, man hat das nicht gewusst oder gemeint es sei anders. Jedenfalls in der Schweiz ;-)

Griessli
Irene


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Holli
#11 Geschrieben am: Do 29.03.2007, 16:46 (+08:18)
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Wie ich an euren Antworten erkennen kann, ist das nicht nur bei uns ein kontroverses Diskussionsthema. biggrin.gif

Erstmal ganz herzlichen Dank für die vielen hilfreichen Antworten! Auch aus der Rechnungsstelle einer grösseren Firma, bei der ich nachfragte, habe ich erfahren, dass die Rechnung Netto gestellt werden muss, sofern die Dienstleistung in CH erbracht wurde. Darüber lässt sich beim Hosting von Web-Inhalten zwar streiten, aber das soll nun nicht unser Problem sein. Fakt ist, dass die Dienstleistung zwar in D erbracht, aber in der Schweiz genutzt wurde. Demnach ist also der Kunde selbst für die Abfuhr von MwSt. verantwortlich.

Grüsse aus Bayern.
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2 Monate später...
Martin J
#12 Geschrieben am: Fr 25.05.2007, 20:17 (+2m )
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Hallo,

ich würde gerne diesen Thread wieder hochholen, da mich eine ähnliche Frage beschäftigt: wie ist das eigentlich mit dedizierten Servern. Also Schweizer Unternehmen mietet Server in Deutschland.

QUOTE (jAuer)
Bei elektronischen Dienstleistungen wird die Leistung im Zielland erbracht. Als Deutscher 'arbeite' ich also in der Schweiz, wenn ein Schweizer mein Angebot nutzt.
würde gegen Mehrwertsteuer sprechen.

QUOTE (Irene)
Es kommt bei Dienstleistungen deshalb drauf an, wo diese als erbracht resp. genutzt gelten - denn dort ist die Steuer fällig. Und über dieses "wo" kann man sich natürlich streiten. Bei einem Hosting kann es der Serverstandort (z.B. USA) oder der Sitz des Hosters (z.B. Deutschland) oder der Sitz des Kunden (z.B. Schweiz) sein. Und wenn dann noch eine Domain von noch einem anderen Land zukommt, wirds noch komplizierter.
hier aber fast eher für Mehrwertsteuer, da der Server in D steht.

Was passiert eigentlich, wenn MwSt. berechnet wird. Innerhalb der EU konnte man sich als EU-Unternehmer die Mehrertsteuer von dem Finanzamt des jeweiligen Mitgliedsstaates auch ex-post wiederholen. Kann das ein Schweizer Unternehmen auch?

Wie ist das bei euch?

martin
(noch in D, bald in CH)

edit: Quoting korrigiert - sorry, hatte Zitate von Hand eingefügt
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Irene
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#13 Geschrieben am: Fr 25.05.2007, 22:09 (+01:52)
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Das war jetzt verkehrt gequotet wink.gif

Ich meinte, das Verfahren was innerhalb der EU geht, gibts in der Schweiz nicht. Von ausländischen Steuerverwaltungen muss ich (als Schweizer) nix zurückfordern wollen, und umgekehrt. Hängt vielleicht auch damit zusammen, dass die Schweiz nicht in der EU ist und als solches auch nicht an EU-gemeinschaftlichen-Rahmenvereinbarungen beteiligt ist.

Soweit ich weiss, muss für einen Schweizer die Rechnung MWSt-konform ausgestellt sein. Wenn also eine Leistung effektiv nicht MWSt-pflichtig ist, weil von Deutschland in die Schweiz fakturiert wird, dann *darf* auf dieser Rechnung keine MWSt drauf sein. Ist sie trotzdem drauf, dann hat derjenige, der die Rechnung bezahlt, halt Lehrgeld gezahlt. Weil zurückfordern kann er den Betrag nirgends. Und der Rechnungssteller hat eigentlich auch nix davon, denn der liefert ja die Steuer ab. Der Profiteur wäre in diesem Fall die deutsche Finanzverwaltung.

Vielleicht gibts deshalb soviel Verwirrung in diesem Bereich: profitieren tun die Finanzverwaltungen (auf allen Seiten der Grenzen). Also haben sie keinerlei Motivation, die Leute genau aufzuklären und falsche MWSt-Belastungen zu vermindern wink.gif

Aber ganz sicher bin ich hier nicht. Wers genau wissen will, muss seine Steuerverwaltung anfragen.

Griessli
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- Matthias -
#14 Geschrieben am: Fr 25.05.2007, 22:27 (+00:18)
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Umsatzsteuerregelungen zwischen D und Ch sind staatsvertraglich geregelt. Es fällt keine MwSt. an. Darüber haben wir hier schon ausgiebig diskutiert. Leider haben deutsche Buchhaltungen und Steuerberater nicht immer die nötigen Kenntnisse, obwohl es die entsprechende fiskalische Vereinbarung schon viele Jahre gibt.

Klar ist jedoch, dass sogar ein Rechtsanspruch auf Umsatzsteuerbefreiung besteht und das Unternehmen u. U. schadenersatzpflichtig werden, wenn sie trotz mehrfacher Aufforderung immer noch auf die Zahlung bestehen ohne gleichzeitig eine entsprechende Ausfuhrbescheinigung beizufügen, mit der ein Schweizer sich die Umsatzsteuer an der Grenze wieder zurückholen kann, bzw. eine etwaig niedrigere Versteuerung in der Schweiz vornimmt

Da die Binnenzollämter in Deutschland die vereinfachte Handhabung der Grenzregionen nicht kennen, wird genau dies aber immer zum Problem.
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Toblerone
#15 Geschrieben am: Sa 26.05.2007, 01:32 (+03:05)
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Ich weiß, warum ich alle Rechnungen ins Ausland immer mit Mwst. ausstelle, egal ob eine ID da ist oder nicht. wink.gif
Möchte nicht jedesmal meinen Steuerberater anrufen und fragen, ob das geht oder net usw.....und bis jetzt hat noch keiner gemeckert zwecks abesetzen von den Steuern.
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Martin J
#16 Geschrieben am: Sa 26.05.2007, 01:48 (+00:16)
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QUOTE (Toblerone @ Sa 26.05.2007, 02:32)
Ich weiß, warum ich alle Rechnungen ins Ausland immer mit Mwst. ausstelle, egal ob eine ID da ist oder nicht.  wink.gif
Möchte nicht jedesmal meinen Steuerberater anrufen und fragen, ob das geht oder net usw.....und bis jetzt hat noch keiner gemeckert zwecks abesetzen von den Steuern.

Innerhalb der EU ist es ja was anderes, auch wenn ich Deine Herangehensweise für umständlich halte. Es genügt ja, wenn Du die Ust-ID überprüfst und nur netto in Rechnung stellst.

Worauf ich mich bezog ist ausserhalb der EU, und so einfach wie Matthias sehe ich die Sache (noch) nicht. Fakt ist, dass man sich im Internetbusiness leider in einem Bereich bewegt, wo viele Geschäftspartner/Lieferanten/Kunden absolut keine Ahnung haben, um es überspitzt zu formulieren (ich könnte jetzt Unternehmen aufzählen, die §14 ustg nicht kapieren wollen). Ich gehe also vom worst case aus.

Was ich also versuche herauszufinden:
1. Soweit ich bisher verstehe kommt es bei der Besteuerung von Servern auf den jeweiligen Anbieter an.
2. bei reinen elektronischen Gütern dürfte keine MwSt. anfallen
3. Wurde die Mehrwertsteuer erstmal berechnet, so kann sich z.B. ein schweizer Unternehmen diese nicht mehr vom deutschen FA zurückholen, sondern höchstens im Rahmen einer Rechnungskorrektur durch den Aussteller der Rechnung.
4. Kern: Wie ist die Servermiete etc. nach §3 UStg zu behandeln? "Sonstige Leistung"-oder?
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Irene
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#17 Geschrieben am: Sa 26.05.2007, 08:40 (+06:51)
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QUOTE (- Matthias - @ Fr 25.05.2007, 23:27)
Umsatzsteuerregelungen zwischen D und Ch sind staatsvertraglich geregelt. Es fällt keine MwSt. an.

Kann man das irgendwo nachlesen?
Bei der schweizerischen Mehrwertsteuer hab ich das noch nirgends gelesen. Und auf deutscher Seite weiss ich nicht, wo ich das finden könnte.

Griessli
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- Matthias -
#18 Geschrieben am: Sa 26.05.2007, 10:00 (+01:20)
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Irgendwann beteilige ich mich nicht mehr an sinnleeren Diskussionen dieser Art. Jetzt ist das ja nicht zum ersten Mal diskutiert - man muss nur mal die Ayom-Suche bedienen.

Hier geht es auch nicht um Meinungen - sondern um die Rechtslage, und die ist mehrmals klar erläutert worden. Wem auch dies nicht genügt - wer also meint es sei so "etwas wie eine Glaubensfrage" der soll sich dann bitte mit den Zollbehörden in Verbindung setzen - am besten in den Grenzkantonen - die wissen dies ebenfalls ganz genau.

Im Übrigen hat jeder Schweizer Treuhänder derartige Grundkenntnisse, ansonsten einfach mal googeln...
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Irene
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#19 Geschrieben am: Sa 26.05.2007, 11:38 (+01:37)
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QUOTE (- Matthias - @ Sa 26.05.2007, 11:00)
Irgendwann beteilige ich mich nicht mehr an sinnleeren Diskussionen dieser Art. Jetzt ist das ja nicht zum ersten Mal diskutiert - man muss nur mal die Ayom-Suche bedienen.

Vielen Dank für die erschöpfende Auskunft.


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- Matthias -
#20 Geschrieben am: Sa 26.05.2007, 12:35 (+00:57)
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QUOTE
Vielen Dank für die erschöpfende Auskunft.

@Irene

Du warst nun gerade nicht angesprochen.

Aber es ist nunmal so, Fakt ist Fakt - da kann man nicht jahrelang herumzerren. Viele Diskussionen hier bei Ayom werden immer flacher, weshalb schon viele Fachleute kaum noch in Erscheinung treten.

Es nervt, wenn man sich 25 Jahre mit Recht befasst, kostenlos Auskünfte erteilt, dafür Zeit opfert - und dann hinterher der Status Quo des Beginns wiederkehrt. Dies macht keinen Sinn, dann kann man es sich sparen.

Dies ist auch leider eine Entwicklung der letzten Monate hier bei Ayom.
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