| Stefan P |
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AyomRank 1 ![]() ![]() Gruppe: Member (inaktiv) Beiträge: 3 Mitglied seit: 25.03.2007 |
Hallo Gemeinde,
bin doch recht neu hier, und fall gleich mal mit einer Frage ins Haus... Ich habe leider mit der Suche keinen Erfolg feiern können... ;-) Ich lebe seit ca. einem halben Jahr in der Schweiz, komme aus DE, bin also hier Ausländer und recht unwissend was rechtliche Geschichten angeht. Ich bin Angestellter in einer "Internet-Bude" und lebe meinen Beruf auch Privat gern aus, und zwar indem ich ab und an auch mal einen Auftrag erledigen möchte, sei es für Bekannte oder aber "Kunden"... In welchem Rahmen ist dies möglich? Bin ich als Privatperson berechtigt Rechnungen zu schreiben? Darf ich Nebenbei überhaupt diese Tätigkeit ausüben? Muss/sollte ich dies irgendwelchen Behörden/Ämtern melden? Fragen über Fragen, und ich wäre mega froh, wenn mir da jemand helfen könnte. freundliche Grüsse und vielen Dank vorab Stefan |
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| Irene irene.ch |
#2 Geschrieben am: Mi 28.03.2007, 08:10 (+09:19)
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![]() AyomRank 7 Gruppe: Experten Entwicklung (Mod) Beiträge: 1104 Mitglied seit: 3.05.2004 |
In der Schweiz darf jeder Rechnungen schreiben, das ist nicht das Problem. Ob Du aber neben Deinem Beruf noch arbeiten darfst, hängt von Deinem Arbeitgeber ab. Erst recht, wenn Du mit der Nebentätigkeit quasi Deinem Arbeitgeber Konkurrenz machst. Du brauchst also das Einverständnis Deines Arbeitgebers dazu, am besten schriftlich falls irgendwann daraus Streitigkeiten entstehen.
Was die Behörden betrifft, so musst Du die Einkünfte aus Deiner Nebentätigkeit versteuern; die gibst Du auf der normalen Steuererklärung an. Je nachdem musst Du auch AHV-Beiträge zahlen; das hängt glaub von der Höhe der Einkünfte ab oder davon, zu wieviel Prozent (zeitlich) Du Deine Nebentätigkeit ausübst. Genaues erfährst Du von Deiner Ausgleichskasse. Dann wäre da noch die Mehrwertsteuer. Je nach Umsatz ist eine MWSt-Anmeldung freiwillig oder zwingend. Solange Du keine MWSt-Nummer hast, darfst Du auf Deinen Rechnungen keine MWSt ausweisen und auch keine Vorsteuer zurückfordern. Für genauere Infos fragst Du am besten in der Abteilung Mehrwertsteuer der eidgenössischen Steuerverwaltung ( http://www.estv.admin.ch/d/themen/mwst.htm ). Dann gibts noch die Möglichkeit, Dich im Handelsregister einzutragen. Für Einzelpersonen ist das nicht vorgeschrieben, es könnte höchstens ein Vorteil sein, weil es seriöser wirkt. Als Angestellter würd ich es aber nicht machen. Griessli Irene -------------------- |
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| Crazymind |
#3 Geschrieben am: Mi 28.03.2007, 08:22 (+00:12)
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![]() AyomRank 4 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 186 Mitglied seit: 25.02.2005 |
Wegen der Konkurrenz? oder hat es ein andere Grund? Grüsse, Ts. -------------------- www.crazymind.ch - Webdesign, Bildbearbeitung, Animationen
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| Christian TX WebSolutions GmbH |
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![]() AyomRank 8 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 1634 Mitglied seit: 15.08.2005 |
Salve MwSt. ab 75'000.- CHF
Das dürfte schwierig werden, da der Arbeitgeber Dir das Recht nicht geben muss. Genau wegen der Konkurrenzsituation. In der Regel ist das schon im Arbeitsvertrag oder im Mantelvertrag (GAV) integriert. Im Zweifel die HR Deines Arbeitgebers kontaktieren und wie Irene schon gesagt hat, unbedingt eine schriftliche Vereinbarung treffen. Allerdings würd eich als Arbeitgeber es absolut nicht goutieren.....
Das liegt an der Höhe der Einkünfte.. Wichtig ist, dass Du allenfalls die Buchführung machst. Eine recht einfach Einnahmen- Ausgabenrechnung genügt hier schon. Als Einzelfirma ist die doppelte Buchhaltung nicht vorgeschrieben. Damit sparst Du viel Zeit und damit Geld.
Nein, weil es etwas komisch aussieht, wenn ein Angestellter eine Firma im Handelsregister einträge und gleichzeitig seinen Arbeitgeber konkurrenziert. Sofern ich Irenes Gedankengänge richtig interpretiert habe. Gruss Christian -------------------- Das ist keine Werbung:
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| Irene irene.ch |
#5 Geschrieben am: Mi 28.03.2007, 15:54 (+07:16)
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![]() AyomRank 7 Gruppe: Experten Entwicklung (Mod) Beiträge: 1104 Mitglied seit: 3.05.2004 |
So ziemlich ;-) Ich sehs halt irgendwie so, dass wer im Handelsregister eingetragen ist, auch entsprechend für seine Kunden da ist. Und ein Angestellter ist das ja nicht, der ist tagsüber eher in der Firma und somit für seine eigenen Kunden - oder auch für Behörden - nicht wirklich erreichbar. Ich weiss schon, bin da etwas konservativ, im HR hats viele Firmen die nicht wirklich operativ tätig sind, aber die zählen für mich nicht ;-) Ausserdem kostet ein HR-Eintrag Geld und Zeit; beides kann man als "Kleiner" besser investieren ;-) Griessli Irene -------------------- |
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| Stefan P |
#6 Geschrieben am: Mi 28.03.2007, 20:07 (+04:13)
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AyomRank 1 ![]() ![]() Gruppe: Member (inaktiv) Beiträge: 3 Mitglied seit: 25.03.2007 |
Guten Abend zamä,
vielen Dank für die Informationen!!! Zum Thema, bei mir ist es so, das ich Quellensteuer bezahle... also soweit ich weiss, keine Steuererklärung machen muss... Gibts es da Unterschiede, oder tut das nichts zur Sache? freundlicher Gruess Stefan |
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![]() AyomRank 8 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 1634 Mitglied seit: 15.08.2005 |
ja, da musst Du dann das Einkommen noch zusätzlich angeben, weil Du ja dafür keinen lohnausweis bekommst.
Gruss Christian -------------------- Das ist keine Werbung:
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