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> BGH Urteil zur Haftung von Forenbetreibern, Rechtlage in Deutschland
David Cooper
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Geschrieben am: Di 27.03.2007, 15:14
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QUOTE
Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht Betreiber von Webforen für dort eingestellte ehrverletzende Inhalte in der Verantwortung, sobald sie davon Kenntnis haben. Dies entschied der 6. Zivilsenat des obersten Gerichts am heutigen Dienstag Nachmittag (Az. VI ZR 101/06). Wird durch einen Forenbeitrag ein Dritter in seinen Rechten verletzt, hat dieser demnach gegen den Forenanbieter Anspruch auf Unterlassung des rechtswidrigen Postings. Er wird also als so genannter "Störer" voll in die Haftung genommen. Dies gilt dem Urteil zufolge auch dann, wenn der eigentliche Urheber des rechtsverletzenden Inhalts bekannt ist.


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Alain_Aubert
#2 Geschrieben am: Di 27.03.2007, 15:26 (+00:11)
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#3 Geschrieben am: Di 27.03.2007, 15:55 (+00:29)
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Ich finde es ok!
Solange in Zukunft die "Geschädigten" vernünftig auf die Forenbetreiber zugehen und nett um die Löschung bzw Unkenntlichmachung von Namen, Marken etc. bitten, kann keiner meckern.
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TSc
#4 Geschrieben am: Di 27.03.2007, 16:53 (+00:57)
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Das es dabei bleibt glaubst du doch selber nicht, oder?

Ich fürchte das ganz schnell versucht wird daraus Geld zu schlagen in dem der Störer (also der Forenbetreiber) für "Schadensersatz" herran gezogen wird.
Das wird noch lustig...

Ich hoffe das die Urteilsbegründung das Ganze etwas relativieren beziehungsweise in geregeltere bahnen lenken wird.
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Leftside
  #5 Geschrieben am: Di 27.03.2007, 17:52 (+00:59)
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dazu muss mir erst mal einer nachweisen, dass ich davon Kenntnis hatte biggrin.gif Ausserdem, was juckt es mich, ich bin Schweizer, in der Schweiz wohnhaft also was solls...

Das Urteil finde ich übrigens vernünftig. Mal gucken was die Geier draus machen....

Christian
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.heiko
#6 Geschrieben am: Di 27.03.2007, 18:01 (+00:09)
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QUOTE (Christian @ Di 27.3.2007, 18:52)
Das Urteil finde ich übrigens vernünftig. Mal gucken was die Geier draus machen....

Heftig ist der Passus:"So bald sie davon Kenntnis haben".. damit ist die 24-stunden-pause wohl aufgehoben.


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David Cooper
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#7 Geschrieben am: Di 27.03.2007, 18:07 (+00:05)
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QUOTE
Heftig ist der Passus:"So bald sie davon Kenntnis haben".. damit ist die 24-stunden-pause wohl aufgehoben.

Was soll daran denn bitte heftig sein? Es kann doch wohl kaum Rechtens sein, dass man etwa eine Beleidigung noch 24 Stunden nach stehen lässt, obwohl man schon längst davon Kenntnis hatte. ph34r.gif


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.heiko
#8 Geschrieben am: Di 27.03.2007, 22:24 (+04:16)
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QUOTE (DC-Forum @ Di 27.3.2007, 19:07)
QUOTE
Heftig ist der Passus:"So bald sie davon Kenntnis haben".. damit ist die 24-stunden-pause wohl aufgehoben.

Was soll daran denn bitte heftig sein? Es kann doch wohl kaum Rechtens sein, dass man etwa eine Beleidigung noch 24 Stunden nach stehen lässt, obwohl man schon längst davon Kenntnis hatte. ph34r.gif

ich habe irgendwie wenig lust drauf jederzeit in "Alarmbereitschaft" zu sein um sinnlose Postings zu löschen...
Aber gut, sind wir mal gespannt bei welcher Zeitspanne sich die Gerichte einpendeln werden. Bis jetzt ist die Formulierung....heftig, definitiv.


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David Cooper
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#9 Geschrieben am: Di 27.03.2007, 23:27 (+01:03)
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QUOTE
ich habe irgendwie wenig lust drauf jederzeit in "Alarmbereitschaft" zu sein um sinnlose Postings zu löschen...

Das musst du nach der Formulierung doch auch gar nicht, sondern erst handeln nachdem du Kenntnis erlangt hast. Wenn du nicht ständig in "Alarmbereitschaft" bist kannst du ergo auch keine Kenntnis von der Rechtsverletzung haben.

Selbige könntest du dann z.B. erst durch die eMail des Verletzten haben. Dann stellt sich erst die Frage, was das Gericht für eine Frist annimmt, innerhalb deren die Mail einfach gelesen worden sein muss.


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omc
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#10 Geschrieben am: Di 27.03.2007, 23:52 (+00:25)
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es können alle ruhig weiterschlafen, wichtig ist nur das:

Weiterhin keine generelle Prüfungspflicht
[...]
Es gibt keine generelle Prüfungspflicht für alle in einem Forum veröffentlichten Beiträge, aber sobald der Betreiber über einen möglichen Rechtsverstoß in Kenntnis gesetzt wird, muss er aktiv werden.


ric


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TSc
#11 Geschrieben am: Mi 28.03.2007, 06:40 (+06:48)
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QUOTE (omc @ Di 27.3.2007, 23:52)
es können alle ruhig weiterschlafen, wichtig ist nur das:

Weiterhin keine generelle Prüfungspflicht
[...]
Es gibt keine generelle Prüfungspflicht für alle in einem Forum veröffentlichten Beiträge, aber sobald der Betreiber über einen möglichen Rechtsverstoß in Kenntnis gesetzt wird, muss er aktiv werden. 


ric


Das ist etwas, was mich zumindest sehr beruhigt...


QUOTE (Christian @ Di 27.3.2007)

Ausserdem, was juckt es mich, ich bin Schweizer, in der Schweiz wohnhaft also was solls...


DAS ist etwas worauf ich in dem Biz generell immer neidischer werde. Und das sich die EU da jetzt noch mit eigenen seltsamen Regelungen einmischt macht es nicht besser.
Hast du noch nen Zimmer frei? smile.gif
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  #12 Geschrieben am: Mi 28.03.2007, 08:44 (+02:03)
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Ich kann Dir sogar meine Wohnung verkaufen! Mit CHF 315'000.- bist Du dabei! 4.5Zimmer, inkl. Einstellhallenplatz, Keller, DU/WC - BAD/WC. Hell und freundlich, 5 Min. von Solothurn weg, 35Min nach Bern und 50Min. nach Zürich. Weitere Infos gerne auf Anfrage!


Ich beneide Euch nur gaaanz selten um Euren Firmensitz. Eigentlich fast nie. Aber auch in der CH haben wir mit Schwierigkeiten zu kämpfen. Hochpreisinsel ist dabei nur ein Stichwort.

Zuück zum Thema: Es kann Euch doch nichts besseres passieren als dieses Urteil. Wenn Ihr davon wisst, wird das Posting geändert und basta. Entspricht irgendwie auch meiner Moralvorstellung.


Gruss
Christian
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TSc
#13 Geschrieben am: Mi 28.03.2007, 18:46 (+10:02)
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Die Bestätigung einer nicht vorhandenen "Vor-Prüfpflicht" finde ich auch sehr gut, das enthebt mich ein paar Sorgen.

Und für jeden profesionellen Forenbetreiber der die Möglichkeit hat alle paar Stunden seinen Posteingang zu prüfen stellt auch die "unverzügliche" Reaktion kein Problem dar.
Also insofern schon sehr gut.

Was mir ein bisschen Sorgen macht sind da nur so Regelungen wie sie bei den Abmahnungen gültig sind, das nicht der "Kläger" beweisen muss das er mir eine Mitteilung geschickt hat sondern das ich beweisen muss das ich keine bekommen habe wenn es da Probleme gibt. Aber das ist vermutlich nur meine mittlerweile gewachsene deutsche Rechts-Paranoia.

Alles in allem ist die Regelung fair wenn nicht wieder jemand eine Lücke findet sie zur Geldmacherei auszunutzen.


Was das Haus angeht - mir gefällt meins hier doch noch zu gut dafür... wink.gif
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muges
#14 Geschrieben am: Mo 23.04.2007, 16:02 (+25d 21:16)
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Hallo, weiss jemand, wie die Rechtslage in der Schweiz in diesem Fall ist: ein Forumsbenutzer wird von einem anderen Benutzer im Forum beleidigt. Dies wird an den Forenbetreiber gemeldet, ist diesem also bekannt.

Gibt es für den Forenbetreiber eine Pflicht, in so einem Fall aktiv zu werden?

Ich meine jetzt nicht eine moralische Pflicht sondern rein rechtlich gesehen? Gibt es dazu irgendwelche Gerichtsurteile oder sonstige Infos?

Gruss
Sepp


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- Matthias -
#15 Geschrieben am: Mo 23.04.2007, 23:00 (+06:58)
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Dies ist hier alles schon mehrmals ausführlich diskutiert worden - alles ein alter Hut:

Der BGH sieht das ähnlich vernünftig wie das Schweizer Bundesgericht, sprich, man muss bei Kenntnisnahme von Rechtswidrigkeiten einschreiten. So ist dies auch logisch und sollte für jeden normal denkenden Menschen selbstverständlich sein. Schön bei dieser - nicht neuen - Entscheidung: sie ist auch noch mit gesundem Menschenverstand nachvollziehbar.
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muges
#16 Geschrieben am: Di 24.04.2007, 10:51 (+11:50)
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Matthias, danke für die Antwort. Ich habe zuerst im Forum gesucht, aber wahrscheinlich nicht mit den richtigen Suchbegriffen.

Auf jeden Fall ist es schön, dass in diesem Fall die Rechtspraxis und der gesunde Menschenverstand übereinstimmen, das ist leider in vielen Fällen nicht wirklich so...

Gruss
Sepp



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TSc
#17 Geschrieben am: Mo 7.05.2007, 19:24 (+13d 08:33)
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Und wieder ein Schritt in die andere Richtung:
Das allseits bekannte und beliebte LG Hamburg bestätigt die Haftung von Forenbetreibern, auch ohne Kenntisse über entsprechende Verstösse.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/89348
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  #18 Geschrieben am: Mo 7.05.2007, 19:32 (+00:08)
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.. und widerspricht damit den höher gestellten Gerichten OLG und BGH, womit das Urteil nicht mehr als Makulatur ist.

Gruss
Christian
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David Cooper
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#19 Geschrieben am: Mo 7.05.2007, 19:53 (+00:20)
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QUOTE (TSc @ Mo 7.5.2007, 20:24)
Und wieder ein Schritt in die andere Richtung:
Das allseits bekannte und beliebte LG Hamburg bestätigt die Haftung von Forenbetreibern, auch ohne Kenntisse über entsprechende Verstösse.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/89348


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