| kekskruemel --- |
Geschrieben am: Mi 21.03.2007, 18:05
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![]() AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 305 Mitglied seit: 8.11.2005 |
Hallo,
ich hatte Juni 2006 ein Gewerbe als Nebenerwerb mit der Kleinunternehmerregelung beantragt und gegründet! Meine gewerblichen Einnahmen sind komplett durch Google Adsense entstanden. Zudem habe ich neben meinem Studium noch gejobbt. Nun mache ich gerade meine Lohnsteuererklärung. Leider habe ich dazu noch ein paar Fragen: Ich habe so eben die Hauptblätter, GSE und EÜR ausgefüllt mithilfe des Programms ELSTER! Wenn ich dies online übermittle: Sende ich dann anschließend alles was nachzuweisen ist an das Finanzamt per Post? Was ist nachzuweisen: Rechnungen an mein Gewerbe, Lohnsteuerkarten? Muss ich auch die Einnahmen nachweisen und wenn wie weise ich Adsense nach? Bei den Ausgaben habe ich Webhostingkosten angegeben unter: Zeile 17 „Bezogene Leistungen (z.B. Fremdleistungen)“! Gebe ich diese Netto oder Brutto an? Ich habe nach der Beantragung des Gewerbes eine Steuernummer zugesendet bekommen. Nun muss ich ja eine in der EÜR und eine auf dem Hauptformblatt angegeben. Ist das für einen Privat und für das Gewerbe die selbe in meinem Fall? Vielen Dank für Eure Hilfe Grüße Rainer -------------------- |
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| Tifflor |
#2 Geschrieben am: Mi 21.03.2007, 19:53 (+01:47)
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AyomRank 5 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 456 Mitglied seit: 27.12.2005 |
wenn du kleinunternehmer bist, brauchst du kein EÜR Formular auszufuellen.
Eine normale GUV (gewinn / verlust erklaerung) reicht hier aus also im minimalsten Falle : links einnahmen rechts ausgaben, mit excel, strich drunter was uebrig bleibt fertig. das ganze dann natuerlich in anlage GSE genausowenig stellt sich bei Kleinunternehmertum die Frage nach netto / Brutto du weist keine MwSt aus, also darfst du auch keine geltend machen gruss |
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| jAuer Jürgen Auer - freiberufl. Programmierer |
#3 Geschrieben am: Mi 21.03.2007, 21:37 (+01:44)
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AyomRank 9 Gruppe: Experten Entwicklung Beiträge: 2190 Mitglied seit: 4.02.2006 |
Allgemein gilt: Einnahmen teilst Du mit, Ausgaben mußt Du nachweisen (für die Einkommenssteuererklärung). Bei Elster gilt derzeit das belegfreie Verfahren: Du mußt die Belege nicht einreichen, sie allerdings natürlich aufbewahren (bsp. Krankenkassenbeiträge). Einnahmen / Ausgaben deines Gewerbes rechnest Du nur auf einem Extrablatt zusammen und trägst das Ergebnis in den GSE-Bogen ein. Wenn Zeile 17 im 4-seitigen Einkommenssteuererklärungsbogen gemeint ist, ist das prinzipiell falsch, weil in diesen Bogen nur die quasi-privaten Sonderabzüge reinkommen. Ein paar Belege sind immer einzureichen: Lohnsteuerkarte (eventuell leer), Zinsbescheinigungen der Banken. -------------------- Web-Anwendung 3.0: Ein Online-Kalender für Termine vieler Filialen.
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