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> Webdesign - Gewerbe mit 17, darf/muss man das anmelden?
[cHr!s]
  Geschrieben am: Di 20.03.2007, 19:56
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Hallo,
ich bin 17 Jahre alt und programmiere sehr gern Websites. Ich habe mit einem Kumpel ein Webdesign Projekt gestartet und wollte wissen, ob man fürs Anbieten von kostenpflichtigem Webdesign ein Gewerbe anmelden muss und ob ich das mit 17 schon kann?
Und kann ich auch wenn ich das anmelden muss und kann meinen kumpel, der 16 is einfach einstellen oder darf der einfach so mitarbeiten und geld von mir bekommen?

MfG Chr!s
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Marc Schuler
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#2 Geschrieben am: Di 20.03.2007, 20:06 (+00:09)
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In welchem Land wohnst du?

Gruss Marc


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[cHr!s]
#3 Geschrieben am: Di 20.03.2007, 20:17 (+00:11)
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Ich wohne in Deutschland.
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Florian
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#4 Geschrieben am: Di 20.03.2007, 20:54 (+00:37)
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@[cHr!s]: Tja, da musst du wohl noch 1 Jahr warten, bis du 18 bist und vollgeschäftsfähig bist.

MFG
Florian


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4nDy
#5 Geschrieben am: Di 20.03.2007, 21:01 (+00:07)
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Ich habe es über meinen Vater laufen, ich wohne auch in DE!
Oder du musst halt zum Vormundschaftsgericht...


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[cHr!s]
#6 Geschrieben am: Di 20.03.2007, 21:05 (+00:03)
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Geht das wirklich erst mit 18? Ich hab mal so was gehört, dass das auch unter 18 geht .... wär wirklich schade wenn das mit 17 nich ginge ...

Kann man denn auch ohne Gewerbe mit Webdesign Geld verdienen oder is das verboten?
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4nDy
#7 Geschrieben am: Di 20.03.2007, 21:20 (+00:15)
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QUOTE ([cHr!s] @ Di 20.3.2007, 22:05)
Geht das wirklich erst mit 18? Ich hab mal so was gehört, dass das auch unter 18 geht .... wär wirklich schade wenn das mit 17 nich ginge ...

Kann man denn auch ohne Gewerbe mit Webdesign Geld verdienen oder is das verboten?

Kam meine Antwort zu spät?

Du hast 2 Möglichkeiten...


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[cHr!s]
#8 Geschrieben am: Di 20.03.2007, 21:56 (+00:35)
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biggrin.gif ja

wie is das denn nun ohne Gewerbe?
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Sebastian Betz
#9 Geschrieben am: Di 20.03.2007, 21:58 (+00:02)
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Guten Abend,

also du hast 3 Möglichkeiten (meiner Meinung /Erfahrung nach), die da wären:

1. Du lässt alles über ein Familienmitglied laufen, welches das 18 Lebensjahr bereits erreicht hat. Dies wäre wohl die einfachste Möglichkeit. Allerdings solltest du beachten, dass dann dieses Familienmitglied auch voll haftet. Sprich wenn du Schulden mit der Firma machst bzw. die Firma an die Wand fährst ist der Inhaber (somit die ausgewählte Person) haftbar.

2. Du beantragst ein Gewerbe als Minderjähriger.
Hierzu ein kleiner Erfahrungsbericht:
Als erstes rufst du am besten beim Vormundschaftsgericht an und erklärst was du machen willst und das du noch Minderjährig bist etc.
Dann werden die dich bitten das ganze Schriftlich zu beantragen und du wirst dann später nochmal persönlich mit denen sprechen. Das ganze kann sich bis zu 4 Monate ziehen. Die entscheiden dann ob du Reif genug bist um die volle Verwantwortung zu tragen.
Sollte dies der Fall sein werden Sie dir eine schriftliche Bescheinigung geben, mit welcher du zur Gemeinde gehen kannst um dann dort dein Gewerbe zu eröffnen.
Dies kostet dann ca. 20¤ - 40¤.

3. Du gründest eine Limited (Englische Kapitalgesellschaft).
Es ist soweit ich weiss bereits ab 16 Jahre möglich eine Limited zu gründen.
Die Gründungskosten sollten etwas höher sein, allerdings hast du eben den "Vorteil", dass es eine Kapitalgesellschaft ist.
Als Nachteil wäre zu nennen, dass viele eine LTD eher negativ /als unseriös ansehen und dass es etwas komplizierter ist mit dem Finanzamt etc.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen.
Ich würde überlegen ob es nicht sinnvoll wäre, wenn du nicht noch ein Jahr wartest und dann einfach ohne Probleme ein Gewerbe anmeldest wink.gif

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Betz
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[cHr!s]
#10 Geschrieben am: Di 20.03.2007, 22:14 (+00:15)
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Danke für die ausführliche Antwort. Ich muss bis 18 ja nur noch ein halbes Jahr warten. Ich weis noch nicht, für was ich mich entscheide, aber das mit der Vormundschaft is eh sinnlos für mich ^^ ... mal sehn

Thx
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Sebastian Schenck
#11 Geschrieben am: Mi 21.03.2007, 09:40 (+11:26)
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Ich bin damals mit 16 zur Stadt gegangen, hab die gebeten mir einen Gewerbeschein auszustellen, habe 40 DM bezahlt und bin wieder gegangen.

Gab keinerlei Probleme.


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[cHr!s]
#12 Geschrieben am: Do 22.03.2007, 07:56 (+22:15)
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@Sebastian:
Wann war denn "damals"?
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Jan-Remmer Harms
#13 Geschrieben am: Do 22.03.2007, 13:23 (+05:27)
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Seinem Geburtsdatum nach zu urteilen vor ca 6 bis 7 Jahren.


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4nDy
#14 Geschrieben am: Do 22.03.2007, 13:48 (+00:25)
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Das is ein weit verbreiteter Irrglaube mit dem "Ich gehe hin und hol mein Schein", die senden die Papiere etc. an die einzelenen Ämter, da kannste nicht mit 16 hin gehen und dein Alter verschleiern...


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