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> GEZ - Autoradio schützt vor PC-Gebühr
compujoe
Geschrieben am: Sa 10.03.2007, 15:20
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Freiberufler, die zu Hause ein Büro betreiben, müssen auch dann die PC-Gebühr abführen, wenn sie bereits privat Rundfunkgebühren zahlen. Das gilt auch für das Autoradio in einem beruflich genutzten Wagen. Ist das Auto-Radio angemeldet, entfällt die Gebühr für den PC, da in diesem Fall bereits ein herkömmliches Rundfunkgerät für den Beruf angemeldet ist. Trostpflaster: Die Rundfunkgebühren für Auto-Radio und Computer sind Betriebsausgaben und können steuerlich geltend gemacht werden.


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Mar-T
#2 Geschrieben am: So 11.03.2007, 02:01 (+10:40)
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Quelle?
Bislang wurde das Autoradio SIW extra berechnet.
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Ronald Nickel
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#3 Geschrieben am: So 11.03.2007, 09:41 (+07:40)
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Hallo

diese Nachricht ist mir auch neu, zunmal die dubiosen Eintreiber von der GEZ einer Mitarbeiterein die Halterinformationen der Dienstfahzeuge entlocken wollte um dann zeitweilig die KFZs auf dem Parkplatz inspiziert hat um zu sehen welches wem gehört und mit Raudio augestattet ist.

Gru0 Ronny


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#4 Geschrieben am: So 11.03.2007, 09:59 (+00:17)
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QUOTE (Ronald Nickel @ So 11.3.2007, 10:41)
Hallo

diese Nachricht ist mir auch neu, zunmal die dubiosen Eintreiber von der GEZ einer Mitarbeiterein die Halterinformationen der Dienstfahzeuge entlocken wollte um dann zeitweilig die KFZs auf dem Parkplatz inspiziert hat um zu sehen welches wem gehört und mit Raudio augestattet ist.

Gru0 Ronny

mhh...
dazu fällt mir noch ein Hinweis auf das neue Stalking Gesetzt ein wink.gif
Könnte man ja inzwischen (theoretisch) gegen an gehen.


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compujoe
#5 Geschrieben am: So 11.03.2007, 13:21 (+03:22)
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