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> IPs werden nur noch 7 Tage gespeichert
faris
Geschrieben am: Mi 21.02.2007, 20:39
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Wie hier zu lesen werden IPs bei der TCOM nur noch 7 Tage lang gespeichert: http://teltarif.de/arch/2007/kw08/s25011.html

Nach meinen Erfahrungen ist es z.B. bei Beleidigungen per SMS fast unmöglich, die Ermittlung eines Straftäters per IP (Anzeige, Anfrage der Polizei, Weitergabe der Daten etc) innerhalb von 7 Tagen abzuwickeln.

Sind nun alle T-Com Kunden absolut frei bei ihrem Surfen im WWW? Was haltet ihr davon?
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Lila
#2 Geschrieben am: Do 22.02.2007, 21:27 (+24:47)
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Ich finde es gut. Versucht die Telekom durch diesen Schritt wieder verlorene Kunden zurückzugewinnen?


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Simon H
#3 Geschrieben am: Do 22.02.2007, 21:58 (+00:31)
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Finde ich auch gut smile.gif

Glaube aber nicht, dass die T-Com dadurch versucht verlorene Kunden zurück zu gewinnen. Die neue Regelung gilt ja auch gleichzeitig für Reseller wie 1und1.

Siehe: T-Com speichert IP-Adressen nur noch sieben Tage
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Lila
#4 Geschrieben am: Do 22.02.2007, 22:00 (+00:01)
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QUOTE (Simon Hamm @ Do 22.2.2007, 21:58)
Finde ich auch gut smile.gif

Glaube aber nicht, dass die T-Com dadurch versucht verlorene Kunden zurück zu gewinnen. Die neue Regelung gilt ja auch gleichzeitig für Reseller wie 1und1.

Siehe: T-Com speichert IP-Adressen nur noch sieben Tage

Oh Danke das hatte ich überlesen.
Na auf jeden Fall wird Schäuble das nicht so gut finden wink.gif


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Simon H
#5 Geschrieben am: Do 22.02.2007, 22:08 (+00:08)
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QUOTE (Seev @ Do 22.2.2007, 22:00)
Na auf jeden Fall wird Schäuble das nicht so gut finden wink.gif

Ich denke er wird es verkraften können.
Denn sobald es den Bundestrojaner gibt, kann er sich die nötigen Daten direkt vom Rechner des Bürgers holen. wink.gif
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Lila
#6 Geschrieben am: Do 22.02.2007, 22:13 (+00:05)
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QUOTE (Simon Hamm @ Do 22.2.2007, 22:08)
QUOTE (Seev @ Do 22.2.2007, 22:00)
Na auf jeden Fall wird Schäuble das nicht so gut finden wink.gif

Ich denke er wird es verkraften können.
Denn sobald es den Bundestrojaner gibt, kann er sich die nötigen Daten direkt vom Rechner des Bürgers holen. wink.gif

Mann die haben wirklich viel von der Stasi gelernt... ohmy.gif


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Jan-Remmer Harms
#7 Geschrieben am: Do 22.02.2007, 22:35 (+00:21)
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Scheinbar war es denen einfach zuviel Arbeit mit den Strafverfolgungen und den IP-Ermittlungen. So kann man sich die Arbeit auch ersparen, im Grunde haben die 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen wink.gif.


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- Matthias -
#8 Geschrieben am: Do 22.02.2007, 23:39 (+01:03)
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QUOTE
bei Beleidigungen per SMS fast unmöglich, die Ermittlung eines Straftäters per IP


Wenn es nur darum geht - einfach löschen und vergessen ist immer noch das Beste, anstatt öffentliche Gelder sowie eigene Nerven zu strapazieren.
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faris
#9 Geschrieben am: Fr 23.02.2007, 01:46 (+02:07)
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QUOTE ( Matthias - @ Do 22.2.2007, 23:39)
Wenn es nur darum geht - einfach löschen und vergessen ist immer noch das Beste, anstatt öffentliche Gelder sowie eigene Nerven zu strapazieren.

Wenn's wirklich so wäre will ich nicht wissen wohin wir noch kommen. 0900er Nummer anstatt 110? Ich kann und will mir nicht vorstellen, dass der geringere Arbeitsaufwand der Grund hierfür ist. Denn anfragen wird die Polizei wohl auch bei der 7-tägigen Frist immer noch.
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Jan-Remmer Harms
#10 Geschrieben am: Fr 23.02.2007, 05:24 (+03:37)
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Ich denke mal, dass sie das nurnoch solange tun wird, bis die Umstellung komplett ist und stets davon ausgegangen werden kann, dass nach 7 Tagen keine IP-Informationen mehr vorhanden sind.


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sd12
#11 Geschrieben am: Fr 23.02.2007, 09:15 (+03:51)
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Richtig so, dieser Überwachungswahn ist ja Pervers.

Anstelle von Amtlichen Trojanern und Vorratsdatenspeicherung würden wir lieber unsere Polizei und Staatsanwälte in Weiterbildungen. Ich bin davon überzogen, dass keine 3% dieser Strafverfolgungsbehörden wissen, wie man einen Internetuser identifizieren kann...



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faris
#12 Geschrieben am: Fr 23.02.2007, 12:59 (+03:43)
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QUOTE (sd12 @ Fr 23.2.2007, 9:15)
Richtig so, dieser Überwachungswahn ist ja Pervers.

Anstelle von Amtlichen Trojanern und Vorratsdatenspeicherung würden wir lieber unsere Polizei und Staatsanwälte in Weiterbildungen. Ich bin davon überzogen, dass keine 3% dieser Strafverfolgungsbehörden wissen, wie man einen Internetuser identifizieren kann...

Da bin ich absolut anderer Meinung. Die 7 Tage bedeuten für mich, dass nun jeder T-Com User über meine Free SMS Seiten Beleidigungen, Drohnungen und was auch immer schreiben kann, ohne dafür belangt zu werden. Gleiches lässt sich auf andere Bereiche übertragen.
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fiacyberz
#13 Geschrieben am: Mo 12.03.2007, 22:25 (+17d 09:25)
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Ich stehe der Sache auch ein wenig kritisch gegenüber.
Im Bereich Datenschutz und P2P ist es natürlich sehr schön.

Aber auch ich hatte grade den Fall das ich Daten einer IP brauchte.
Und zwar wurde mir viel Traffic (450GB in 3h) von einer einzigen IP erzeugt und mein Webhoster wollte den offensichtlichen Fehler zuerst nicht eingestehen und mich zur Kasse beten.
Dank der IP Speicherung konnte ich über die T-Com Missbrauchszentrale (übrigens sehr zu empfehlen) herausfinden das die IP zur fraglichen Zeit nur 10min online war und ein 6Mbit Anschluss war, wodurch der Traffic technisch nicht möglich war und die Rechnung somit entfiel.
Dies war allerdings nach den 7 Tagen, ca. 10 Tage später. Trotzdem bekam ich die Auskunft und bin sehr froh darüber.

Für mich heisst es nun innerhalb von 7 Tagen unverzüglich reagieren, doch was wenn erst ein Richter die Herausgabe der Daten anfordern muss?
Oder kann man innerhalb der 7 Tage dann sagen "hey wartet mal mit dem Löschen, wir fragen eben nen Richter" ?
Das bezweifel ich irgendwie...
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jasmingerat
#14 Geschrieben am: Mo 26.03.2007, 11:45 (+13d 13:20)
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QUOTE (Seev @ Do 22.2.2007, 22:27)
Ich finde es gut. Versucht die Telekom durch diesen Schritt wieder verlorene Kunden zurückzugewinnen?

wohl wahr laugh.gif
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mk2496
#15 Geschrieben am: Do 29.03.2007, 15:19 (+3d 03:33)
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Das ganze geht auf ein Urteil des AG und LG Darmstadt (25 S 118/2005) vom 7.12.2005 und einer anschließenden verworfenen Revision vor dem BGH (III ZR 40/06) vom 26.10.2006 zurück.

Ein Kunde der T-Online, mit einem Flatratetarif, hatte gegen Sie geklagt, weil Sie seine Verbindungsdaten über einen Zeitraum von 80 Tagen gespeichert hatte. Und diese an die Staatsanwaltschaft, auf deren Anfrage, weiter gab (das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt bzw endete mit Freispruch).
Da es für die Abrechnung nicht notwendig war, hatte er vor dem AG und anschließend LG Recht erhalten und die T-Online musste seine Daten löschen und darf die Daten von ihm auch nicht mehr speichern.

Vor dem Hintergrund dieser Urteile erklärt sich der Schritt von T-Online.
Das alle T-Online Kunden jetzt frei sind im Surfen und ihre Verbindungsdaten überhaupt nicht mehr protokolliert werden glaube ich nicht. Es ist insoweit erlaubt, als es für die Abrechnung benötigt wird.

Aber ein Provider ist jetzt in einer Zwickmühle. sad.gif
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