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> Legalität von Spit-Szenen, Spucke - verboten oder legal?
sloppy
Geschrieben am: Di 20.02.2007, 09:43
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Liebe Freunde

Ich kenne den Artikel 197 im Schweizer Strafgesetzbuch betreffend in meinem Land verbotener Darstellungen im Internet.
Mit allem, was ich bisher auf meiner Fotoseite zeige, komme ich damit auch nicht in Konflikt, da mich Nacktheit und pornographische Darstellung fotografisch und filmisch nicht interessiert. Mein Fokus liegt im bekleideten Fetisch-Bereich, alle meine Models sind selbstverständlich mindestens 18. Ich habe die Idee, einen Kurzfilm bzw. auch Bilder zu machen, der Spucke beinhaltet. Inspiriert durch eine Performance, die vor Jahren in Zürich auf öffentlichem Raum stattgefunden hat. (Zwei Frauen spuckten sich dort während einer Stunde gegenseitig ins Gesicht, voll bekleidet. Das wurde damals als Kunst aufgenommen.)

Genau so eine Aktion möchte ich zu meinem Projekt addieren. Ist das erlaubt oder gehört Spucke auch bereits zu den Körperausscheidungen, die laut Strafgesetzbuch in der Schweiz - und auch von PayPal Schweiz - verboten sind?

Bei PayPal Schweiz sind verboten: Darstellungen oder Beschreibungen von Geschlechtsverkehr, Masturbation oder Ausscheidungsfunktionen sowie unanständige Darstellungen der Genitalien.

Ich gehe mal davon aus, dass unter Ausscheidungsfunktionen andere Dinge gemeint sind.

Hat jemand Erfahrung, ob man mit weiblichen Spuckszenen / Spit-Fetish in Teufels Küche kommt, solange aber nach wie vor alles bekleidet stattfindet?

Vielen Dank für eure Hinweise.

Markus


TUB QUEENS


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sd12
#2 Geschrieben am: Di 20.02.2007, 09:46 (+00:03)
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Ich sehe ein anderes Problem. Spucken ist sicherlich unsittlich!


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sloppy
#3 Geschrieben am: Di 20.02.2007, 09:55 (+00:08)
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Meine Fotografie ist nicht Benimm- und Anstandsregeln gewidmet.
Und die Aufnahmen fänden ja nicht mal öffentlich statt.
Die Frage war nur, ist es von Gesetzes wegen erlaubt?

Danke für's Feedback!

Markus

TUB QUEENS


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sd12
#4 Geschrieben am: Di 20.02.2007, 12:09 (+02:13)
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Wenn etwas gegen die "guten Sitten" verstösst, kann es auch gegen einen Gesetzesartikel verstossen.

Beispiel:
QUOTE

Konstitution der Internationalen Fernmeldeunion1
Kapitel VI Allgemeine Bestimmungen über den Fernmeldedienst


Anhalten von Fernmeldenachrichten 
Art. 34 1. Die Mitglieder behalten sich das Recht vor, jedes Privattelegramm anzuhalten, das als für die Sicherheit des Staates gefährlich oder seinen Gesetzen, der öffentlichen Ordnung oder den guten Sitten zuwiderlaufend erscheinen könnte; sie sind dabei verpflichtet, die Aufgabestelle unverzüglich zu benachrichtigen, dass das Telegramm oder ein Teil davon angehalten worden ist, es sei denn, diese Benachrichtigung erschiene als für die Sicherheit des Staates gefährlich.


oder hier.
QUOTE
A. Haftung im Allgemeinen
I. Voraussetzungen der Haftung
1  Wer einem andern widerrechtlich Schaden zufügt, sei es mit Absicht, sei es aus Fahrlässigkeit, wird ihm zum Ersatze verpflichtet.
2  Ebenso ist zum Ersatze verpflichtet, wer einem andern in einer gegen die guten Sitten verstossenden Weise absichtlich Schaden zufügt.


Wenn du einen Artikel suchst in welchem steht Filme mit Spuckereien sind verboten. Dann kann ich dir sagen, sowas gibt es nicht.



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sloppy
#5 Geschrieben am: Di 20.02.2007, 12:22 (+00:13)
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Danke für die Recherche.
Hmmm. Dann müsste man meine Seite komplett schliessen.
Tortenschlachten oder Foodfights sind ja wohl auch gegen die gute Sitte...

Es wird ja niemand genötigt oder gequält.

Erstaunlich, wie flattrig hier die Gesetzesartikel sind. Oder erfreulich, dass nicht jedes Detail geregelt wird.
Was es trotzdem nicht einfacher macht...

Trotzdem, danke und lieber Gruss aus Zürich

Markus


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guwapo
#6 Geschrieben am: Di 20.02.2007, 12:39 (+00:17)
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reicht es nicht wenn man vor dem Eintritt den Usern erklärt das die nachfolgenden Inhalte eventuell "störend" sein könnten?


"Unsittlich" kann vieles und nix bedeuten, und solange niemand gegen seinen Willen, Minderjährige, etc..
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sloppy
#7 Geschrieben am: Di 20.02.2007, 12:56 (+00:16)
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Danke. Ich denke auch, dass dies so mit gesundem Menschenverstand handelbar ist.
Die Besucher meiner Seite wissen eh, was sie erwartet. Nacktheit, offenkundig anstössige und sexuell forcierte Motive gibt's eh nicht - genau so wenig wie Minderjährige.

Immer noch nicht geklärt ist, ob die Spucke zu tolerieren ist oder - wie z.B. andere Flüssigkeiten - in der CH verboten ist zu zeigen. Die meisten Gäste meiner Seite kommen eh aus GB und USA, aber ich bin ja da behaftet, wo ich wohne und die Seite betreibe.

Gruss

Markus


TUB QUEENS


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- Matthias -
#8 Geschrieben am: Di 20.02.2007, 22:16 (+09:20)
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Man darf hier "gegen den guten Geschmack" nicht mit "gegen die guten Sitten" verwechseln. Ungeachtet dessen schilderst Du selbst die Lösung Deines Problems, ohne es vielleicht zu ahnen. Deklariere es als Kunst - dann wirst Du normalerweise kein Problem bekommen. Wenn doch, dann nutzt Dir die Publicity in jedem Fall.
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sloppy
#9 Geschrieben am: Di 20.02.2007, 22:31 (+00:14)
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Danke, Matthias.

Sicher der hilfreichste Beitrag für meinen persönlichen Plan hier.
Ich empfinde es nicht als Kunst, was ich hier tue. Es ist ganz simpel Fetisch-Fotografie.
Aber warum kann nicht auch daraus etwas wie "Kunst" entstehen? Es sind schon Leute mit schlechteren Ideen / Ambitionen publik geworden. Und dabei geht es mir nicht mal darum...

Ein herzlicher Gruss aus Zürich

Markus


TUB QUEENS


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