Diskussion
Wie soll eine Offerte aussehen?
| Urs GWD GmbH |
Geschrieben am: Mo 7.06.2004, 20:47
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![]() AyomRank 9 Gruppe: Moderator, VIP-Mitglied Beiträge: 2619 Mitglied seit: 21.05.2004 |
hallo
hat jemand eine vorlage was so alles in eine schriftliche offerte mit designvorschlag gehört? bisher habe ich nur auftraege im kollegen/bekanntenkreis gemacht. nun sollte ich schriftlich offerieren. nen designvorschlag habe ich als picture ausgedruckt. habt ihr vorlagen (natürlich ohne daten von euch, will ja nicht spionieren) wie so was aussehen könnte. nur so als hilfe. wäre dankbar für hilfe gruess urs -------------------- ------------------------------------------------------------------------------------------------------------
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| Hamlet |
#2 Geschrieben am: Mo 7.06.2004, 21:04 (+00:17)
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![]() AyomRank 5 Gruppe: Experte Beiträge: 334 Mitglied seit: 1.03.2004 |
Hi Urs,
das hier sollte drin sein: - Produktbeschreibung (Ausführung, evtl Material, Grösse etc, wie sich halt ein Produkt möglichst zweifelsfrei beschreiben lässt) - Preis - Liefertermin - Zahlungskonditionen - Adresse des Offert-Empfängers - Deine Absender-Adresse - Ort, Datum, Unterschrift - Offertgültigkeit (z.B. 60 Tage) Beachte, dass Du die Beschreibung des Produktes ausführlich machst. Die Endrechnung darf nämlich nicht mehr als 30% von der Offerte abweichen. Wenn das Produkt in der Offerte nicht präzise genug beschrieben ist, kann das zur Stolperfalle werden. -------------------- Umwege erhöhen die Ortskenntnis!
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| Urs GWD GmbH |
#3 Geschrieben am: Mo 7.06.2004, 21:10 (+00:05)
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![]() AyomRank 9 Gruppe: Moderator, VIP-Mitglied Beiträge: 2619 Mitglied seit: 21.05.2004 |
du meinst so detailliert wie möglich, also wieviele seiten, wie verlinkt, woher inhalt, grafike wie angeliefert etc....
was meinst du mit material? bytes vielen dank, des hilft schon mal weiter. gruess urs -------------------- ------------------------------------------------------------------------------------------------------------
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| cybermaXX |
#4 Geschrieben am: Mo 7.06.2004, 21:24 (+00:14)
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![]() AyomRank 6 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 553 Mitglied seit: 28.01.2004 |
auch farben in RAL Code angeben
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| Hamlet |
#5 Geschrieben am: Di 8.06.2004, 04:20 (+06:56)
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![]() AyomRank 5 Gruppe: Experte Beiträge: 334 Mitglied seit: 1.03.2004 |
Die Dokument-Abfolge sieht so aus:
Offerte -> Auftragsbestätigung -> Lieferschein -> Rechnung Der Inhalt ist immer derselbe mit wenigen Unterschieden: Die Offerte und die Auftragsbestätigung wird von Dir unterschrieben. Der Lieferschein wird vom Kunden unterschrieben. Die Rechnung wird nicht unterschrieben. Das geht so: Du machst eine Offerte und beschreibst das angebotene Produkt so präzise wie möglich. Du legst auch Ausführungszeiten fest, wenn diese nicht vorgegeben sind. Du machst alles so genau wies nur geht klar. Das wird unterschrieben und mit Ort und Datum versehen. Darunter kommt ein Text wie etwa "Wir sichern Ihnen termin- sowie fachgerechte Ausführung zu". Normalerweise würde der Kunde jetzt die Offerte seinerseits unterzeichnen und datieren. Das wird dann ein Auftrag, den der Kunde Dir zurückschickt. Danach folgt die Auftragsbestätigung. Diese enthält dasselbe wie die Offerte gemäss den letzten Verhandlungen mit dem Kunden und zusätzlich den definitiven Liefertermin und den definitiven Preis, dies ist jetzt verbindlich und wird unterschrieben. Darunter noch ein Text wie etwa "Wir danken für Ihren Auftrag, Sie werden von uns vorzüglich bedient werden". So, liefern -> Lieferschein: Ist das selbe wie die Auftragsbestätigung, aber: Der Lieferschein enthält keine Preise und wird vom Kunden unterzeichnet. Jetzt endlich Rechnung: Sie enthält alle Inhalte der Auftragsbestätigung und wird nicht unterzeichnet! Nebenbei: Du darfst natürlich die Rechnung unterschreiben, wenn Du willst. Ich schreibe dann halt über Deine Unterschrift "Betrag dankend erhalten, Ort, Datum". Jetzt habe ich eine Quittung und Du gehst leer aus Wenn Du das ganz genau wissen willst, das steht alles im OR Grüsse Hamlet -------------------- Umwege erhöhen die Ortskenntnis!
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| Urs GWD GmbH |
#6 Geschrieben am: Di 8.06.2004, 07:48 (+03:28)
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![]() AyomRank 9 Gruppe: Moderator, VIP-Mitglied Beiträge: 2619 Mitglied seit: 21.05.2004 |
du hast den experten verdient!
vielen dank für die ausführliche hilfe. gruss urs -------------------- ------------------------------------------------------------------------------------------------------------
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#7 Geschrieben am: Di 8.06.2004, 14:43 (+06:54)
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Ayom Slave Gruppe: Admin Beiträge: 5241 Mitglied seit: 25.09.2003 |
;-) Ja Hamlet hat den Experten verdient. Offensichtlich nicht nur den in der Entwicklung. Thx @Hamlet, ich liebe solche Posts, die kann ich gerade 1:1 in die FAQ kopieren *gg*
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1 Jahr und 5 Monate später...
| damael |
#8 Geschrieben am: Mo 17.10.2005, 16:39 (+1y 5m )
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AyomRank 3 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 25 Mitglied seit: 13.06.2004 |
Erstmals danke für die Super Beschreibung. Habe eine kleine Frage:
Was ist mit Ausführungszeiten gemeint? Über Hilfe bin ich froh. Grüessli -------------------- Professioneller Backlinkchecker mit Domainpop, Linkpop und PageRank-Anzeige.
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| Gast |
#9 Geschrieben am: Di 18.10.2005, 08:20 (+15:40)
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Unregistered |
@hamlet das mit den 30% ist mir neu, also mein Wissenstand ist, dass der Offertbetrag maximal um 10% überschritten werden darf... |
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| Martin H |
#10 Geschrieben am: Di 18.10.2005, 10:03 (+01:42)
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![]() AyomRank 6 Gruppe: Experte Beiträge: 645 Mitglied seit: 14.11.2004 |
grundsätzlich stimmt die Dokumentenabfolge so... im Dienstleistungsbereich, spezifisch im Webbereich ist es etwas differenzierter: Variante A: Grob Offerte -> Auftragsbestätigung -> Übergabe / Abnahme (= Abnahmeprotokoll) -> Rechnung detailliert Pflichtenhefte -> Offerte mit Lastenheft -> Auftragstebstätigung -> Abnahmeprotokoll -> Rechnung 30 %.. gilt nur, sofern dies schriftlich abgemacht wurde, oder in bestätigten AGB drin steht.. grundsätzlich gibt es drei verschiedene Auftragsabwicklungsarten. 1) Pauschalofferte oder auch Fixpreis Offerte. Eine bestimmte Leistung wird zu einem fixen Preis offeriert. Abweichungen vom Auftrag werden separat verrechnet oder dem Kunden vorgänging neu offeriert 2) Kostendachofferte, dem Kunden wird ein Kostendach offeriert. Die einzelnen Leistungen werden in h (Akkord) verrechnent. In diesem Bereich ist es üblich dass man einen Schwankungsbereich von 10 % vereinbart. D.h. das kostendach darf nicht um 10 % überschritten werden. 3) nach Aufwand, sämtliche Leistungen werden nach Aufwand verrechnet, gemäss zu vereinbarendem Stundensatz. grüessli martin -------------------- nextron internet team GmbH - Webdesign - Applikationsentwicklung - Hosting
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| Sacha Greenfieldmedia GmbH |
#11 Geschrieben am: Di 18.10.2005, 13:17 (+03:13)
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![]() AyomRank 6 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 647 Mitglied seit: 18.04.2005 |
Meines Wissens endet das Spielraum bei 15%. Ob dieser Prozentsatz nur für die Werbebranche gilt ist mir nicht bekannt.
Die Zahl 10 existiert nicht. 30%, wie eigentlich auch jede andere Summe, müsste von Anfang an im Vertrag geregelt werden. Meistens ist dies auch der Fall, und fast immer liegt diese im Dienstleistungsbereich bei 15%. Wenn nichts schriftlich bzw. vertraglich geregelt wurde, liegt sie (bin ich mir "fast" sicher) bei 15%. Aber auch mir ist klar, dass ein "fast" niemandem hier reicht. Infos findet man ischer auf www.sgd.ch oder www.bsw.ch -------------------- Greenfieldmedia - Agentur für Grafik- und Webdesign in der Ostschweiz
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| Martin H |
#12 Geschrieben am: Di 18.10.2005, 13:24 (+00:07)
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![]() AyomRank 6 Gruppe: Experte Beiträge: 645 Mitglied seit: 14.11.2004 |
die 15 % vom BSW sind Verbandsrichtlinien. D.h. jemand vom Verband sollte grundsätzlich nach den Richtlinien des Verbandes arbeiten. In der Offerte steht z.B. alle Dienstleistungen erfolgen ausschliesslich nach den Richtlinien des Verbandes.. Durch Vertragsabschluss werden die Richtlinien des Verbandes akzeptier.. Mit Hinweis, wo man die aktuellsten Verbandsrichtlinien nachlsesen kann (z.B. im Anhang). Ersetzt im Prinzip die AGB's... Grundsätzlich gilt, jegliche % Spielraum muss abgemacht werden, ob explizit im Vertrag oder AGB oder Verbandsrichtlinien ist sekundär. Diese Abmachung muss einfach beidseitig sein, d.h. beide Parteien müsse diese Regelung akzeptieren.. cu martin -------------------- nextron internet team GmbH - Webdesign - Applikationsentwicklung - Hosting
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| Irene irene.ch |
#13 Geschrieben am: Di 18.10.2005, 13:28 (+00:03)
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![]() AyomRank 7 Gruppe: Ehrenmitglied, Ex-Moderator Beiträge: 1115 Mitglied seit: 3.05.2004 |
Aus meiner Erfahrung wird die 10%-Toleranz oft angewendet und auch von vielen Kunden akzeptiert. Im OR steht allerdings:
Einzige Ausnahme davon bilden ausserordentliche Umstände, aufgrund deren der Richter eine Preiserhöhung oder die Vertragsauflösung bewilligen kann. Vielleicht muss ich in meinen künftigen Offerten die 10% erwähnen ;-) Griessli Irene -------------------- |
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| Sacha Greenfieldmedia GmbH |
#14 Geschrieben am: Di 18.10.2005, 20:47 (+07:19)
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![]() AyomRank 6 ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Member (aktiv) Beiträge: 647 Mitglied seit: 18.04.2005 |
Das muss ich bestätigen. Bei uns ist es eben im Falle der BSW. Aber eben, wenn man dies nicht erwähnt, kann der Kunde auf die bekommene Offerte bestehen. -------------------- Greenfieldmedia - Agentur für Grafik- und Webdesign in der Ostschweiz
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