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(?) Tags raten (?) lieferung, lieferung in die schweiz, schweiz (edit)
 
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> UST für Lieferung aus Deutschland in die Schweiz?, Müssen wir UST ausweisen oder nicht?
Joachim Fromm
  Geschrieben am: Mo 12.02.2007, 11:38
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Zunächst einmal ein großes Hallo in die Runde.

Ich habe über die Suche leider noch nicht die passende Antwort zu meinem Thema gefunden. Darum beschreibe ich es einmal ausführlicher.

Wir sind eine deutsche GmbH und betreiben einen Onlineshop. Die Brutto-Preise der Produkte (v.a. Bücher, Bastelsets, Musik-CDs) liegen zwischen 1 und 100 Euro. Wir möchten auch Lieferung in die Schweiz anbieten. Die Schweiz ist bekanntlich EU-Ausland.
  • Müssen oder können wir bei Lieferung an Kunden in der Schweiz die deutsche UST (7 oder 19%) ausweisen?
  • Welche Folgen hat dies jeweils?
  • Müssen wir zwischen Privat- und Firmenkunden unterscheiden?
  • Müssen wir die Kunden ggf. über Zoll- und/oder Steuerrechtliche Regelungen informieren?
  • In welcher Form muss dies geschehen?

Ich hoffe, ich habe als Neuling nicht gleich zu viele Fragen auf einmal gestellt wink.gif
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#2 Geschrieben am: Mo 12.02.2007, 12:08 (+00:29)
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Ich schreibe auf Rechnungen in die Schweiz immer "steuerfrei" drauf. Ist laut meinem Steuerberater auch in Ordnung so. Allerdings besitze ich keine GmbH.


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baki balci
#3 Geschrieben am: Mo 12.02.2007, 12:20 (+00:12)
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Willkommen bei Ayom.
QUOTE
Jede Sendung aus dem Ausland ist grundsätzlich zoll- und MWSTpflichtig.

Also das steht hier, dort werden auch einige deiner Fragen beantwortet.

Edit: Der Link war für denn Privaten Versand, hier die Infos für Firmen.

Gruss, Baki


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Stefu
#4 Geschrieben am: Mo 12.02.2007, 13:08 (+00:48)
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Also ich weiss nur, dass bei meinen Einkäufen als Privat-Person die deutsche MwSt erlassen wird. Liegt der Warenwert über aber über 300CHF, muss ich die Ware mit 7.6% MwSt in der Schweiz versteuern.

Quelle: Schweizer Familie (Nein ich lese dieses Heft normalerweise nicht)


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Irene
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#5 Geschrieben am: Mo 12.02.2007, 14:40 (+01:31)
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Für die Lieferung von Waren (also nicht von Dienstleistungen!) in die Schweiz fällt in Deutschland keine Mehrwertsteuer an. Bei grösseren Sendungen wird üblicherweise eine Ausfuhrverzollung gemacht, womit bewiesen ist dass die Ware ins Ausland ging, und deshalb die deutsche Mehrwertsteuer nicht anfällt. Kleinere Sendungen wie Postpakete müssen im Prinzip auch zollamtlich abgefertigt werden. Ob es dafür ein einfacheres/günstigeres Verfahren als eine normale Zollabfertigung gibt, müsstest Du beim deutschen Zoll oder evtl. bei der Post anfragen. Auf jeden Fall fällt die Mehrwertsteuer nicht an und dürfte deshalb auf der Rechnung nicht ausgewiesen (und natürlich auch nicht enthalten) sein. Eventuell muss auf der Rechnung ein spezieller Herkunftsvermerk aufgedruckt sein; Infos dazu müsste der deutsche Zoll haben.

Der zweite Teil der Geschichte ist die schweizerische Einfuhrverzollung. Dafür wird in jedem Fall eine Faktura benötigt, je nach Verfahren auch eine Zolldeklaration. Auch hier wieder, wenns mit der Post geht, wird das durch die Postzollämter relativ einfach erledigt. Auf den meisten Waren wird zwischen Deutschland und der Schweiz kein Zoll erhoben, ausser z.B. Lebensmittel, Agrarprodukte etc. Bei der Importabfertigung wird jedenfalls die schweizerische Mehrwertsteuer erhoben, sprich der Empfänger muss diese bezahlen. Je nachdem fallen auch noch zusätzliche Gebühren für die Abfertigung an, was für billige Produkte ein grosser Nachteil sein kann.

Zwischen Privat- und Firmenkunden müsst Ihr nach meiner Meinung nicht unterscheiden.

Da es bei Lieferungen über die Grenze viele Stolperfallen gibt, rate ich Euch, die genauen Details und Formvorschriften beim deutschen und schweizer Zoll und evtl. bei der Post abzuklären.

Griessli
Irene


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  #6 Geschrieben am: Mo 12.02.2007, 18:08 (+03:28)
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QUOTE
(also nicht von Dienstleistungen!)

Werte Irene
Für einmal möchte ich Dir widersprechen, bezahle ich doch bei KEINEM meiner Lieferanten in D MwSt. smile.gif Lass die das bloss nicht lesen.


Gruss
Christian
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Irene
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#7 Geschrieben am: Mo 12.02.2007, 18:23 (+00:14)
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QUOTE (Christian @ Mo 12.2.2007, 19:08)
QUOTE
(also nicht von Dienstleistungen!)

Für einmal möchte ich Dir widersprechen, bezahle ich doch bei KEINEM meiner Lieferanten in D MwSt. smile.gif

Der Hinweis sollte nur drauf hinweisen, dass mein Beitrag sich nur auf Warenlieferungen bezieht. Das ist der einfachste Fall, weil nämlich physisch was über die Grenze muss.

Für Dienstleistungen *kann* es je nachdem anders aussehen, aber nachdem ich bisher von jedem Zöllner diesbezüglich eine andere Auskunft erhalten habe, sag ich zu Dienstleistungen lieber nix.

Griessli
Irene


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  #8 Geschrieben am: Mo 12.02.2007, 18:28 (+00:05)
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Das Problem ist die Definition "Dienstleistung". Eine Dienstleistung ist für mich, wenn mir der Verkäufer die Waschmaschine in das Fahrzeug einlädt. Ist im Preis inbegriffen, trotzdem kann ich diese Dienstleistung wieder zurückfordern oder muss die MwSt. gar nicht bezahlen.
Bestelle ich ein Script, muss ich darauf achten, dass ich die Ware erhalte. Dann ist das Programmieren auch keine Dienstleistung mehr da ich ja eine Ware kaufe.

Hast Recht Irene.... ziemlich kompliziert wink.gif


Gruss
Christian
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