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> Domains zurückgeben
p.e.t.e
Geschrieben am: Fr 9.02.2007, 14:53
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Hallo Community,

ich habe durch die suchfunktion nichts gescheites gefunden.
ähm, ich habe vor 3 Tagen mir Domains registriert, diese möchte ich jedoch nicht behalten und wieder gleich abtreten. Gibt es bei Domains auch irgendeine Klausel, innerhalb von 2 Wochen mit Geld zurück wieder abzutreten.
Also ich bin beim Hoster Hosteuope, bei den Texten hab ich nichts gefunden. Weiß da jemand mehr?

Vielen Dank für Hilfe!
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Sascha Ahlers
#2 Geschrieben am: Fr 9.02.2007, 15:06 (+00:13)
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Ich denke, Domains gehören zu den individuellen Leistungen, welche aus der Rückgabeklausel ausgeschlossen werden können.
Das würde ich zumindestens denken, nach meinen Wissenstand über das deutsche Rechtsystem.


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Joseph Joubert: "Der Verstand kann uns sagen, was wir unterlassen sollen. - Aber das Herz kann uns sagen, was wir tun müssen."

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jAuer
Jürgen Auer - freiberufl. Programmierer
#3 Geschrieben am: Fr 9.02.2007, 15:12 (+00:06)
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QUOTE (p.e.t.e @ Fr 9.2.2007, 14:53)
ähm, ich habe vor 3 Tagen mir Domains registriert, diese möchte ich jedoch nicht behalten und wieder gleich abtreten. Gibt es bei Domains auch irgendeine Klausel, innerhalb von 2 Wochen mit Geld zurück wieder abzutreten.
Also ich bin beim Hoster Hosteuope, bei den Texten hab ich nichts gefunden. Weiß da jemand mehr?

Das steht doch auf der Startseite von HostEurope:

QUOTE
Für Domains gilt weiterhin:
Die monatlichen Gebühren werden jährlich im Voraus berechnet und können bei vorzeitiger Kündigung nicht zurückerstattet werden. Die Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate sollte nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Laufzeit gekündigt worden sein.


Domains sind keine Artikel, die man bei Nichtgefallen zurückgeben kann, so daß sie der Provider an jemanden anderen verkaufen kann. Sondern Domains wurden ja immer individuell ausgewählt - deshalb sehe ich bei dieser Klausel auch nicht den Hauch einer Chance für einen Widerspruch.

Ob sich HE auf eine Goodwill-Zurücknahme einläßt, kannst Du zwar ausprobieren - aber sie hatten ja bereits Arbeit damit, also wird die auch in Rechnung gestellt.

Bestellt - geliefert - jetzt fehlt bloß noch deine Bezahlung.


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  #4 Geschrieben am: Fr 9.02.2007, 15:26 (+00:13)
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QUOTE
Ob sich HE auf eine Goodwill-Zurücknahme einläßt, kannst Du zwar ausprobieren - aber sie hatten ja bereits Arbeit damit, also wird die auch in Rechnung gestellt.


Ich sehe keine Chance. Der Hoster würde, zumindest intern, ein Präjudiz schaffen. Daher kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass Du ohne Lehrgeld wieder rauskommst. Das einzige was Du machen kannst ist bezahlen und die Domains sofort per Ende Laufzeit kündigen.

Gruss
Christian
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p.e.t.e
#5 Geschrieben am: Fr 9.02.2007, 15:44 (+00:18)
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Vielen Dank für eure Antworten, läuft wohl auf Lehrgeld hinaus ph34r.gif !
Naja, ich habe mal ein wenig recherchiert, und joah, ich habe hier solch ein Fall gefunden. Kann jetzt sein das der nicht auf meinen zu übertragen ist, aber ein versuch.
Hier ist der Link dazu:Ähnlicher Fall
Hier di Hautaussage aus dem Text, also nur der Anfang mit diesem Abschnitt ist interessant:
QUOTE

Habe folgendes Rechtsproblem. Habe eine Domain mit einem Webhosting-Packet bestellt. ein Bekannter hat erzählt, dass es die Möglichkeit der Kündigung durch das Fernabsatzgesetz gibt, auch dann wenn der Provider mit der Dienstleistung begonnen hat, wenn der Vertrag nicht älter als 14 Tage ist. (Rechtkräftiges Urteil des Landesgerichts Hamburg).
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Leftside
  #6 Geschrieben am: Fr 9.02.2007, 15:54 (+00:10)
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Ciao
Du hast recht, das ist ein anderer Fall. Da ich das Urteil icht kenne und Du scheinbar auch nicht will ich mich dazu nicht äussern. Fakt ist aber:
WebSpace und Domain sind 2 verschiedene Sachen. Bestellt ein Kunde bei uns WebSpace und will ihn dann trotzdem nicht.. OK, kleine Bearbeitungsgebühr wenn wir schon alles eingerichtet haben und die Sache ist gegessen. Haben wir noch nichts gemacht, Glück für den Kunden, muss er auch nichts bezahlen.
Bei einer Domain ist das schon etwas anderes. Sobald eine Domain registriert wird, schulden wir dem zuständigen Registrar (Denic, Switch usw.) das Geld. Da ist dann für den Kunden nichts mehr mit "hach... ich will die Domain jetzt doch nicht. Ich nehm lieber noch einen Prosecco....". Jo mei.. so iss des Leben!

Dafür müsstest Du eigentlich genügend Verständnis haben und, sorry für die ehrlichen Worte, das nächste Mal vor den Fingern das Hirn einschalten. Betrachte es als eine gute Erfahrung und übertrage diese beim Kaufen von etwas teureren Dingen.


Gruss
Christian
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bendecho
#7 Geschrieben am: Fr 9.02.2007, 16:29 (+00:35)
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Warum bietest Du nicht hier die Domains zum Preis der Jahresgebühren an, vielleicht möchte sie jemand haben?


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Simon H
#8 Geschrieben am: Fr 9.02.2007, 21:16 (+04:46)
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Oder du parkst deine Domain einfach bei Sedo. Mit ein wenig Glück hast du die Kosten zum Ende der Laufzeit wieder raus.
Natürlich solltest du dann nicht vergessen die Domain rechtzeitig zu löschen... wink.gif
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cybermaXX
#9 Geschrieben am: Fr 9.02.2007, 22:22 (+01:06)
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bei .ch und .li domains kannst du innerhalb von 10 tagen zurücktreten, es fallen keine kosten an


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Siegfried_D
#10 Geschrieben am: Fr 9.02.2007, 23:26 (+01:03)
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nenn doch mal die Domains, vielleicht kann sie jemand brauchen...


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p.e.t.e
#11 Geschrieben am: Do 15.02.2007, 16:14 (+5d 16:48)
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Dafür müsstest Du eigentlich genügend Verständnis haben und, sorry für die ehrlichen Worte, das nächste Mal vor den Fingern das Hirn einschalten. Betrachte es als eine gute Erfahrung und übertrage diese beim Kaufen von etwas teureren Dingen.[QUOTE]

Also ist jetzt nicht so dramatisch das ich die Seiten behalten muss, geht nur mal allgemein darum ob man Domains nach einer Frist zurückgeben kann. Bin dir aber dankbar Christian für deine Worte, bin ein Freund der klaren Worte.
Habe aber auf jeden Fall daraus gelernt, bin euch für eure Antworten dankbar!
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